B�rgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (�� 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgesch�fte (�� 104 - 185) |
Titel 6 - Einwilligung und Genehmigung (�� 182 - 185) |
(1) H�ngt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen Rechtsgesch�fts, das einem anderen gegen�ber vorzunehmen ist, von der Zustimmung eines Dritten ab, so kann die Erteilung sowie die Verweigerung der Zustimmung sowohl dem einen als dem anderen Teil gegen�ber erkl�rt werden.
(2) Die Zustimmung bedarf nicht der f�r das Rechtsgesch�ft bestimmten Form.
(3) Wird ein einseitiges Rechtsgesch�ft, dessen Wirksamkeit von der Zustimmung eines Dritten abh�ngt, mit Einwilligung des Dritten vorgenommen, so finden die Vorschriften des � 111 Satz 2, 3 entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu � 182 BGB
822 Entscheidungen zu � 182 BGB in unserer Datenbank:
- FG M�nchen, 07.11.2019 - 10 K 2075/18
Gewinn aus privaten Ver�u�erungsgesch�ften
Zum selben Verfahren:
- BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20
Privates Ver�u�erungsgesch�ft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung ...
- BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20
- BGH, 19.03.2014 - VIII ZR 203/13
Zur Erm�chtigung eines Grundst�cksk�ufers durch den Vermieter zur Vornahme einer ...
- OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21
Anspr�che nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung; ...
- LAG D�sseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19
Genehmigung einer zun�chst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Abl�sung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 134/17
Unwiderruflichkeit einer Zustimmung zur Ver�u�erung des Wohnungseigentums in ...
Zum selben Verfahren:
- OLG M�nchen, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
Zustimmung zur Ver�u�erung des Wohnungseigent�mers widerruflich bis zum Eingang ...
- OLG M�nchen, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16
- OLG D�sseldorf, 08.11.2023 - U 1/23
Geltendmachung von Schadensanspr�chen durch den Insolvenzverwalter gegen die ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu � 182 BGB:
- B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgesch�fte
- Gesch�ftsf�higkeit
- � 108 (Vertragsschluss ohne Einwilligung)
- Familienrecht
- B�rgerliche Ehe
- Eheliches G�terrecht
- Vertragliches G�terrecht
- Allgemeine Vorschriften
- � 1411 I (Ehevertr�ge Betreuter) (zu �� 182 ff)