� 184 BGB - R�ckwirkung der Genehmigung - dejure.org

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (�� 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgesch�fte (�� 104 - 185)   
   Titel 6 - Einwilligung und Genehmigung (�� 182 - 185)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

� 184
R�ckwirkung der Genehmigung

(1) Die nachtr�gliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgesch�fts zur�ck, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Durch die R�ckwirkung werden Verf�gungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung �ber den Gegenstand des Rechtsgesch�fts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt sind.

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu � 184 BGB:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgesch�fte
          Gesch�ftsf�higkeit
            108 (Vertragsschluss ohne Einwilligung)
     
      Familienrecht
        B�rgerliche Ehe
          Eheliches G�terrecht
            Gesetzliches G�terrecht
              1366 (Genehmigung von Vertr�gen)
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