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Ungeimpfte Alice Weidel nach Corona-Infektion in Quarantäne

Alice Weidel Alice Weidel
Alice Weidel
Quelle: AFP/ODD ANDERSEN
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Alice Weidel hatte im Bundestagswahlkampf Grundrechtseinschränkungen zur Eindämmung der Pandemie beklagt und dabei stets betont, sie selbst sei noch nicht gegen Covid-19 geimpft. Nun hat es die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion selbst erwischt.

Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Das bestätigte am Donnerstag ein Fraktionssprecher auf Anfrage. Sie habe sich getestet, nachdem bei ihr grippeähnliche Symptome aufgetreten seien. Die 42-Jährige habe sich in häusliche Quarantäne gegeben. Weidel hatte im Bundestagswahlkampf wiederholt betont, dass sie nicht geimpft sei, und die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern scharf kritisiert.

Am 22. Oktober war bekannt geworden, dass Weidels Ko-Fraktionschef Tino Chrupalla positiv auf Covid-19 getestet worden sei. Auch er hatte sich in häusliche Quarantäne gegeben. An der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags am 26. Oktober hatte Chrupalla, der auch AfD-Parteichef ist, nicht teilgenommen. Chrupalla hatte die Frage, ob er sich gegen das Coronavirus habe impfen lassen, stets offen gehalten und betont, Impfen sei eine private Sache.

Bundestag kommt bis Ende Januar unter 3G-Bedingungen zusammen

Der Bundestag wird vorerst bis Ende Januar unter 3G-Bedingungen zusammenkommen. Das hat das Parlament am Donnerstag beschlossen – gegen die Stimmen der AfD. Zugang zum unteren Bereich des Plenarsaals haben damit nur noch Abgeordnete, die geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erläuterte. Wer dies nicht nachweist, muss auf den Tribünen Platz nehmen. Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die AfD hatte schon in der konstituierenden Sitzung des Bundestags im Oktober versucht, die 3G-Regelung zu kippen. Sie scheiterte jedoch am Widerstand der anderen Fraktionen. Bas wies jetzt auch darauf hin, dass Verstöße von Abgeordneten über das parlamentarische Ordnungsrecht geahndet werden können. Dieses sieht ein Ordnungsgeld von 1000 Euro und im Wiederholungsfall von 2000 Euro vor.

dpa/mre

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