Elterngeld, Cannabis, Amazon: Das ändert sich im April - ZDFheute

    Elterngeld, Cannabis, Amazon: Das ändert sich im April

    Elterngeld, Cannabis, Amazon:Das ändert sich im April

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    Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt, Amazon verkürzt viele Rückgabefristen und das Cannabis-Gesetz tritt in Kraft. Welche Neuerungen der April bringt.

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    Neues Quartal, neue Regelungen. Der April 2024 bringt einige Neuheiten. Neben Azubis und Eltern sind auch Airbnb-Urlauber und Venedig-Touristen betroffen. Ein Überblick:

    Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld

    Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden.
    Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.
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    Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.

    Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

    Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Dieses richtet sich an Beschäftigte, denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, eine berufliche Weiterbildung aber die Weiterbeschäftigung ermöglichen könnte.
    Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber sollen indes für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.

    Amazon verkürzt Rückgabefristen

    Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD.
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    Keine Änderungen gibt es indes bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen 25. März und 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.

    Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

    Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert. Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
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    Mobilitätszuschuss für Azubis

    Ist die Lehrstelle weit von zu Hause entfernt können Auszubildende ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Den gibt es für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten im Monat.
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    Deutschlandticket für Studenten

    Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit - etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

    Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften

    Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb will Sicherheitskameras aus dem Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften verbannen. Die neue Regelung gilt laut Unternehmen weltweit ab dem 30. April und soll dem Schutz der Privatsphäre dienen.

    Gebühr für Tagestouristen in Venedig

    Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai erstmals eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt weiter jederzeit kostenlos besuchen.
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    Venedig und seine berühmte Lagune stehen seit 1987 auf der Welterbeliste.08.09.2023 | 2:05 min
    Quelle: AFP, dpa
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