Mein letzter Wille
Quelle: Was Bleibt

Mein letzter Wille

 

Nichts und niemanden vergessen. Das Erbe.

Hand aufs Herz – es ist nicht einfach, sich mit dem Thema „Vererben“ auseinanderzusetzen. Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob Sie einen letzten Willen hinterlassen möchten oder nicht. Aber ohne Testament tritt immer die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann haben Sie keinen weiteren Einfluss darauf, was Sie wie weitergeben möchten.

Der Staat hat für diesen Fall genau festgelegt, in welcher Reihenfolge und in welchem Verhältnis das Erbe weitergegeben wird. Aber passt das zu Ihnen? Können Sie damit für alle sorgen, die Ihnen am Herzen liegen oder bleiben nach der gesetzlichen Erbfolge einige ausgeschlossen: Gibt es Stief- und Pflegekinder oder nicht-eheliche Lebenspartner? Was ist mit Freunden und Bekannten, bei denen Sie sich bedanken möchten? Oder Menschen, die Sie betreut oder gepflegt haben?
 

So soll es sein: Ein Testament schafft Klarheit

Für ein Testament spricht, dass man alle bedenken kann: Verwandte, Bekannte oder Freunde ebenso wie Institutionen, Vereine oder Stiftungen. So kann man sein Vermögen gerecht verteilen und sich langfristig engagieren – auch in Stiftungen und Projekten der Evangelischen Landeskirchen und ihrer Diakonischen Werke. Durch ein Testament tragen Sie dafür Sorge, dass nichts und niemand vergessen wird. Und ein klar formulierter letzter Wille kann manche Unstimmigkeiten im Familien- und Freundeskreis vermeiden.

 

Ein eigenhändiges Testament ...

  • können Sie jederzeit und an jedem Ort verfassen. Es muss von Anfang bis zum Ende handschriftlich geschrieben sein.
  • enthält zwingend Ihre Unterschrift.
  • sollte mit Ort und Datum versehen sein.
  • muss nach Ihrem Tod ungeöffnet dem Nachlassgericht (Notariat) übergeben werden.
  • kann zu Hause aufbewahrt werden. Sie können Ihr Testament aber auch beim Notariat oder bei einer Organisation Ihres Vertrauens hinterlegen.

Ein notarielles Testament …

  • erstellen Sie mit einem Notar. Gemeinsam schreiben Sie Ihren letzten Willen nieder und bringen ihn in eine rechtlich einwandfreie Form. Eine Anfechtung ist nur sehr schwer möglich.
  • ist die sicherste Möglichkeit, Ihren Nachlass zu regeln.
  • wird grundsätzlich beim Notariat hinterlegt
  • ersetzt den Erbschein, der sonst erforderlich ist, wenn z.B. ein Grundstück vererbt wird.
Mehr Informationen zum Thema Testament, Verfügungen und Vollmachen finden Sie in unserer Broschüre „Was bleibt.“, die Sie hier kostenlos bestellen können.
 


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