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Jens Lehman steht im Herbst wieder vor Gericht

Im Herbst geht der bizarre Kettensägen-Prozess um Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann in die nächste Runde. Das Berufungsverfahren soll Ende September starten.

Jens Lehmann stand bereits im Dezember 2023 vor Gericht.
Foto: imago images/Sven Simon

Der Prozess gegen den ehemaligen Nationaltorhüter Jens Lehmann (54) wegen des Einsatzes von Kettensägen geht weiter. Laut einem Bericht der „Bild“ muss der 54-Jährige im Herbst erneut vor Gericht erscheinen. Das Landgericht München II hat im Berufungsverfahren festgelegt, dass die erneute Verhandlung des Falls im kommenden September stattfinden wird. Es sind vier Hauptverhandlungstage angesetzt, wie die Zeitung eine Gerichtssprecherin zitiert.

Hohe Geldstrafe für Jens Lehmann

Lehmann wurde im Dezember 2023 vor dem Amtsgericht Starnberg in erster Instanz wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro (210 Tagessätze à 2.000 Euro) verurteilt.

Im Verfahren ging es unter anderem um einen Nachbarschaftsstreit, der ungewöhnliche Dimensionen erreicht hatte. Es wird behauptet, dass Lehmann die Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt hat. Kurz zuvor wurde auch die Stromversorgung der Überwachungskamera unterbrochen – diese lief jedoch weiterhin mit Batteriebetrieb und nahm Lehmann auf.

Der ehemalige Sportler gab zu, die Garage mit einer Kettensäge betreten zu haben, aber nichts weiter. Laut Staatsanwalt wollte Lehmann seinem Nachbarn „schlicht und ergreifend eins auswischen“. Außerdem wurde dem ehemaligen Nationaltorwart vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben und die Parkgebühr nicht bezahlt zu haben.

Beide Parteien gingen in Berufung

Weder Lehmann noch die Staatsanwaltschaft waren mit dem Urteil zufrieden und legten jeweils Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und drei Monatsgehälter Lehmanns gefordert. Lehmanns Anwalt hatte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des Betrugs gefordert und hielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro für angemessen, wegen der Beleidigung der Polizisten.

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