Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut der Zeitung „Neue Presse“ Ermittlungen gegen Bettina Wulff (44) eingeleitet. Der Vorwurf: Trunkenheit am Steuer (316 StGB). Nun droht ihr der Idiotentest.
Was war passiert?
Am späteren Montagabend soll die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (59) mit ihrem Porsche einen Baum an einer Landstraße geschrammt haben. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, bestätigt das.
Der Unfall ereignete sich bei Burgwedel (Niedersachsen), wo Familie Wulff ihren Wohnsitz hat. Bettina Wulff blieb bei dem Crash unverletzt.
Nachdem die Polizei am Unfallort eintraf, soll bei Bettina Wulff ein Alkoholtest vorgenommen worden sein. Ihr Atemalkoholwert soll mehr als zwei Promille betragen haben. Später soll noch ein Bluttest durchgeführt worden sein. Ob dabei der Atemalkoholwert bestätigt wurde, ist nicht bekannt. Der Führerschein soll Wulff vorerst abgenommen worden sein.
Nach B.Z.-Informationen soll Wulff vor dem Unfall versucht haben, einem Wildtier auszuweichen. Sie alarmierte selbst die Polizei. Über ihren Anwalt ließ sie ausrichten, dass sie „einen Fehler gemacht hat, für den sie geradestehen wird“.
Was erwartet Bettina Wulff jetzt juristisch?
Strafrechtler Clemens Anger: „Ab 1,1 Promille gilt die Trunkenheitsfahrt als Straftat. Aber auch unter 1,1 Promille macht man sich strafbar, wenn man mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen einen Unfall verursacht.“
Als mögliche „Ersttäterin“ könnte Wulff eine Geldstrafe (bemisst sich nach ihrem Einkommen) in Form eines Strafbefehls und eine Fahrsperre erwarten.
Sollte der ermittelte Blutalkoholwert über 1,6 Promille liegen, wird in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (auch bekannt als „Idiotentest“) angeordnet.