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Prüfungsamt

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Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Aktuelles

UPDATE:
Alle fehlerhaften Leistungsverbuchungen sind korrigiert!

Es wurden Anmeldungen verbucht und im BIS angezeigt. Dass Ihnen nunmehr die vermeintlich verbuchte Leistung nicht mehr angezeigt wird ist korrekt: Die Ergebnisse der Wiederholumgsklausuren liegen zum größten Teil noch nicht vor. Bei der Ihnen angezeigten Leistungsbuchung handelte es sich um die bloße Übernahme Ihrer Anmeldung in das Prüfungsorganisationssystem.

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Leider kam es bei der Leistungsverbuchung im Pflichtfach zu einem technischen Fehler seitens des BIS.

Vielen Studierenden ist für die bloße Anmeldung zur Klausur „0 Punkte“ verbucht worden, zeitgleich mit dem Statusvermerk „bestanden“. Dabei handelt es sich natürlich um einen Fehler.
Der Grund des Problems ist mittlerweile bekannt. Es handelt sich um einen Fehler, der bei den Prüfungsanmeldungen passiert ist. Das BIS kümmert sich gerade um die Korrektur.

Sollte es bei Ihnen zu einer solchen fehlerhaften Verbuchung gekommen sein, wird dies schnellstmöglich korrigiert. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, werden wir Sie auf diesem Wege darüber informieren.

Wir möchten Sie daher um ein bisschen Geduld bitten.
Vielen Dank!

Die Ergebnisse folgender SPB-Klausuren wurden verbucht:

  • SPB 1 Fünfstündige Aufsichtsarbeit
  • SPB 2 Insolvenzrecht
  • SPB 2 Aktienrecht
  • SPB 3 Fünfstündige Aufsichtsarbeit
  • SPB 4 Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht II
  • SPB 5 Fünfstündige Aufsichtsarbeit
  • SPB 6 Einwanderungsrecht II
  • SPB 6 Principles of Public International Law
  • SPB 6 Verfassungsrecht III
  • SPB 6 Europäisches Verfassungsrecht
  • SPB 7 Fünfstündige Aufsichtsarbeit
  • SPB 8 Strafrechtliche Sanktionen
  • SPB 8 Strafverfahrensrecht VT
  • SPB 8 Grundlagen der Kriminologie
  • SPB 8 Fehlurteile im Strafverfahren
  • SPB 8 Methodik der Strafverteidigung
  • SPB 8 Unternehmenssanktionsrecht
  • SPB 8 Medizin- und Biostrafrecht
  • SPB 8 Strafvollzugsrecht
  • SPB 9 Markenrecht
  • SPB 9 Medienrecht
  • SPB 9 Datenschutz und -sicherheitsrecht
  • SPB 10 Staatslehre/Verfassungstheorie
  • SPB 10 Verfassungsrecht III Bereiche 2 und 3
  • SPB 10 Umweltverfassungsrecht

 

Die Ergebnisse folgender SPB-Hausarbeiten wurden verbucht:

  • SPB 1 Familienrecht II (Teilverbuchung)
  • SPB 2 Insolvenzrecht
  • SPB 2 Aktienrecht
  • SPB 2 Gesellschaftsrecht und Nachhaltigkeit
  • SPB 2 Seminar im Gesellschaftsrecht
  • SPB 3 Internationales Privatrecht II
  • SPB 3 Internationales Zivilverfahrensrecht
  • SPB 3 Vertriebsrecht
  • SPB 2 Einkommensteuerrecht
  • SPB 4 Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht II
  • SPB 5 Umwelt- und Technikrecht I
  • SPB 6 Verfassungsrecht III
  • SPB 6 Principles of Public International Law
  • SPB 6 Europäisches Verfassungsrecht
  • SPB 6 International Organization, Role, Functioning and Effectiveness
  • SPB 6 Europäisches Asylrecht
  • SPB 7 Seminar im Arbeitsrecht
  • SPB 7 Seminar zu aktuellen Fragen des Arbeit- und Sozialrechts (Sozialrecht)
  • SPB 7 Seminar zu aktuellen Fragen des Arbeit- und Sozialrechts (Arbeitsrecht)
  • SPB 7 Insolvenzrecht
  • SPB 7 Gesellschaftsrecht und Nachhaltigkeit
  • SPB 8 Strafvollzugsecht
  • SPB 8 Völkerstrafrecht - Qua vadis ?
  • SPB 8 Unternehmenssanktionsrecht
  • SPB 8 Grundlagen der Kriminologie
  • SPB 8 Fehlurteile im Strafverfahren
  • SPB 8 Strafverfahrensrecht: Vertiefung
  • SPB 8 Wirtschaftsstrafrecht
  • SPB 8 Medizin- und Biostrafrecht
  • SPB 8 Strafrechtliche Sanktionen
  • SPB 9 Markenrecht
  • SPB 9 Medienrecht
  • SPB 9 Aktienrecht
  • SPB 10 Rechtsstaat und Verfassungsschutz
  • SPB 10 Verfassungsrecht III

 

Liebe Studierende,

in der neuen Studien- und Prüfungsordnung (Geltung ab 1.10.2023) wird es voraussichtlich abweichend vom bisherigen Planungs zu einer Änderung bzgl. der Anforderungen an die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur kommen.

Wie bereits in den Info-Veranstaltungen im Oktober/November 2022 mitgeteilt, setzt die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur voraus, dass jeweils zwei Zulassungsklausuren und eine Hausarbeit aus dem jeweiligen Rechtsgebiet vorliegen. Bislang war allerdings angedacht, dass eine der drei Hausarbeiten durch eine Grundlagenleistung zu ersetzen ist. Aus unterschiedlichen Gründen (u.a. weil ab dem 17.2.2025 für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung insgesamt vier Hausarbeiten erfolgreich absolviert sein müssen, davon jeweils eine aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht) wird auf diese Ersetzung voraussichtlich verzichtet werden. Die Grundlagenleistung wird stattdessen eine weitere Prüfungsleistung sein, die für die Zulassung zu einer Schwerpunktbereichshausarbeit oder -klausur (je nach Schwerpunktbereich) erforderlich ist.

Die Folien der Info-Veranstaltung sind entsprechend aktualisiert worden und können auf der Webseite des Studienbüros eingesehen werden (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/hilfreiche-dokumente/).

Diese Informationen sollen Ihnen bei der Planung ihres Studiums helfen. Bei Fragen zur Studiengestaltung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan

Liebe Studierende,

am Montag, 27.2.2023 beginnt die Frist für die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren im Pflichtfach. *Die Frist endet am 13.3.2023, 24 Uhr. *Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.

1. Anmeldung

Für eine Teilnahme an den Wiederholungsklausuren ist für Studierende
im Staatsexamensstudiengang eine Anmeldung zwingend erforderlich.
Studierende in einem Bachelorstudiengang können sich anmelden,
müssen dies aber nicht.
In diesem Semester können sich ausnahmsweise alle Studierenden für
Wiederholungsklausuren anmelden (also nicht nur solche, die aus
wichtigem Grund von der Anmeldung zur ersten Klausur zurückgetreten
sind).
Die Anmeldung erfolgt im eKVV durch Aufnahme der
Wiederholungsklausur (nicht der Veranstaltung oder der
Abschlussklausur!) in den Stundenplan.

2. Abmeldung

Es ist möglich, sich nach einer Anmeldung wieder abzumelden. Die
Abmeldung kann jedoch nur bis eine Woche vor dem Klausurtermin
erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Klausurtermins, nicht die
Uhrzeit. Beispiel: Die Klausur findet am Dienstag, 28.3.2023 statt.
Die Abmeldung muss bis Montag, 20.3.2023, 24 Uhr erfolgen.
Die Abmeldung erfolgt, indem die Klausur wieder aus dem Stundenplan
genommen wird.
Nachdem dem Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der
Anmeldung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insb. zur
Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung) möglich. Informationen zur
Krankmeldung finden sich unter
https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/.
Der wichtige Grund muss unverzüglich schriftlich und substantiiert
dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
Wenn Sie sich angemeldet und an der Klausur nicht teilgenommen
haben, wird die Prüfungsleistung mit ungenügend (0 Punkte) bewertet,
wenn Sie sich nicht rechtzeitig abgemeldet oder nicht wirksam
zurückgetreten sind und auch kein wichtiger Grund für die
Nichtteilnahme an der Klausur vorliegt.

3. Klausurtermine und -durchführung

Die Termine der Wiederholungsklausuren können Sie der beigefügten
Liste entnehmen. Sie finden Sie auch unter
https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/termine_fristen/.

Die Klausuren werden vom 27.3. bis 31.3.2023 als Präsenzklausuren in
 Räumen der Universität durchgeführt.


4. Beschränkte Wiederholbarkeit

Klausuren, die für die Zwischenprüfung erforderlich sind (d.h.
Klausuren gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StudPrO), können im Fall des
Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 41 Abs. 2 StudPrO). Auf
diese beschränkte Wiederholbarkeit bei Nichtbestehen wird
ausdrücklich hingewiesen.
   *
Nichtbestehen liegt auch dann vor, wenn Sie zu einer Klausur, zu
der Sie sich angemeldet und nicht wieder rechtzeitig abgemeldet
haben, nicht erschienen sind (es sei denn, es liegt ein wirksamer
Rückritt oder ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vor und der
wichtige Grund wurde unverzüglich schriftlich und substantiiert
dargelegt und glaubhaft gemacht).

Wenn eine der für die Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren
endgültig (d.h. nach drei Versuchen) nicht bestanden wurde, ist die
Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden (§ 41 Abs. 3 S. 2
StudPrO). Damit erlischt die Zulassung zum rechtswissenschaftlichen
Studium und es erfolgt die Exmatrikulation (§ 36 Abs. 3 StudPrO).


5. Fragen

Fragen zum Studium und zu den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://uni-bielefeld.de/rewi-studienbuero; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Email des Studiendekans: Öffnung der Wiederholungsklausuren im WiSe 2022/2023 (19.01.2023)

Liebe Studierende,

um die Möglichkeit zu verbessern, die Zwischenprüfung noch vor dem Inkrafttreten der neuen StudPrO am 1.10.2023 abzuschließen, hat die Fakultät beschlossen, dass die in diesem Semester angebotenen Wiederholungsklausuren für alle Studierende zugänglich sind. Sie können an Ihnen also auch teilnehmen, wenn Sie an der regulären Klausur nicht oder nicht mit Erfolg teilgenommen haben. Für die Teilnahme ist aber eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldefrist beginnt am 27.2.2023 und endet am 13.3.2023, 24 Uhr. Die Klausuren werden voraussichtlich vom 27. bis 31.3.2023 geschrieben. Eine Liste mit den angebotenen Klausuren finden Sie im Anhang.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Teilnahme an der Wiederholungsklausur bzw. Nichtteilnahme an einer angemeldeten Klausur ohne rechtzeitige Abmeldung oder Rücktritt aus wichtigem Grund als Versuch zählt. Die Fakultät kann aufgrund des geringen zeitlichen Abstands zwischen den regulären Klausurenterminen und denen für die Wiederholungsklausuren auch nicht sicher stellen, dass bis zum Ende der Anmeldefrist alle Ergebnisse bereits vorliegen und verbucht sind; sie bemüht sich aber darum.

Zur Anmeldung für die Wiederholungsklausuren erhalten Sie im Februar noch eine Informationsmail.

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan und Vorsitzender des Prüfungsausschusses
 

Zugelassene Gesetzestexte bei den SPB-Klausuren im Wintersemester 2022/2023

Zugelassene Gesetzestexte bei den SPB-Klausuren im Wintersemester 2022/2023:

 

Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.

 

SPB 2: Aktienrecht

- Aktienrecht (Verlag egal)

 

SPB 5; Fünfstündige Aufsichtsarbeit:

- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze,

- Rehborn, Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen,

- Kotulla u.a. (Hrsg.), Begleitvorschrift zum Umwelt- und Technikrecht.

 

SPB 8, Klausur Strafvollzugsrecht:

Es wurde den Studierenden empfohlen, die Gesetzessammlung vom Beck-Verlag "Strafvollzugsgesetze" zu benutzen. Das neue StVollzG NRW, das in der aktuellen Fassung dieser Beck-Texte leider nicht enthalten ist, wurde den Studierenden auch als schreibgeschütztes PDF-Dokument zur Verfügung gestellt, das sie in Form eines Ausdrucks benutzen dürfen.

Für alle Gesetzestexte gilt: Zulässig sind

o Unterstreichungen

o farbliche Markierungen

o Post-ist

o Verweise auf Vorschriften, d.h. entsprechende Paragraphenziffer dürfen am Rand des Gesetzestextes angefügt werden.

o Eigenständig verfasste und dem Gesetzestext hinzugefügte Texte sind demgegenüber nicht erlaubt.

 

SPB 10; Klausur Umweltverfassungsrecht:

- Sartorius
- Verfassungs- und
- Verwaltungsgesetze.

Email des Studiendekans: Anmeldung zu den Klausuren im Pflichtfach (28.11.2022)

Liebe Studierende,

heute beginnt die Anmeldung für die Klausuren im Pflichtfach. Die Frist endet am 12.12.2022, 24 Uhr. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.

1. Klausurtermine und -durchführung

  • Die Termine der Klausuren können Sie der beigefügten Liste entnehmen. Sie finden Sie auch unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/termine_fristen/.
  • Achtung: Es ist noch kurzfristig zu Terminänderungen gekommen, um Überschneidungen zu vermeiden. Wegen der beschränkten Raumkapazität ist es jedoch nicht möglich, alle Klausuren, die nach dem Studienplan in unterschiedlichen Fachsemestern geschrieben werden, überschneidungsfrei zu planen.
  • Die Klausuren werden vom 30.1. bis 11.2.2023 als Präsenzklausuren in Räumen der Universität durchgeführt.

2. Anmeldung zu den Klausuren

  • Für alle Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaft Staatsexamen ist eine Anmeldung für die Klausuren zwingend erforderlich. Studierende in einem Bachelorstudiengang können sich anmelden, müssen dies aber nicht.
  • Die Anmeldung erfolgt im eKVV durch Aufnahme der Klausur (nicht der Veranstaltung!) in den Stundenplan.

3. Abmeldung von einer Klausur

  • Es ist möglich, sich von einer Klausur wieder abzumelden. Die Abmeldung kann aber nur bis eine Woche vor dem Klausurtermin erfolgen (§ 38 Abs. 2 StudPrO).
  • Die Abmeldung erfolgt, indem die Klausur wieder aus dem Stundenplan genommen wird.
  • Nach dem Ablauf der Anmeldefrist, also in der Woche vor der Klausur, ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund (insb. Krankheit) möglich (§ 39 StudPrO). Informationen zur Krankmeldung finden sich unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/. Der wichtige Grund muss unverzüglich schriftlich und substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden (§ 39 Abs. 2 S. 1 StudPrO).
  • Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben, nicht wirksam zurückgetreten sind und auch kein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme an der Klausur vorliegt, wird die Prüfungsleistung mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. 

4. Beschränkte Wiederholbarkeit

  • Klausuren, die für die Zwischenprüfung erforderlich sind (d.h. Klausuren gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StudPrO), können im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 41 Abs. 2 StudPrO). Auf diese beschränkte Wiederholbarkeit bei Nichtbestehen wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Nichtbestehen liegt auch dann vor, wenn Sie zu einer Klausur, zu der Sie sich angemeldet und nicht wieder rechtzeitig abgemeldet haben, nicht erschienen sind (es sei denn, es liegt ein wirksamer Rückritt oder ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vor und der wichtige Grund wurde unverzüglich schriftlich und substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht).
  • Wenn eine der für die Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren endgültig (d.h. nach drei Versuchen) nicht bestanden wurde, ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden (§ 41 Abs. 3 S. 2 StudPrO). Damit erlischt die Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium und es erfolgt die Exmatrikulation (§ 36 Abs. 3 StudPrO).

5. Wiederholungsklausuren

  • Die Wiederholungsklausuren werden voraussichtlich vor Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters stattfinden. 
  • Wiederholungsklausuren sollen nach § 43 Abs. 2 StudPrO angeboten werden, wenn die Veranstaltung im Folgesemester nicht angeboten wird. Welche Wiederholungsklausuren angeboten werden, wird zu gegebener Zeit unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/termine_fristen/ bekannt gegeben.
  • Weitere Informationen zu den Wiederholungsklausuren folgen demnächst per E-Mail.

6. Änderungen der StudPrO zum Wintersemester 2023/24

  • Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zum Wintersemester 2023/24 zu Änderungen der StudPrO kommen wird, um den geänderten Vorgaben des Juristenausbildungsgesetzes gerecht zu werden.
  • Insb. müssen alle, die die Zwischenprüfung bis zum Wintersemester 2023/24 nicht bestanden haben, diese nach neuem Recht ablegen. Bitte beachten Sie das bei der weiteren Planung und insb. auch bei der Anmeldung zu den Klausuren in diesem und im nächsten Semester.
  • Weitere Informationen zu den voraussichtlichen Änderungen der StudPrO können Sie den Folien entnehmen, die bei den beiden Informationsveranstaltungen am 28.10. und 2.11.2022 gezeigt wurden. Sie finden die Folien auf der Webseite des Studienbüros unter "Hilfreiche Dokumente".

7. Fragen

Fragen zum Studium und zu den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://uni-bielefeld.de/rewi-studienbuero; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Hinweis zur fehlenden Leistungsverbuchung im Pflichtfach (insb. im Hinblick auf die Anmeldung zu den SPB-Leistungen)

Liebe Studierende,

sämtliche dem Prüfungsamt gemeldeten Pflichtfachleistungen sind durch das Prüfungsamt verbucht. Bei Fragen über den Verbleib Ihrer Leistung wenden Sie sich daher bitte an den entsprechenden Lehrstuhl.

Sollte es sich bei den fehlenden Leistungen um die letzten Leistungen zum Erreichen der Zwischenprüfung handeln, können Sie sich trotzdem bereits zu den SPB-Leistungen anmelden. Die Zulassungskontrolle wird erst im Anschluss durch das Prüfungsamt durchgeführt.

Liebe Studierende,

heute (Montag, 21.11.2022) beginnt die Anmeldefrist für die Klausuren und Hausarbeiten im Schwerpunktbereich. Sie endet am Montag, 5.12.2022, 24 Uhr.  Die Anmeldung zu den Klausuren im Pflichtfach beginnt am 28.11.2022; hierzu erhalten Sie noch eine gesonderte E-Mail.

Die Klausuren werden vom 27.1. bis 3.2.2023 in Präsenz geschrieben. Die genauen Termine können Sie die beigefügten Liste mit den angebotenen Klausuren entnehmen. Sie finden die Liste auch auf der Webseite des Prüfungsamts (https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/termine_fristen/).

Die Ausgabe der Hausarbeiten findet am 6.2.2023 statt. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und endet am 6.3.2023, 24 Uhr. Welche Hausarbeiten angeboten werden, können Sie den beigefügten Dateien entnehmen. Beide Listen finden Sie auch auf der o.g. Webseite.

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt sowohl für Klausuren als auch für die Hausarbeit jeweils über ein elektronisches Anmeldeformular.
Der Zugang zum Formular erfolgt über eine im eKVV eingetragene Veranstaltung

Klausuren "299039 Anmeldung SPB Klausuren" (/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/)
Hausarbeiten "299040 Anmeldung SPB-Hausarbeit" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=379611585)

Nehmen Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, die passende Veranstaltung in Ihren Stundenplan auf und klicken Sie dann auf "Lernraum (E-Learning)". Sie gelangen dann - evtl. mit einer kurzen Verzögerung - automatisch in den LernraumPlus, über den die Anmeldung durchgeführt wird. Die weiteren Einzelheiten des Anmeldevorgangs entnehmen Sie bitte den beigefügten Anleitungen. Sie finden die Anleitungen auch auf der Webseite des Prüfungsamts (https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/termine_fristen/).
Die Anmeldung wird erst mit Ablauf der Anmeldefrist wirksam. Bis dahin kann die Anmeldung geändert werden, indem der Anmeldevorgang wiederholt wird. Dadurch wird eine vorherige Anmeldung gegenstandslos. Informationen zur Änderung finden Sie in den Anleitungen.

2. Informationen zur Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Klausur oder Hausarbeit ist das Bestehen der Zwischenprüfung spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist. Die Schlüsselqualifikation ist keine Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich, aber für die Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses (§ 58 Abs. 3 S. 5 StudPrO).
In der Anmeldung für eine Klausur oder eine Hausarbeit liegt zugleich die Anmeldung für den Schwerpunktbereich (§ 51 Abs. 2 S. 1 StudPrO), soweit diese nicht schon früher durch eine Klausur- oder Hausarbeitsanmeldung erfolgt ist.
In Schwerpunktbereichen, in denen mehr als eine Klausur zu schreiben ist, darf insgesamt nur die vorgesehene Zahl von Klausuren geschrieben werden (SPB 2, 9: drei Klausuren; SPB 4, 6, 8, 10: zwei Klausuren). Es ist daher nicht erlaubt, sich für mehr Klausuren anzumelden.

3. Abmeldung

Eine Abmeldung von einer Klausur oder Hausarbeit ist nur bis eine Woche vor dem Klausurtermin bzw. dem Ausgabetermin der Hausarbeit möglich.
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist (5.12.2022, 24 Uhr) erfolgt die Abmeldung durch eine erneute Durchführung des Anmeldevorgangs, indem dort die Felder derjenigen Klausur(en) bzw. Hausarbeit, von denen Sie sich abmelden möchten, nicht ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Anleitungen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch per E-Mail an das Prüfungsamt möglich (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de). Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, muss für die Abmeldung die persönliche @uni-bielefeld.de Mail-Adresse verwendet werden.
Danach ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund möglich, der glaubhaft gemacht werden muss. Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/

4. Fragen

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das E-Learning-Team (elearning.rewi@uni-bielefeld.de).
Bei prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de).
Allgemeine Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium und den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/angebote/studienbuero/; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de).

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Hinweis zur Versuchszählung bei Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie auf Grund einer Prüfungsunfähigkeit nicht an einer Klausur teilgenommen und sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben, erscheint diese Klausur trotzdem in Ihrer Leistungsübersicht. Der Leistung wird allerdings der Vermerk angefügt, dass Sie auf Grund attestierter Prüfungsunfähigkeit nicht teilgenommen haben.

Bitte lassen Sie sich nicht dadurch verunsichern, dass bei der Versuchsangabe der aktuelle Stand Ihrer Versuchszählung ausgegeben wird. Durch den krankheitsbedingten Rücktritt wird die Versuchszählung angehalten. D.h. handelt es sich um Ihren ersten Versuch, wird der nächste Klausurtermin weiterhin als erster Versuch gezählt.

Die Verbuchung der SPB-Klausuren ist vollständig abgeschlossen.

 

Den Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses können Sie formlos per E-Mail unter Mitteilung Ihrer Matrikelnummer stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 59 Abs. 3 Satz 3 StudPrO 2020 mit dem Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses der Verbesserungsversuch ausgeschlossen ist.

Bitte formulieren Sie ihre Mail daher deutlich als Antrag.

Für den Antrag auf Einsichtnahme ist die Mitteilung der Veranstaltung nebst Ihrer Kennziffer sowie Ihrer Uni-Mailadresse erforderlich.

Die SPB-Klausuren werden Zug um Zug eingescannt, so dass bzgl. der Übersendung um ein wenig Geduld gebeten wird.