Abgeordneter Thomas Kutschaty lädt am 22. April zum Girls‘ and Boys‘ Day in den Landtag ein

Der Landtagspräsident und die Landtagsfraktionen richten auch in diesem Jahr am 22. April den Boys‘ and Girls‘ Day als Zukunftstag im Düsseldorfer Landtag aus. An diesem Tag können die Jugendlichen sich über verschiedene Berufsfelder informieren. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schülern aller Schulformen der Jahrgangsstufen 7 bis 13. „Ich freue mich sehr, dass ich in diesem Jahr die Möglichkeit habe, zehn Jugendlichen aus Essen die Teilnahme an diesem Einblick in die Möglichkeiten der Berufswahl nach der Schullaufbahn zu ermöglichen.

Der Landtagspräsident und die Landtagsfraktionen richten auch in diesem Jahr am 22. April den Boys‘ and Girls‘ Day als Zukunftstag im Düsseldorfer Landtag aus. An diesem Tag können die Jugendlichen sich über verschiedene Berufsfelder informieren. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schülern aller Schulformen der Jahrgangsstufen 7 bis 13.

„Ich freue mich sehr, dass ich in diesem Jahr die Möglichkeit habe, zehn Jugendlichen aus Essen die Teilnahme an diesem Einblick in die Möglichkeiten der Berufswahl nach der Schullaufbahn zu ermöglichen. Interessenten können sich bis zum 25. März in meinem Büro melden. Entweder per Email an thomas.kutschaty@nulllandtag.nrw.de oder telefonisch unter 02118842632. Sollten noch Fragen bestehen, können diese dann auch direkt geklärt werden. Ich freue mich auf den Besuch der jungen Essenerinnen und Essenern und bin an dem Tag natürlich auch für ein persönliches Kennenlernen zugegen“, so der Essener Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty.

Die Veranstaltung beginnt um 10.30 im Plenarsaal des Landtags, wobei auch eine kleine Einführung in die Arbeit des Parlaments gegeben wird. Im Anschluss ab 11.30 Uhr soll dann das Interesse für Berufe aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften an zahlreichen Ständen geweckt werden. Getränke und ein kleiner Imbiss werden während der Veranstaltung gereicht.

Die notwendige Befreiung vom Unterricht erfolgt grundsätzlich durch die Schulleitung. Diese Veranstaltung ist ein Grund für eine entsprechende Befreiung. Das zuständige Landtagsreferat stellt den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Schule aus.