Ein mutma�licher Vergewaltigungsfall aus Niedersachsen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof bem�ngelte unter anderem, dass die Beweisw�rdigung zur Aussaget�chtigkeit der Nebenkl�gerin l�ckenhaft sei.
Ein mutma�licher Vergewaltigungsfall aus Niedersachsen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bem�ngelte laut einem am Donnerstag in Karlsruhe ver�ffentlichten Beschluss unter anderem, dass die Beweisw�rdigung zur Aussaget�chtigkeit der Nebenkl�gerin l�ckenhaft sei. Nebenkl�gerin ist in dem Fall eine junge Frau - wegen Vergewaltigung wurden im Juni ihre Mutter und ihr Stiefvater verurteilt. (Az. 6 StR 550/23)
Das Braunschweiger Landgericht verurteilte die Mutter zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten, den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren. Im Fall der Mutter ordnete es zus�tzlich eine anschlie�ende Sicherungsverwahrung an.
Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll neu �ber den Fall verhandeln. Der BGH wies darauf hin, das es nahe liege, zur Kl�rung der Aussaget�chtigkeit der Nebenkl�gerin einen psychiatrischen Sachverst�ndigen hinzuzuziehen.