Was kostet die Verzollung bei Bestellungen von ausländischen Online-Shops?
In ausländischen Online-Shops kosten viele Produkte deutlich weniger als in der Schweiz. Bei der Verzollung der Pakete entstehen aber oft hohe Zusatzkosten, die nicht im Kaufpreis und den Versandkosten enthalten sind.
Sehen Sie jetzt im Video, mit welchen Zusatzkosten zu rechnen ist und wie Sie diese möglichst tief halten können:
Es gibt drei Arten von möglichen Kosten bei Bestellungen aus einem ausländischen Online-Shop: Mehrwertsteuer (MWST), Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren der Spediteure (Post oder Kurierdienste) für die Verzollung (Verzollungskosten). Welche Kosten anfallen, hängt vom Wert und Gewicht der Ware ab, vom Spediteur, der die Ware liefert, und ob es sich um einen grossen Online-Shop handelt, der die Schweizer Mehrwertsteuer selber abrechnen muss.
Seit 2019 gilt die sogenannte Versandhandelsregelung, es wird zwischen ausländischen Online-Shops mit mehr, bzw. weniger als 100’000 Fr. Jahres-Umsatz aus Kleinsendungen unterschieden.
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1. Kleine Online-Shops und Plattformen
Bei Bestellungen von Online-Shops mit weniger als 100’000 Franken Jahres-Umsatz aus Kleinsendungen sowie Plattformen, die die Produkte von Drittanbietern verkaufen (zum Beispiel Aliexpress oder Wish) können für die Konsumenten folgende Zusatzkosten bei der Lieferung entstehen:
Mehrwertsteuer (MWST)
Die Schweizer Mehrwertsteuer (bei Importen wird diese als “Einfuhrsteuer” bezeichnet) wird aufgrund des Warenwerts plus Transportkosten sowie allfällige Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren berechnet. Der Mehrwertsteuersatz beträgt je nach Produkt 8.1% oder 2.6%. Falls man auf einer Warensendung weniger als 5 Franken Mehrwertsteuer oder Zollabgaben bezahlen muss, verzichtet der Bund darauf, diese Steuer zu erheben (sogenannte Abgabenfreigrenze). Das bedeutet, dass Pakete aus dem Ausland, die zum Normalsatz von 8.1% besteuert würden, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn der Warenwert unter 62 Franken liegt. Falls es sich um Produkte handelt, die zum reduzierten Satz von 2.6% (zum Beispiel Bücher) besteuert werden, beträgt die Limite 193 Franken. Vorsicht: Zum Warenwert zählt nicht zur der Kaufpreis, sondern auch das Porto, die Bearbeitungsgebühr des Spediteurs und die Zollabgaben (siehe Beispiel unten).
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Infos und Bestellung
Zollabgaben
Zollabgaben werden anhand des Gewichts berechnet. Bei vielen Produkten beträgt die Zollabgabe weniger als 1 Franken pro Kilo, höhere Ansätze gibt es bei Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel, Textilien und Bijouterieartikel. Zollabgaben werden ebenfalls nur verrechnet, wenn sie höher als 5 Franken sind. Deshalb fallen bei den allermeisten Online-Bestellungen von Privatkunden keine Zollabgaben an. Weitere Informationen.
Bearbeitungsgebühren für die Verzollung (Verzollungskosten)
Bei Sendungen, die unter die Abgabenfreigrenze fallen, werden von der Post, ihren Tochtergesellschaften EMS und GLS sowie DHL, TNT Swiss Post und DPD keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Andere Kurierdienste (z.B. UPS, FedEx, etc.) verrechnen hingegen Gebühren. Für die Verzollung von Paketen über der Abgabengrenze (über 62 Fr. beim Satz von 8.1%, bzw. über 193 Fr. beim Satz von 2.6%), verrechnet die Post pro Paket 13.– Fr. wenn es aus der EU geliefert wird, aus allen übrigen Ländern 16.- Franken. Hinzu kommt ein Zuschlag von 3% des Warenwertes. Erfolgt die Lieferung durch einen anderen Spediteur, gelten andere Tarife.
Beispiel: Wie die Gesamtkosten der Verzollung berechnet werden (sollten)
2. Grosse Online-Shops
Bei ausländischen Online-Shops mit einem Jahresumsatz von über 100’000 Franken (Liste hier) können nach der Bestellung ebenfalls Zusatzkosten entstehen und zwar für Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren durch die Post oder Kurierdienste. Im Unterschied zu den kleinen Online-Shops und Plattformen wie Wish oder Aliexpress wird die Schweizer Mehrwertsteuer direkt in den Verkaufspreis eingerechnet und Ihnen nicht nachträglich in Rechnung gestellt. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Schweizer Mehrwertsteuer auch bei Waren unter der Abgabenfreigrenze von Fr. 5.– erhoben wird. Wenn Sie zum Beispiel bei amazon.de ein Paket bestellen, wird automatisch die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und die Schweizer Mehrwertsteuer draufgeschlagen, sobald Sie zu erkennen geben, dass die Lieferung in die Schweiz erfolgt; ausgenommen sind Bestellungen über Amazon Marketplace, falls diese nicht von Amazon versandt werden (Details).
3. Verzollungskosten sparen
- Wenn Sie in der Nähe der Grenze wohnen: Benützen Sie eine ausländische Lieferadresse. Solche werden von verschiedenen Anbietern angeboten. Beispiele: www.grenzpaket.ch www.deutsche-lieferadresse.com www.lieferadresse-konstanz.de Gegen eine Gebühr können Sie Ihr Paket an eine grenznahe Adresse schicken lassen und später dort abholen. Dies lohnt sich aber nur, wenn die zusätzlich entstehenden Fahrkosten nicht zu hoch ausfallen.
- Wichtig: Auch wenn Sie persönlich Waren über die Grenze nehmen, gelten diverse Vorschriften und es müssen unter Umständen Gebühren und Abgaben bezahlt werden.
- Als Alternative können Sie Ihr Paket an einen Anbieter wie z.B. www.meineinkauf.ch oder www.eurogoods.ch schicken lassen, der es verzollt und an Ihre Adresse in der Schweiz weiterschickt. Achtung: Dabei fallen auch Gebühren an. Vergleich der verschiedenen Lieferdienste im Kassensturz.
Falls die Verzollungskosten falsch berechnet wurden, erfahren Sie hier, wie Sie am besten vorgehen.
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