Das Leben auf den Färöer Inseln - hier finden Sie alle Infos
Über die Färöer Inseln

Das Leben auf den Färöer Inseln

Das Leben auf den Färöer Inseln ist attraktiv für die unterschiedlichsten Personengruppen. Familien mit kleinen Kindern, Familien mit Teenagern, aber auch Studenten fühlen sich hier wohl, um nur einige Beispiele zu nennen.

Bewohner aus anderen Nordischen Ländern können sich hier frei aufhalten. Sie können hier studieren oder auch problemlos einer Arbeit nachgehen.

Einreisebestimmungen
Die Färöer Inseln unterliegen den dänischen Einreisebestimmungen. Auch wenn es keine Unterschiede zwischen den Bestimmungen bezüglich Arbeit, Wohnen oder dem Besuch der Färöer Inseln gibt.

Aufenthalt unter drei Monaten

  • Besucher, die nicht länger als drei Monate auf den Färöer Inseln bleiben, müssen bei der Einreise alle gültigen Dokumente, wie einen Personalausweis und ein gültiges Rückflugticket oder Rückfahrticket, vorzeigen können.
  • Wenn der Aufenthalt nicht touristischer Natur ist, so muss der Besucher eine Arbeitsgenehmigung vorweisen, um einer Arbeit nachgehen zu können.

Der Ausweis
Skandinavische Bürger sind nicht verpflichtet ihren Pass vorzuzeigen, sie müssen jedoch in der Lage sein, sich auszuweisen. Alle anderen Bürger müssen ihren gültigen Reisepass vorzeigen.
Ausnahme: EU- Bürger können mit dem Personalausweis einreisen.

Bürger aus Ländern die ein Visum benötigen, müssen im Besitz eines bis zu 3 Monate gültigen Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung sein. Bitte beachten Sie, dass Bürger mit einer dänischen Wohnsitz/Arbeitserlaubnis kein Sonderrecht haben. Ausländer benötigen ein gültiges Visum, um die Färöer Inseln zu bereisen.

Aufenthaltsgenehmigung
Einige Bedingungen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Färöer Inseln zu erhalten, finden Sie hier:

  • Der Antragsteller muss über ausreichend Geldmittel verfügen, um den Aufenthalt und die Rückreise finanzieren zu können. Ist der Ehegatte oder Partner für die Ausgaben verantwortlich, gilt die oben aufgeführte Bedingung nicht mehr. Der Antragsteller und der Ehegatte/ Partner müssen das Zusammenleben bestätigen.
  • Der Reisepass muss noch mind. zwei Monate über dem geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Der Antrag kann in der dänischen Botschaft oder im Konsulat des Herkunftslands oder in dem Land, in dem der Antragsteller sein/ihren permanenten Wohnsitz hat, ausgestellt werden.
Es gelten nicht die gleichen Aufenthaltsgenehmigungen für Dänemark wie für die Färöer Inseln.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist keine Arbeitsgenehmigung.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.utlendingastovan.fo

 

Arbeiten auf den Färöer Inseln

Arbeitserlaubnis
Es darf nicht gearbeitet werden, bevor eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde. Es gelten folgende Bedingungen, um eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen:

  • gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass der Antragsteller eine feste Anstellung hat


Arbeitsvermittlung
Der färingische Arbeitsmarkt verfügt über ein Programm gegen Arbeitslosigkeit, welches ebenfalls ein Job-Center beinhaltet. Beide Ämter sind als ALS bekannt.
Das Job-Center betreut Arbeitslose und Angestellte, die ihre Tätigkeit gerne wechseln möchten. Das Center unterstützt Angestellte aus vielen verschiedenen Arbeitsbereichen und mit unterschiedlichen Bildungsständen.
Die Organisation ALS hat ein Projekt, welches sich zum Ziel gesetzt hat, die Qualifikationen der Arbeitslosen zu verbessern. Dieses Projekt gibt den Arbeitslosen die Möglichkeit, in den Arbeitsmarkt zurück zu kehren. Unter anderem bietet das Amt zum Beispiel Kurse für die Schifffahrtsindustrie oder Computerindustrie oder auch im Personalbereich an.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt am Arbeitsamt unter www.als.fo (nur auf färingisch)

Studieren auf den Färöer Inseln
Wenn Sie Interesse daran haben, auf den Färöer Inseln zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen, kann Sie das Internationale Büro ASK (Altjóða Skrivstovan) mit allen notwendigen Informationen ausstatten und Ihnen sagen, an wen Sie sich wenden müssen. Das Internationale Büro wurde im Jahr 2000 gegründet und sein höchstes Ziel ist es, Kontakte und Verknüpfungen mit hochgebildeten Institutionen außerhalb der Färöer Inseln zu schließen und Studenten für internationale Studiengänge zu vermitteln. Das Internationale Büro ist Teil eines mobilen Programms der “Nordic Council of Ministers” (Nordplus Programm).

Die Universität der Färöer Inseln unterrichtet und konzentriert sich hauptsächlich auf die färingische und die nordischen Sprachen, ebenso Literatur und zusätzlich noch Naturkunde und Gesellschaftswissenschaften.

Nord-Europäer, die gerne für ein Austauschprogramm auf den Färöer Inseln lernen/studieren möchten, sind herzlich willkommen und dürfen jederzeit ihr Studium dort beginnen.

Alle anderen ausländischen Studenten benötigen für ihr Studium eine Aufenthaltsgenehmigung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.utlendingastovan.fo

Visabedingungen und Konditionen
Informationen zu den Visa-Regularien finden Sie unter dem Punkt “Wichtige Informationen für Reisende / Ausweise und Visa“.