Anerkennung von Hochschulabschlüssen - Your Europe

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Keine automatische Anerkennung

Warnhinweis

Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch EU-weit anerkannt. Aus diesem Grund müssen Sie u. U. ein nationales Verfahren durchlaufen, um sich Ihren akademischen Grad oder Abschluss in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen, wenn Sie dort zu einem weiteren Studiengang zugelassen werden möchten. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie irgendwann in einem anderen Land weiterstudieren möchten, sollten Sie sich bereits vor Aufnahme des Studiums informieren, ob Ihr Hochschulabschluss dort anerkannt wird.

Die Regierungen der einzelnen EU-Länder sind nach wie vor für ihre Bildungssysteme verantwortlich und können nach eigenem Ermessen Regelungen anwenden, darunter Vorgaben für die Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Qualifikationen.

Fallbeispiel

Informieren Sie sich, ob Ihr Abschluss in einem anderen Land anerkannt wird!

Kathrin hat erfolgreich ein Hochschulstudium in Deutschland absolviert. Anschließend zog sie nach Frankreich, um ein weiterführendes Studium zu beginnen. Dort ergab sich jedoch das Problem, dass die französischen Behörden ihren Abschluss nicht anerkennen wollten. Stattdessen sollte sie ein Dokument einer französischen Universität vorlegen, das ihre Qualifikationen bestätigt. Nach Gesprächen mit einer französischen Hochschule konnte sie sich ihren Abschluss als gleichwertig mit einer so genannten licence gemäß dem französischen System anerkennen lassen: eine Art von Hochschulabschluss, der nach einem nur dreijährigen Studium erworben wird, und der Kathrins Ansicht nach deutlich geringwertiger war als der Abschluss, den sie im Rahmen ihres bereits in Deutschland absolvierten Studiums erworben hatte. Dennoch musste sie zwei weitere Jahre ein Grundstudium im Rahmen des französischen Systems absolvieren, bevor sie sich für den weiterführenden Studiengang einschreiben konnte, den sie ursprünglich geplant hatte.

Lassen Sie Ihren akademischen Grad vergleichen

In den meisten Fällen können Sie sich einen Vergleichbarkeitsnachweis für Ihren Hochschulabschluss ausstellen lassen,aus dem hervorgeht,inwiefern der Abschluss mit den Abschlüssen vergleichbar ist,die in dem EU-Land erworben werden können,in das Sie umsiedeln.Wenden Sie sich zu diesem Zweck an das ENIC/NARIC-Zentrum en in dem Land, für das Sie die Vergleichbarkeit Ihrer Abschlüsse prüfen lassen möchten. Dies kann Ihr Heimatland sein, wenn Sie nach Ihrem Studium zurückkehren, oder ein anderes EU-Land, in das Sie zur Arbeitsaufnahme oder zum weiteren Studium ziehen.

Je nach Land oder Zweck der Bewertung prüft das ENIC/NARIC-Zentrum Ihre Abschlüsse entweder selbst oder leitet sie an die zuständige Behörde weiter.

Vor der Bewertung sollten Sie prüfen,

  • wie viel die Bewertung kostet (falls sie nicht kostenlos ist),
  • wie lang die Bewertung dauert; je nach Land, Zweck der Bewertung und Komplexität Ihres Falles könnten das mehrere Wochen bis mehrere Monate sein,
  • was für ein Dokument Sie abschließend erhalten - etwa eine Bestätigung der vollen Gleichwertigkeit oder einen vergleichenden Bericht,
  • was Sie tun können, wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind (wie Sie diese anfechten können).

Wenn Sie Ihre Dokumente im Europass-Format vorlegen (wie etwa den Diplomzusatz ), kann Ihr Abschluss leichter verglichen und anerkannt werden.

Berufsqualifikationen

Warnhinweis

Dieser Abschnitt betrifft die Anerkennung akademischer Qualifikationen. Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Ländern, beispielsweise im Gesundheits- oder im Rechtswesen, gelten andere EU-Rechtsvorschriften.

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Zuletzt überprüft: 11/04/2024