Außergerichtliche Einigung zur Berateraffäre mit Ursula von der Leyen

Außergerichtliche Einigung zur Berateraffäre mit Ursula von der Leyen

Im Streit um angeblich überhöhte Honorare aus ihrer Zeit als Verteidigungsministerin hat es eine Einigung gegeben.

Ursula von der Leyen, heutige EU-Kommissionspräsidentin.
Ursula von der Leyen, heutige EU-Kommissionspräsidentin.AP/Jean-Francois Badias

Das Bundesverteidigungsministerium und eine Beraterfirma haben sich im Streit um Vorwürfe zu überzahlten Honoraren unter der früheren Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) außergerichtlich geeinigt. Damit wurde ein für Donnerstag angesetzter Verkündungstermin am Landgericht Bonn aufgehoben, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Details zur Einigung nannte das Gericht nicht. In dem Verfahren ging es um einen Betrag von 630.000 Euro.

Auch in einem weiteren Zivilverfahren fällt die Verkündung demnach aus. Sie wurde für Freitag erwartet. Das Verfahren um 1,7 Millionen Euro ruhe derzeit, sagte die Sprecherin weiter. Die Parteien müssen demnach selbst entscheiden, ob sie zur Beilegung ihres Streits in diesem Verfahren weitere Gerichtsverhandlungen benötigen.

Berateraffäre: Von der Leyen räumte Fehler ein

Bei den insgesamt gut 2,3 Millionen Euro ging es nach Auffassung des klagenden Verteidigungsministeriums um überzahlte Honorare für angeblich gar nicht erbrachte oder überhöht abgerechnete Beraterleistungen. Früheren Medienberichten zufolge ging es bei den Klagen konkret um ein Digitalisierungsprojekt zum Militärflieger A400M, für das Beraterfirmen hinzugezogen wurden.

Die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin zahlreiche Beratungsunternehmen eingesetzt. Nach Berichten des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße bei der Nutzung der Berater befasste sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags damit. Von der Leyen räumte dabei Fehler ein, die Ausschussmehrheit von Union und SPD sah im Jahr 2020 aber die Hauptverantwortung auf den Ebenen von Abteilungsleitungen und Staatssekretären.