Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2024 | Markt Kirchzell
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2024

27.03.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2024

Bild Sitzungssaal

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.02.2024

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Instandsetzung von Straßenschäden für das Jahr 2024 auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise der BS Hoch- und Tiefbau GmbH, Engelhardtstraße 17, 74744 Ahorn-Schillingstadt zu erteilen.

 

Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Frederic Sennert hatte in der Sitzung vom 02.02.2024 bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken angefragt, ob nicht die Gemeinde Flächen ausweisen könne, auf denen die Privatwaldbesitzer ihre Gipfel von Käferholz ablagern und dort Schreddern lassen könnten. Ferdinand Hovens vom Forstamt Amorbach hat in der letzten Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 erklärt, dass diese Flächen im Gemeindegebiet Kirchzell nicht ausgewiesen werden können, da hier die erforderliche Entfernung zum Wald von 500 m nicht gewährleistet wäre.

 

Abrechnung des Forsthaushaltes 2023 und Genehmigung der Forstbetriebspläne 2024

Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk gab einen Bericht über die Abrechnung des Forsthaushaltes 2023. Dieser schließe mit Einnahmen von 272.114,89 € (Ansatz 349.900 €) und Ausgaben von 152.431,95 € (Ansatz 162.860 €), so dass ein Überschuss von 119.682,94 € (Ansatz 187.040 €) erwirtschaftet worden sei. Insgesamt seien 8.931 fm (Ansatz 6.563 fm) Holz geschlagen worden. Im Forsthaushalt für das Jahr 2024 sei ein Gesamtholzeinschlag von 6.380 fm vorgesehen, wovon 5.925 fm verwertet werden sollten. Die Hiebsfläche betrage insgesamt 75,3 ha, wovon die größte Einzelfläche 17,4 ha betrage. Waldbauliche Investitionen seien in Höhe von 42.000 € für Bestandsbegründungen und 25.000 € für Pflegemaßnahmen vorgesehen. Für die Wegeunterhaltung seien 30.000 € eingeplant, für Ausweichstellen (Brandschutz) 25.000 €. Der Preis für Brennholz sei mit 75,00 €/fm (= 52,50 €/Ster) marktüblich. Im Falle der Beimischung von Nadelholz zum Laubbrennholz gelte ein verminderter Preis von 62,50 €/fm. Sofern es sich beim Brennholz ausschließlich um Nadelholz handelt gelten 50 €/fm. Bei Einnahmen von 402.600 € und Ausgaben von 304.600 € sei ein Überschuss von 98.000 € zu erwarten. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk informierte darüber, dass das Jahr 2023 aus forstlicher Sicht von hohen Borkenkäferholzanfällen sowie großen Regenmengen im Herbst und Winter geprägt gewesen sei. Mit der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes war man bis in den Herbst beschäftigt. Aufgrund der starken Durchnässung der Waldböden konnten die Prozessoren sowie die Holzrückemaschinen tagelang nicht in die Bestände. Eine geplante Durchforstung eines jungen Bestandes musste auf dieses Jahr verschoben werden. Der Holzmarkt sei weitestgehend stabil geblieben. Die Preise für Fichtenabschnitte gingen anfangs leider etwas zurück, blieben aber dann stabil. Bürgermeister Stefan Schwab hob die gute und nachhaltige Arbeitsweise der Firma Tec-Forst bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hervor und bedankte sich außerdem bei Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk für dessen geleistete Arbeit.

Gemeinderat Peter Schwab fragte nach den aktuellen Marktpreisen für Brennholz, wenn die Gemeinde dieses an Firmen verkaufen würde. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk erklärte, dass hier teilweise 10 €/fm mehr als der aktuelle Brennholzpreis geboten werden; insoweit sei der aktuelle Brennholzpreis noch angemessen.

Der Gemeinderat genehmigte den Holzernteplan, den Forstkulturplan und den Wegebauplan für den Gemeindewald Kirchzell im Forstwirtschaftsjahr 2024.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Bürgermeister Stefan Schwab hielt folgende Haushaltsrede:

„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

dieses Zitat des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton beschreibt die aktuelle Lage unserer Gemeinde, bei der die Finanzmittel aufgrund der politischen und wirtschaftlichen „Großwetterlage“ knapper werden. Aus diesem Grund müssen wünschenswerte Projekte verschoben werden und wir müssen uns auf die Vorhaben konzentrieren, die wir umsetzen können. Dies spiegelt sich dann auch im Haushalt wieder, mit dem die Weichen für die Entwicklung unserer Gemeinde gestellt werden.

„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

beginnen wir mit dem Verwaltungshaushalt, mit dem der laufende Betrieb dargestellt wird. Bei den Einnahmen ist die größte Position der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der mit 1.280.000 € dem Haushaltsansatz von 2023 entspricht. Die Schlüsselzuweisungen, unsere zweitgrößte Einnahmeposition, dagegen werden um 60.000 € gegenüber dem letztjährigen Haushaltsansatz auf 1.060.000 € ansteigen. Den Gewerbesteueransatz haben wir in 2024 gegenüber 2023 um 150.000 € auf nunmehr 470.000€ angehoben. Dies ist für unsere finanzschwache Gemeinde eine sehr schöne Entwicklung. Auch ist dieser Ansatz realistisch kalkuliert, da wir bereits für 2024 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von über 600.000,00 € zu Soll gestellt haben.

An Einnahmen aus dem Holzverkauf haben wir in 2024 einen Betrag in Höhe von 270.000 € angesetzt. Wie allgemein bekannt ist der Holzverkauf sehr stark von den Holzpreisen abhängig. Im Jahr 2023 hatten wir einen Einnahmeansatz von knapp 260.000 € beim Holzverkauf vorgetragen. Tatsächlich konnten wir Einnahmen in Höhe von 190.000,00 € in 2023 verbuchen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir zu Beginn dieses Haushaltsjahres eine Änderung bei den Buchungen der Holzrechnungen vorgenommen haben. Der Holzeinschlag wird vornehmlich im Winterhalbjahr durchgeführt. Bisher haben wir die im vergangenen Jahr vorgenommenen Hiebsmaßnahmen auch noch im vergangenen Jahr verbucht, obwohl die Holzabrechnungen oft erst im neuen Jahr bei uns eingegangen sind. Dies haben wir zu Beginn dieses Jahres umgestellt und verbuchen jetzt Einnahmen aus dem Holzverkauf in dem Haushaltsjahr, in dem die Abrechnung bei uns eingeht. Für 2024 stehen somit aus dem Holzverkauf bereits 70.000 € an Einnahmen in unseren Büchern.

Bei den Ansätzen der Grundsteuer A mit 31.000 €, der Grundsteuer B mit 198.000 € sowie den Wassergebühren mit 421.000 € und den Abwassergebühren mit 212.000 € haben wir die letztjährigen Positionen fortgeschrieben.

Auf der Ausgabenseite sind der größte Posten im Verwaltungshaushalt die Personalkosten, die mit 1.820.000,00 € um ca. 190.000,00 € höher liegen als der vorjährige Ansatz. Dies ist den Tariferhöhungen geschuldet, die die Tarifpartner ausgehandelt haben.

Zur Kreisumlage ist feststellen, dass der Landkreis auch in diesem Jahr seinen Haushalt noch nicht verabschiedet hat. In den Beratungen ist jedoch von Seiten der Landkreisvertreter deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass die Kreisumlage in 2024 um 4 Prozentpunkte auf 43 Prozentpunkte steigen wird. Gegenüber dem letztjährigen Ansatz in Höhe von 945.000 € steigt somit die Kreisumlage um ca. 120.000 € auf 1.065.000 €. Auch die Schulverbandsumlage an den Parzival-Mittelschulverband steigt um ca. 6.000 € auf nunmehr 142.000 €.

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt, die in 2023 mit 280.000 € kalkuliert war, geht auf 235.000 € zurück. Dieser Rückgang ist bedingt durch insbesondere die höhere Kreisumlage und die steigenden Personalkosten.

Die sogenannte freie Finanzspanne, die als Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gilt, berechnet sich aus der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzüglich der Tilgungen. Diese freie Finanzspanne beträgt in 2024 bei einer Zuführung in Höhe von 235.000,00 € vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt sowie den Tilgungsleistungen in Höhe von 220.000,00 € somit nur noch 15.000,00 €. Hinzu kommt dann noch die sogenannte Investitionspauschale, die in diesem Jahr mit 136.000 € angesetzt ist, sodass sich das sogenannte „bereinigte Ergebnis“ auf ca. 155.000,00 € belaufen wird.

Unser Schuldenstand betrug zum 31.12.2023 3.340.000 €, was einer Tilgungsleistung in 2023 von ca. 700.000 € entspricht. Wir hatten nämlich in 2023 neben der ordentlichen Tilgung in Höhe von 220.000 € noch ein Darlehen in Höhe von 480.000 € abgelöst. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 belief sich somit auf 1.502 €. Auch im Haushaltsjahr 2024 haben wir neben der ordentlichen Tilgung in Höhe von 220.000 € die Ablösung eines weiteren Darlehens in Höhe von 105.000 € vorgesehen. Somit wird sich der Schuldenstand zum 31.12.2024 auf 3.016.000 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.356 € entspricht.

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vermögenshaushalt, ist der Teil des Haushaltes, in dem die für dieses Jahr vorgesehenen Bauprojekte vorgetragen sind. Aus dem Jahr 2023 können wir für diese Vorhaben auf eine Rücklage in Höhe von gut 1.620.000 € zurückgreifen.

Bei unserer Klausursitzung am 24.02.2024 haben wir uns mit den geplanten Projekten befasst. Das bedeutendste Vorhaben ist der Neubau einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Watterbach. Dieser Neubau wird notwendig, da in dem Feuerwehrhaus in Watterbach lediglich der bereits im Jahre 1974 in Dienst gestellte Opel „Blitz“ untergestellt werden kann. Ein heutiges Feuerwehrfahrzeug kann unmöglich in der bestehenden Halle abgestellt werden. Bei einem Alter von 50 Jahren ist auch immer damit zu rechnen, dass der Opel „Blitz“ von heute auf morgen durch ein neueres Fahrzeug ersetzt werden muss.

In dem Bereich des Feuerlöschwesens ist neben den alljährlich anfallenden Ersatzbeschaffungen auch die Umstellung der Warninfrastruktur durch Beschaffung von 8 elektronischen Sirenen vorgesehen. Dies erfolgt jedoch nur bei entsprechender Aufnahme in das Förderprogramm. Bei Kosten in Höhe von ca. 90.000 € ist nämlich mit einer staatlichen Zuwendung von gut 70.000 € zu rechnen.

Auch in den weiteren Katastrophenschutz wird dieses Jahr investiert werden. Neben der Beschaffung von Gerätschaften für Katastropheneinsätze ist auch die Anlegung von Ausweichstellen sowie der Bau von von Verbindungstrassen im Wald vorgesehen, um bei Waldbrandeinsätzen besser gerüstet zu sein.

Nachdem wir im Jahr 2023 Photovoltaikanlagen auf dem Vereinshaus neben dem Rathaus, der Schule und der Halle in der Kläranlage installiert haben, ist für dieses Jahr der Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Hochbehälter Watterbach-Breitenbuch vorgesehen. Neben der Photovoltaikanlage soll der Hochbehälter auch eingezäunt werden, sodass ein Kostenansatz in Höhe von 50.000 € für dieses Projekt gebildet wurde.

Im Friedhof in Kirchzell ist die Anlegung von Erdurnengräbern vorgesehen. Hier wollen wir anonyme und halbanonyme Urnengrabstätten ausweisen sowie eine Urnengrabstätte, bei der die Pflege der Anlage nicht mehr von den Angehörigen, sondern durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer vorgenommen wird. Des Weiteren soll der Vorplatz vor der Leichenhalle neu gestaltet werden und auch auch ein behindertengerechter Zugang in den „neuen“ Friedhofsteil geschaffen werden. Für dieses Projekt sind 50.000 € im Haushaltsplan eingestellt worden.

An Straßenbaumaßnahmen ist heuer die Wiederherstellung der Fahrbahndecke in der „Grombühlstraße“ in Breitenbuch vorgesehen. Es soll in diesem Zuge auch eine Querrinne in die Fahrbahn eingebaut werden, um das bei Starkregenereignisse aus der „Säugasse“ abfließende Niederschlagswasser ableiten zu können. Hierfür ist die Zustimmung der angrenzenden Privateigentümer zur Verlegung einer Leitung erforderlich.

Mit den Telekommunikationsunternehmen sind wir darüber hinaus in Verhandlungen, um bei den anstehenden Straßeninstandsetzungsarbeiten in der „Grombühlstraße“ und im „Böhnweg“ und im „Sandweg“ in Kirchzell und im „Kapellenweg“ in Preunschen Leerrohre für die anstehende Verlegung des Glasfasernetzes bei der Straßenbaumaßnahme einzubringen.

Die alle drei Jahre stattfindenden Brückenprüfungen haben bei den beiden Wellstahlprofildurchlässen in der Schulstraße dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Der „Zahn der Zeit“ hat an den rund 50 Jahre alten Durchlässen genagt, sodass dieses instandgesetzt werden müssen. Dies ist durch Einziehen von kleiner dimensionierten Durchlassrohren geplant und im Haushalt mit 200.000 € veranschlagt.

Von der Höhe her der größte Ausgabenpfosten in diesem Jahr ist die Abfinanzierung des sogenannten „Höfebonusprogramms“, also des Breitbandausbaus für unsere Einzelgehöfte und Weiler, der im Jahre 2023 durchgeführt wurde. Hier liegt uns die Schlussrechnung in Höhe von 573.000 € vor. Glücklicherweise wird dieses Programm sehr hoch gefördert, sodass wir gleichzeitig mit einem Zuschuss in Höhe von 516.000 € für dieses Projekt rechnen können.

Nach Ausführung dieser Maßnahmen und anderer Projekt im Jahr 2024 rechnen wir damit, dass wir zum Ende des Jahres 2024 noch eine Rücklage von rd. 590.000 € für 2025 einstellen können.

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."

Dieser Satz vom ehemaligen Präsidenten Bill Clinton trifft auch auf die drei großen Projekte, vor denen wir in Kirchzell stehen. Bei der Brücke unterhalb der Ortslage von Kirchzell ist noch keine Lösung der Frage, wie die Brücke an die Staatsstraße 2311 angebunden werden kann, gefunden worden. Dies wirkt sich auch auf den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses aus, das an dem geplanten Standort nur in Kombination mit dem Neubau der Brücke möglich ist.

Dem Neubau der Kläranlage vorausgehen muss eine Untersuchung des Kanalnetzes. Hier liegt uns mittlerweile eine Kostenschätzung für eine Kanalbefahrung und teilweise Sanierung des Kanalnetzes in Höhe von 550.000 € vor. Im diesjährigen Haushalt sind mit 275.000 € die Hälfte dieser Kosten eingestellt.

Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

danken möchte ich unserem Kämmerer Siegfried Walz und seiner Nachfolgerin Christiane Bauer für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und des Finanzplanes sowie unserem Geschäftsleiter Mario Schneider, der in diese Arbeiten stets eingebunden war.

Ich danke auch Euch allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in den Haushaltsberatungen und bitte euch jetzt, dem Haushalt 2024 in der vorgetragenen Form zuzustimmen.“

Kämmerer Siegfried Walz stellte die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenansätze des Verwaltungshaushalts 2024 vor und merkte hierzu an, dass die Ansätze hier äußerst sparsam kalkuliert seien. Bei den Personalkosten für die Beschäftigten wurden die monatlichen Restzahlungen für die Inflationsausgleich von 220 € für Januar und Februar 2024 und die tariflichen Lohnerhöhungen von 5,5 % ab 01.03.2024 berücksichtigt. Für die Beamten wird der Inflationsausgleich rückwirkend zum Dezember 2023 mit 1.800 € und je 120 € von Januar bis Oktober 2024 gewährt. Diese und die monatlichen Einmalzahlungen von je 200 € für die Monate November und Dezember sind ebenso in den Ansätzen berücksichtigt. Die Stromkosten seien durch Einsparungen wg. Betrieb der PV-Anlagen, der kompletten Umstellung auf LED bei der Straßenbeleuchtung und niedrigeren Strompreisen (minus 14 Cent/kwh) gegenüber 2023 um rund 140.000 € niedriger angesetzt.

Kämmerer Siegfried Walz führte zum Vermögenshaushalt folgendes aus und beantwortete Anfragen direkt: Wie im Verwaltungshaushalt, so wurde auch im Vermögenshaushalt äußerst sparsam geplant. Bei den Einnahmen wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausgabenpositionen sind neben mehreren Ausgaben für kleinere Investitionsmaßnahmen vorrangig durch die Schlusszahlungen Breitbandausbau (573.000 €), Bau Fahrzeughalle Feuerwehr Watterbach (280.000 €), Durchlässe Schulstraße (200.000 €), Sirenen (90.000 €) und der Ablösung eines Darlehens aus dem Jahre 2004 mit 105.800 € gekennzeichnet.

Der Gesamthaushalt 2024 schließt ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben mit 9.123.010 € (Vorjahr: 9.605.790 €) ab.

Die Fraktionssprecher Monika Arnheiter, Rudi Frank und Peter Schwab sprachen Ihren Dank an die Verwaltung für eine vernünftige Haushaltsplanung aus und stellten die Zustimmung ihrer Fraktion in Aussicht.

Der Gemeinde beschloss die Haushaltssatzung 2024 in der eingebrachten Fassung.

 

Haushalt des Schulverbands Parzival-Mittelschule Amorbach für das Jahr 2024

Bürgermeister Stefan Schwab stellte die wesentlichen Zahlen des Haushaltsplans des Schulverbandes vor. Bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von 865.029 € müsse ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 608.435 € auf die Verbandsgemeinden umgelegt werden. Dies bedeute für den Markt Kirchzell bei 44 Schülern und einer Umlage von 3.236,36 € einen Aufwand von 142.399,68 €. Im Übrigen weise der Haushalt keine Besonderheiten auf und sei bereits von der Verbandsversammlung beschlossen.

 

Förderung der Ortsvereine

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.05.2010 die bis heute gültigen Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine beschlossen. Im Rahmen eines kürzlichen Antrages auf Förderung einer Photovoltaikanlage wurde hinterfragt, ob die Förderung dieser Maßnahme im Sinne der Richtlinie ist. Gemeinderat Peter Schwab erklärte nach eingehender Überlegung, dass aus seiner Sicht die Vereinsförderrichtlinien belassen und somit auch Photovoltaikanlagen gefördert werden sollten. Auch Gemeinderat Josef Schäfer war der Meinung, Photovoltaikanlagen zu fördern. Gemeinderat Rudi Frank sprach sich gegen eine Förderung von Photovoltaikanlagen aus, da mit diesen Anlagen Geld verdient werde. Gemeinderat Frederic Sennert schloss sich den Gemeinderäten Peter Schwab und Josef Schäfer an. Es handele sich um eine Förderung gemeinnütziger Vereine. Mit einer Photovoltaikanlage können die Kosten für den Verein reduziert werden, sodass die Einsparung anderweitig dem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen könne. Gemeinderätin Brigitte Krug nahm Bezug auf den Begriff „tatsächlich kassenwirksame Investitionskosten“ in den Förderrichtlinien und regte an, künftig den Betrag, auf dessen Grundlage die 5%-Förderung berechnet wird um etwaige weitere Förderungen, die der Verein erhält zu reduzieren.

Der Gemeinderat beschloss die Fördergrundsätze um folgende Sätze zu ergänzen:

·         „Von den tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten sind etwaige andere Zuschüsse in Abzug zu bringen; der Antragsteller hat daher bereits mit Antragstellung schriftlich zu erklären, ob und wenn ja in welcher Höhe weitere Zuschüsse bezogen werden.“

·         „Sofern weitere Zuschüsse bezogen werden ist mit dem Verwendungsnachweis eine Schlussabrechnung dieser Zuschüsse vorzulegen.“

Anschließend bewilligte der Gemeinderat der Rotkreuz-Bereitschaft Kirchzell für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher am Rotkreuzheim in Kirchzell einen Zuschuss in Höhe von 1.949,50 € sowie dem FC Kickers Kirchzell für Investitionsmaßnahmen (Bewässerungsanlage Hauptplatz, neue Drainage, Abfräsen und Neuaufbau vom Rasen, Umrüstung Kickersheim auf LED, Photovoltaikanlage) einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €.  Von den tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten sind etwaige andere Zuschüsse in Abzug zu bringen.

 

Feststellung der Bedarfsplanung Kita-Jahr 2024/2025

Das Landratsamt Miltenberg fordert von den Trägern der Kindertageseinrichtungen jährlich eine Feststellung der Bedarfsplanung. In Abstimmung mit der Kindergartenleitung hat der Gemeinderat die Bedarfsplanung für die Kindergartengruppen mit 74 Plätzen im Kindergartenjahr 2023/2024 und 69 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 sowie in der Kinderkrippe mit 19 Plätzen im Kindergartenjahr 2023/2024 und 19 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 festgestellt.

Satzungsänderung Kita

§ 7 Abs. 5 der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätte legt u.a. fest, dass eine Änderung der festgelegten Buchungszeiten nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig ist und einer neuen schriftlichen Betreuungsvereinbarung bedarf. Aufgrund einer Vielzahl von Umbuchungen, bei denen teilweise ein „begründeter Ausnahmefall“ im Sinne der Satzungsregelung fraglich ist, wurde seitens der Kindertagesstätte angeregt, Umbuchungen regulär zu drei festen Terminen im Kindergartenjahr zuzulassen und darüber hinaus nur noch in begründeten Ausnahmefällen Umbuchungen vornehmen zu können. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 2, wonach zwischen dem Anmelde- und Aufnahmetermin für Krippenkinder fünf Besuchstage und für Kinder der Regelgruppen drei Besuchstage in Abstimmung mit der Kindergarten- oder Gruppenleitung gebührenfrei in Anspruch genommen werden können, ersatzlos entfallen kann, da diese seit geraumer Zeit so nicht mehr praktiziert werde. Insoweit ist eine Satzungsänderung erforderlich. In diesem Rahmen können auch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderungssatzung.

Europawahl 2024

Für die Europawahl am 09.06.2024 wurden nachstehende Wahlbezirke und Wahllokale bestimmt und dazu die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter berufen:

Nr. - Wahlbezirk - Wahllokal - Wahlvorsteher - Stellvertreter
1 - Kirchzell - TV-Turnhalle - Stefan Schwab - Susanne Wörner
011 - Briefwahl - TV-Turnhalle - Frederic Sennert - Alfred Schwarz
Außerdem beschloss der Gemeinderat, für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer eine Entschädigung in Höhe von 40,- € festzusetzen.

 

Glasfaserausbau

Am 12.03.2024 fand eine Informationsveranstaltung der LEONET in der Turnhalle Kirchzell statt. Im Wesentlichen kann hierzu folgendes mitgeteilt werden:

·         Der Start der Tiefbauarbeiten soll im 2. bzw. 3 Quartal 2025 in Kirchzell erfolgen. Das Ende der Tiefbauarbeiten soll im 2. Quartal 2026 sein.

·         Es ist beabsichtigt, die Glasfaserleitungen ausschließlich in Grünstreifen bzw. Gehwegen zu verlegen. Vereinzelt werden Straßenquerungen notwendig.

·         25 m Glasfaserleitung incl. Tiefbau sind von der Grundstücksgrenze bis zum Haus inclusive. Jeder weitere Meter kostet 75,00 €.

·         Sofern man sich nur die Glasfasertechnik ohne Buchung eines Tarifs ins Haus legen lassen möchte, kostet dies 499,00 €. Sofern ein Internettarif gebucht wird, ist der Hausanschluss bis zum obengenannten Zeitpunkt kostenfrei.

·         Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 69,95 €.

 

Bürgerversammlung Kirchzell

Die diesjährige Bürgerversammlung in Kirchzell findet am Freitag, dem 26.04.2024 um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt.

 

Überdachung Buskinder

Gemeinderat Rudi Frank erklärt, dass er die Überdachung für die Buskinder an der Grundschule für nicht nötig erachte, diese Ausgabe hätte man sich sparen können.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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