Besitzerin von Gnadenhof darf wegen Tierschutzm�ngeln nur noch f�nf Hunde halten - UMWELT-PANORAMA.de
Besitzerin von Gnadenhof darf wegen Tierschutzmängeln nur noch fünf Hunde halten

Hunde in K�fig Bild: AFP

Besitzerin von Gnadenhof darf wegen Tierschutzmängeln nur noch fünf Hunde halten

Die Besitzerin eines Gnadenhofs f�r Hunde in Rheinland-Pfalz muss ihren Bestand wegen Tierschutzm�ngeln drastisch reduzieren. K�nftig darf sie nur noch maximal f�nf Hunde halten, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mitteilte.

Die Besitzerin eines Gnadenhofs f�r Hunde in Rheinland-Pfalz muss ihren Tierbestand wegen Tierschutzm�ngeln drastisch reduzieren. K�nftig darf sie nur noch maximal f�nf Hunde halten, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Mittwoch mitteilte. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung dem Landkreis Ahrweiler Recht. (Az.:7 B 10232/24.OVG)

Die Frau betreibt einen Gnadenhof, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Eine tier�rztliche Kontrolle ergab hygienische Missst�nde im Aufenthaltsbereich der Hunde. Zudem waren einige von ihnen schlecht gepflegt - einige hatten beispielsweise �berlanges und verfilztes Fell. Nicht aneinander gew�hnte Hunde waren zusammen untergebracht, was zu zahlreichen Bissverletzungen f�hrte.

Der Landkreis ordnete gegen die Frau ein Haltungsverbot f�r mehr als f�nf Hunde an. In erster Instanz lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag der Frau dagegen ab. Diese Entscheidung best�tigte das Oberverwaltungsgericht nun.

Die Kontrolle habe erhebliche Verst��e gegen das Tierschutzrecht ergeben, urteilten die Richter. So habe die Frau die gesetzlichen Anforderungen an die Reinigung und Reinhaltung des Aufenthaltsbereichs missachtet.

Bei der Kontrolle sei etwa ein bei�ender Geruch aufgrund gr��erer Urinlachen und eingetrockneten Kots festgestellt worden. Allein sei die Frau nicht in der Lage, sich gleichzeitig um die 61 Hunde zu k�mmern, befand das Gericht.