Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz ordnet den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan den Rechtskategorien des Kriegsvölkerrechts zu. Sie erlauben das "gezielte Töten", sagt Scholz, und damit auch den von Oberst Georg Klein ausgelösten Luftangriff, der Talibanführer "vernichten" sollte.