Tonbandmitschnitt des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Angeklagte – Biographien

1. Richard Baer (* 9. September 1911 in Floß/Oberpfalz – † 17. Juni 1963, Frankfurt am Main)

Richard Baer, Sohn eines Kolonialwarenhändlers und Landwirts, begann nach dem Besuch der Volksschule eine Konditorlehre und legte 1927 die Gesellenprüfung ab. Als sich dem NSDAP-Mitglied (seit Ende 1930) und Angehörigen der Allgemeinen SS (seit 1932) die Möglichkeit bot, sich in den Dienst des neuen Regimes zu stellen, wurde Baer im März 1933 Hilfspolizist. Nun begann seine steil verlaufende Karriere bei der zur Bewachung der Lager eingesetzten SS-Einheiten: Dachau, Oranienburg, Columbia-Haus, Sachsenhausen, Buchenwald und Neuengamme waren bis 1940 die Stationen. Zum SS-Unterscharführer wurde er bereits 1937 befördert. Im Mai 1940 nahm Baer am Überfall auf Frankreich teil, im Sommer 1941 am Vernichtungsfeldzug gegen die Sowjetunion. Eine Verwundung Ende 1941 brachte ihn nach Neuengamme zurück, wo er nach seiner Genesung wieder in die Lager-SS eingegliedert wurde und zum Adjutanten des Kommandanten avancierte. Baers Verdienste im KZ-System waren so groß, dass er in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) nach Oranienburg beordert wurde und zum Adjutanten des Chefs des WVHA, SS-Obergruppenführer Oswald Pohl (1892–1951), aufstieg. Als in Auschwitz Mitte Mai 1944 die größte Vernichtungsaktion, die Ermordung der Juden Ungarns, bevorstand, schickte Pohl seinen getreuen Paladin als Kommandanten ins Todeslager. Im Januar 1945 organisierte Baer die Auflösung von Auschwitz und seiner 40 Nebenlager und zwang über 60.000 Häftlinge auf die Todesmärsche. Ende 1944 war er zum SS-Sturmbannführer befördert worden. Mit der »Evakuierung« von Auschwitz, mit dem Rückzug vor der Roten Armee, war die Karriere des bewährten SS-Führers allerdings nicht zu Ende. Baer sollte als Kommandant des KZ Dora-Mittelbau (bei Nordhausen im Harz) den Bau von Hitlers »Wunderwaffe« vorantreiben. Ein alliierter Luftangriff und eine Beinverletzung beendeten Baers erfolgreiche Laufbahn im SS-Staat. Von der Steiermark, wo er sich kurieren ließ, schlug er sich nach Kriegsende – von den Alliierten als SS-Angehöriger nicht erkannt – in seine Heimatregion durch und verdingte sich bei Bauern als Hilfskraft. Zu heiß erschien ihm aber der heimatliche Boden, sodass sich Baer samt seiner Ehefrau bei Hamburg, der Heimatregion der Gattin, in die Anonymität begab. Eine Namensänderung auf dem Abmeldeschein machte aus dem hohen SS-Führer, der auf den Kriegsverbrecherlisten der Alliierten stand, den unbescholtenen Karl Neumann. Eine Anstellung seit Mitte 1946 als Waldarbeiter bei der Fürstlich-Bismarckschen Forstverwaltung bot dem Massenmörder eine verlässliche Tarnung. Bis Dezember 1960 glückte Baers Versteckspiel. 10.000 DM Belohnung aber, ausgelobt von der Frankfurter Staatsanwaltschaft, machte Informanten begierig. Mehr als 200 Hinweise über den Verbleib Baers gingen bei den Ermittlern ein. Gleich drei sachdienliche Angaben führten auf die Spur des letzten, in Dassendorf (Lauenburg) wohnhaften Auschwitz-Kommandanten. Noch Ende Dezember 1960 nach Frankfurt am Main überführt, verweigerte der Beschuldigte nahezu gänzlich jede Aussage zur Sache. Einzig seine Vita erzählte er den Ermittlern. Baer hatte sich nicht mehr vor dem Frankfurter Schwurgericht zu verantworten. Er verstarb am 17. Juni 1963 in der Frankfurter Untersuchungshaftanstalt Hammelsgasse an einem Herz- und Kreislaufversagen.

2. Stefan Baretzki (* 24. März 1919, Czernowitz/Rumänien – † 21. Juni 1988, Bad Nauheim)

Der Sohn eines Telefonmechanikers erlernte das Handwerk eines Nadelrichters und Strumpfwirkers und arbeitete in einer Czernowitzer Strumpffabrik. 1940 wurde der »Volksdeutsche« Baretzki zusammen mit seiner Schwester umgesiedelt. Anfang 1942 zog man ihn wie viele junge Volksdeutsche zur Waffen-SS ein. Baretzki kam nach Auschwitz und fand im Vernichtungslager Birkenau Verwendung als Blockführer. Im Dienstgrad blieb er in der SS-Rangskala ganz unten, er brachte es in Auschwitz nur bis zum SS-Sturmmann. Im Januar 1945 gelangte Baretzki mit einem Häftlingstransport nach Dachau, wurde zur SS-Division »30. Januar« eingezogen und geriet nach einem Kampfeinsatz östlich von Berlin im Mai 1945 in sowjetische Gefangenschaft. Bereits wenige Monate später wurde er entlassen. Er schloss sich einem Kameraden an und ging nach Plaidt am Rande der Eifel, wo er Anstellung als Arbeiter bei Firmen der Kohlen- und Bimsbranche fand. Baretzkis Name fand sich in den Dokumenten, die im Januar 1959 dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zugesandt worden waren. So kam der SS-Mann auf die Liste von Auschwitzer SS-Personal, gegen das die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitete. Noch über ein Jahr dauerte es, bis er von den Staatsanwälten ermittelt werden konnte. Im April 1960 wurde der Haftbefehl gegen Baretzki vollstreckt. Unter den SS-Angehörigen, die sich in Frankfurt am Main zu verantworten hatten, gehörte er zu den wenigen, die über das Vernichtungsgeschehen in Auschwitz Angaben machten und auch nicht davor zurückschreckten, Mitangeklagte zu belasten. Baretzki konnte sich bei den wahrheitswidrigen Einlassungen der einstigen ranghohen SS-Führer darüber empören, dass seine vormaligen Vorgesetzten jegliche Mitwirkung am Mordgeschäft bestritten. Baretzki, zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, beging 1988 Selbstmord.

3. Emil Bednarek (* 20. Juli 1907, Königshütte/Oberschlesien – † 27. Februar 2001, Waldsassen/Oberpfalz)

Der Sohn eines Bergmanns machte eine kaufmännische Lehre und besuchte eine Abendschule. Aber der Versuch, in der oberschlesischen Bergbauregion nicht den schweren väterlichen Beruf ausüben zu müssen, schlug fehl. Auch Bednarek arbeitete unter Tage. 1927 wurde er in die polnische Armee zum zweijährigen Militärdienst einberufen. Nach seiner Entlassung zunächst arbeitslos, fand er 1931 eine Stelle als kaufmännischer Angestellter bei einer Bergwerksgesellschaft. Mit Kriegsbeginn wurde Bednarek erneut einberufen. Er desertierte jedoch und lief zu den deutschen Eroberern über. Nach nur dreitägiger Kriegsgefangenschaft arbeitete er als kaufmännischer Angestellter in einer oberschlesischen Ziegelei. Die Besatzer verdächtigten Bednarek einer polnischen Widerstandorganisation anzugehören und verhafteten ihn im Zuge einer Großrazzia im April 1940. Als politischer Häftling geriet Bednarek so nach Auschwitz und wurde als Häftling Nr. 1325 registriert. Im Oktober 1940 machte ihn die SS zum Funktionshäftling, setzte ihn als Blockältesten zuerst im Stammlager und später in Birkenau ein, unter anderem im sogenannten Männerlager (BIId). In diesem Lagerabschnitt war auch die Strafkompanie untergebracht, deren Blockältester Bednarek wurde. Im Zuge der Evakuierung von Auschwitz gelangte er im Januar 1945 nach Mauthausen, wo er von amerikanischen Truppen befreit wurde. Nach einem kurzen Aufenthalt in Königshütte zog er ins fränkische Schirnding, wo er eine Bahnhofsgaststätte eröffnete. Wirtschaftlich erfolgreich betrieb er neben dem Gasthof noch einen Kiosk, den er später zu einem Lebensmittelgeschäft ausbaute. Der Grenzort Schirnding liegt an einer zentralen Bahnlinie in Richtung Schlesien. Zwei von der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladene polnische Auschwitz-Überlebende erkannten auf der Rückfahrt den ehemaligen Funktionshäftling. Sie informierten einen früheren Mithäftling, von dem sie wussten, dass er auch nach Frankfurt am Main geladen worden war und baten ihn, ihre im Grenzbahnhof Schirnding gemachte Beobachtung zu prüfen. Auch der dritte Zeuge identifizierte Bednarek. Von den Auschwitz-Überlebenden unterrichtet und von den Tatvorwürfen gegen Bednarek in Kenntnis gesetzt, beantragte die Frankfurter Strafverfolgungsbehörde einen Haftbefehl, den sie Ende November 1960 im Beisein zweier polnischer Zeugen vollstreckte. Zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, saß Bednarek bis 1975 in Strafhaft. Einem Gnadengesuch aus dem Jahr 1974, das auch ein früherer Ankläger (Joachim Kügler) befürwortete, gab der Justizminister Hessens statt. Das »Nazi-Opfer«, das im Lager zum Täter wurde, war bei der Schuldfrage »mit anderem Maß« (so Kügler, ab Ende 1965 als Rechtsanwalt tätig) zu messen.

4. Heinrich Bischoff (* 16. Juli 1904, Überruhr – † 26. Oktober 1964, Essen)

In Essen-Überruhr besuchte Heinrich Bischoff die Volkschule. Den Vater, einen Bergmann, verlor er durch einen Unfall 1926, die Mutter verstarb 1931. Bereits mit 13 Jahren arbeitete Bischoff auf einer Zeche, seit 1920 als Kumpel unter Tage. Anfang der 30er Jahre wurde er, seit 1929 verheiratet, arbeitslos. Bischoff trat 1931 der NSDAP bei und war in der SA aktiv. Das Jahr 1933 brachte Bischoff wieder in Lohn und Brot, bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1940 war er etwa als Bergmann, Gärtner und Heizer tätig. Als Heizer des Knappschaftskrankenhauses Essen-Steele wurde Bischoff aber u.k. gestellt. Bis Mitte 1942 konnte er seiner zivilen Tätigkeit nachgehen, wurde dann zu den SS-Totenkopfverbänden eingezogen und nach Auschwitz geschickt. Im Stammlager und im Nebenlager Golleschau leistete Bischoff bis Frühsommer 1943 Wachdienst. Dann kam er als Blockführer nach Auschwitz und Birkenau sowie in verschiedene Nebenlager. Im Januar 1945 eskortierte Bischoff eine Häftlingskolonne ins Konzentrationslager Groß-Rosen. Beim Kampf um Breslau kam er zum Fronteinsatz und fiel beim Rückzug vor der anstürmenden Roten Armee im Mai 1945 amerikanischen Einheiten in die Hände. Bereits Anfang August 1945 konnte Bischoff aus der Kriegsgefangenschaft nach Essen-Steele zurückkehren und nahm wieder seine erlernte Arbeit in der Zeche auf. Ein schwerer Unfall 1948 beendete sein Berufsleben als Bergmann, seit 1957 galt Bischoff als Invalide. Trotzdem wurde er 1959 für vier Monate in Untersuchungshaft genommen. Bischoff erhielt jedoch Haftverschonung und schied am 13. März 1964 krankheitshalber aus dem Verfahren aus. Ein halbes Jahr später starb er.

5. Wilhelm Boger (* 19. Dezember 1906, Stuttgart – † 3. April 1977, Bietigheim)

Boger, Sohn eines Stuttgarter Kaufmanns, machte 1922 die mittlere Reife, durchlief eine kaufmännische Lehre und nahm 1925 seine berufliche Tätigkeit in seiner schwäbischen Heimatstadt auf. Noch als Schüler trat er der NS-Jugend (spätere Hitler-Jugend) bei, war bis Ende 1928 im Artamanen-Bund tätig und wurde 1929 NSDAP- und SA- sowie 1930 SS-Mitglied. Der kaufmännische Angestellte Boger verlor im Frühjahr 1932, gerade jung verheiratet, seine Anstellung und konnte im März 1933 dank seiner SS-Angehörigkeit die drückende Arbeitslosigkeit durch Einberufung in die Hilfspolizei – vom NS-Regime zur Herrschaftssicherung aufgestellt – beenden. Bei der württembergischen politischen Polizei machte Boger Karriere und brachte es bis zum Kriminalkommissar. Seit Anfang des Zweiten Weltkriegs war er im besetzten Polen bei verschiedenen Staatspolizeistellen in leitender Funktion tätig. Ein Verfahren wegen Beihilfe zur Abtreibung beendete Bogers erfolgreiche Laufbahn bei der Gestapo. Nach kurzer Haft, Degradierung (letzter Dienstgrad vor der Degradierung: SS-Hauptsturmführer) und Suspendierung vom Polizeidienst zur Bewährung kämpfenden SS-Einheiten zugeteilt, wurde Boger – inzwischen »aus alleinigem Verschulden« geschieden und umgehend neuvermählt – im März 1942 an der Ostfront verwundet und nach seiner Genesung Ende 1942 im niedrigen Rang eines SS-Oberscharführers nach Auschwitz beordert. Der erfahrene Kriminalist fand Anstellung bei der Politischen Abteilung, der Lager-Gestapo, und wurde alsbald Referent für Fluchtsachen und Nachrichtendienst. Nach der Räumung des Lagers Auschwitz gelangte Boger ins KZ Mittelbau-Dora und ging auch dort seinem Dienst in der Politischen Abteilung bis zur Auflösung des Lagers nach, bewachte im April 1945 Todesmärsche von KZ-Häftlingen und setzte sich nach der Kapitulation des Deutschen Reichs ins elterliche Ludwigsburg ab.

Boger stand auf Fahndungslisten der Alliierten und wurde Mitte 1945 von der amerikanischen Militärpolizei arretiert. In der Haft gab er bereitwillig Auskunft über seinen Werdegang, machte Angaben über die Tätigkeit der Politischen Abteilung in Auschwitz, nannte Namen von SS-Personal und schilderte seinen KZ-Dienst als normale polizeiliche Arbeit. Boger meinte gar mit scheinbar gutem Gewissen, Auschwitz-Häftlinge als Referenzen nennen zu können. Nach der Vereinbarung der Alliierten (Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943), NS-Täter an die Staaten auszuliefern, in denen sie Verbrechen begangen hatten, wurde Boger im November 1946 nach Polen verbracht. Ihm gelang jedoch die Flucht, er schlug sich in seine Heimatregion durch und verdingte sich bei Bauern. Ohne polizeiliche Anmeldung lebte Boger unerkannt bis er Mitte 1949 wegen einer im Jahr 1936 begangenen Straftat kurzzeitig in Haft genommen wurde, das angestrengte Verfahren stellte die Anklagebehörde jedoch ein. Seit Herbst 1950 arbeitete er bis zu seiner Verhaftung im Oktober 1958 in Zuffenhausen bei Stuttgart. In Freiheit gelangte der berüchtigte Folterer von Auschwitz nicht mehr. In der »Strafsache gegen Mulka u.a.« zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, verstarb er 1977 in Strafhaft.

6. Arthur Breitwieser (* 31. Juli 1910, Lemberg/Galizien – † 20. Dezember 1978, Bonn)

Der Sohn eines Kellners bestand 1931 das Abitur, absolvierte an der Universität Lemberg das Studium der Rechtswissenschaften und schloss 1938 mit dem »Magister Juris« ab. Breitwieser, der als Student zwei Jahre lang der »Jungdeutschen Partei« angehört hatte, fand Anstellungen als Rechtsberater in Lemberg und Bromberg. Nach dem deutschen Überfall auf Polen wurde er von der polnischen Polizei zwar verhaftet, von der Wehrmacht aber alsbald befreit. Im deutsch besetzten Bromberg trat er dem sogenannten »Selbstschutz« bei und wurde im November 1939 zur Waffen-SS eingezogen. Nach Zwischenstationen in Warschau und Buchenwald wurde Breitwieser im Mai 1940 nach Auschwitz versetzt. Der Jurist machte Dienst in der Lagerverwaltung, zunächst in der Abteilung Unterkunft. Doch Breitwieser war nicht nur administrativ tätig, er lernte im Sommer 1941 bei einem von zwei Angestellten der Hamburger Vertriebsfirma Tesch & Stabenow abgehaltenen Lehrgang im Lager den Umgang mit Zyklon B. Das Gas wurde zur »Entwesung« von Kleidung und zur Desinfektion von Unterkünften verwendet, bis es erstmals Ende August/Anfang September 1941 als Mittel zur Menschentötung eingesetzt wurde. Da Breitwieser Gesundheitsprobleme im Desinfektionskommando bekam, wurde ihm eine Leitungsfunktion in der Verwaltung der Häftlingsbekleidungskammer übertragen. Nach viereinhalb Jahren Dienst in Auschwitz begleitete er einen Häftlingstransport Anfang 1945 ins Konzentrationslager Buchenwald. Einer SS-Kampfeinheit zugeteilt, geriet er in amerikanische Gefangenschaft. Im Dezember 1946 wurde er an Polen ausgeliefert und im großen Krakauer Prozess gegen Arthur Liebehenschel und weitere 39 SS-Angehörige (24.11.1947–16.12.1947) vom Obersten Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Ein polnisches Gericht gab seinem Gnadengesuch statt und minderte Anfang 1948 die Strafe in lebenslange Haft. Im Januar 1959 entließ man Breitwieser in die Bundesrepublik, wo er Arbeit als Buchhalter im Betrieb seines Schwagers fand. Im Juni 1961 wurde er für zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen, im August 1965 aber vom Frankfurter Schwurgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

7. Pery Broad (* 25. April 1921, Rio de Janeiro/Brasilien – † 28. November 1993, Düsseldorf)

Broad, gebürtiger Brasilianer, kam mit der Mutter als Kleinkind nach Deutschland. Der brasilianische Vater blieb in seinem Heimatland zurück. Zur Schule ging Broad in Berlin, wo er 1940 Abitur machte. Schon als Zehnjähriger hatte er sich der Hitler-Jugend angeschlossen. Anfang 1942 meldete er sich freiwillig zur Waffen-SS und kam nach einer militärischen Ausbildung für kurze Zeit an die Front. Wegen Kurzsichtigkeit für den Kriegseinsatz als untauglich erachtet wurde er im April 1942 ins Konzentrationslager Auschwitz versetzt. Wie bei Neuankömmlingen üblich, teilte man ihn zunächst einer Wachkompanie zu. Auf eigenen Wunsch versetzte ihn die SS im Sommer 1942 in die Politische Abteilung. Dort blieb er bis zur Auflösung des Lagers im Januar 1945. Eine zweimonatige Dienstzeit im KZ Mittelbau-Dora, Bewachungsaufgaben bei Evakuierungsmärschen von KZ-Häftlingen gegen Ende des Krieges und ein kurzer Fronteinsatz waren Broads weitere Stationen. Im Mai 1945 geriet er in Gefangenschaft, bekannte sich im Auffanglager Gorleben (Wendland) britischen Stellen gegenüber als vormaliger Angehöriger der Auschwitzer Lager-SS und stellte sich als Informant zur Verfügung. Von den übrigen Gefangenen separiert, schrieb Broad einen Bericht, in dem er ausführliche Angaben zum SS-Personal von Auschwitz machte, zu Tat und Tätern Auskunft gab. Die gewonnenen Erkenntnisse fanden in den britischen Bergen-Belsen-Prozessen, in denen auch ehemaliges Auschwitzer SS-Personal vor Gericht stand, Verwendung. 1947 wurde Broad von den Briten entlassen. Er arbeitete als kaufmännischer Angestellter in einem Sägewerk in Munsterlager und sodann bis zu seiner Inhaftierung im April 1959 in Braunschweig. Am Tag vor Heilig Abend 1960 kam Broad aus der Untersuchungshaft frei. Erst Anfang November 1964 wurde er, nachdem die Frankfurter Staatsanwaltschaft Nachtragsanklage beantragt hatte, erneut in U-Haft genommen. Seine Strafe von vier Jahren Zuchthaus hatte Broad bereits im Februar 1966 zu Zweidritteln verbüßt, so dass er wenige Monate nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt wurde. Broad kehrte nach Braunschweig zurück und war als kaufmännischer Angestellter tätig.

8. Victor Capesius (* 7. Februar 1907, Reußmarkt/Siebenbürgen – † 20. März 1985, Göppingen)

Der Sohn eines Arztes und Apothekers machte im siebenbürgischen Hermannstadt (Sibiu), das damals zu Rumänien gehörte, im Jahr 1924 das Abitur. Im nahen Klausenburg (Cluj) begann Capesius ein Pharmazie-Studium, setzte es in Wien fort, und schloss es 1933 mit der Promotion ab. Im Jahr darauf heiratete Capesius und arbeitete als Vertreter bei einer Tochtergesellschaft der IG Farbenindustrie AG. Dabei lernte er Menschen kennen, denen er im Sommer 1944 auf der Rampe von Birkenau wiederbegegnen sollte. Nach dem Wiener Schiedsspruch 1940 fiel Siebenbürgen an Ungarn. Als rumänischer Staatsbürger ging Capesius nach Bukarest, um im rumänischen Heer seine Militärzeit abzuleisten. Im Rang eines Hauptmanns führte er die Spitalsapotheke eines Armeestandorts. Anschließend ging er bis August 1943 erneut seiner Tätigkeit als Repräsentant des deutschen Pharmakonzerns nach.

Im Rahmen eines Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und Rumänien wurde auch der Volksdeutsche Capesius im Spätsommer 1943 zur Wehrmacht eingezogen. Er verrichtete Dienst in den Zentral-Sanitätslagern Warschau, Berlin und Dachau. Bereits bei seiner ersten Station wurde Capesius der Waffen-SS unterstellt und erhielt den sogenannten Angleichungsdienstgrad eines SS-Hauptsturmführers. Als Mitglied der Waffen-SS wurde er von seiner vorgesetzten Behörde, dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt nach Oranienburg befohlen und Anfang 1944 nach Auschwitz versetzt. Capesius sollte den erkrankten Leiter der dortigen SS-Apotheke vertreten. Der Tod des Chefapothekers im Februar 1944 brachte Capesius unverhofft die Leitungsstelle ein. Bis zur Lagerauflösung im Januar 1945 blieb er in dieser Funktion. Das Kriegsende erlebte er in Schleswig-Holstein, wo er in britische Kriegsgefangenschaft geriet, aus der er nach einem Jahr entlassen wurde. Capesius ging nach Stuttgart und begann an der Technischen Hochschule Elektrotechnik zu studieren. Nur zufällig wurde er in München von einem Auschwitz-Überlebenden, dem späteren Prozess-Zeugen Leon Czekalski, auf der Straße wiedererkannt. Czekalski zeigte den vormaligen SS-Sturmbannführer umgehend an. Die amerikanische Militärpolizei griff zu und Capesius wurde in Internierungslagern in Dachau und Ludwigsburg festgehalten. Da ihm offenbar nichts nachzuweisen war, entließen ihn die Amerikaner im August 1947. Capesius fand Beschäftigung in einer Stuttgarter Apotheke, machte sich im Oktober 1950 selbständig und erwarb die Markt-Apotheke in Göppingen. In Reutlingen betrieb er später auch einen Kosmetiksalon. Zuletzt hatte der erfolgreiche Geschäftsmann zwölf Angestellte und im Jahr 1958 einen Umsatz in Höhe von DM 400.000.

Anfang Dezember 1959 wurde Capesius verhaftet. Seine Untersuchungshaft dauerte acht Jahre. Noch bevor das Schwurgerichtsurteil im Februar 1969 rechtskräftig wurde, kam der zu neun Jahren Zuchthaus verurteilte Capesius im Januar 1968 frei. Bürger Göppingens wissen zu berichten, dass der wegen Mordbeihilfe in vier Fällen an jeweils mindestens 2000 Menschen Verurteilte noch am Tag seiner Haftentlassung beim Besuch eines Konzerts mit Beifall begrüßt worden sei. Sein Geschäft hatte Capesius rechtzeitig seiner Ehefrau, selbst Apothekerin, überschreiben lassen. Er wurde nun der Angestellte seiner Gattin.

9. Klaus Dylewski (* 11. Mai 1916, Finkenwalde/Krs. Stettin – † 1. April 2012, Hilden)

Im Kohlerevier von Oberschlesien unweit von Auschwitz bzw. Oświęcim ist Klaus Dylewski aufgewachsen. Sein Vater war Grubenarbeiter und fühlte sich Polen zugehörig. Bei der unter Aufsicht einer interalliierten Kommission abgehaltenen Volksabstimmung 1921 optierte er für Polen. Dylewski besuchte in Pleß (Pszczyna) und Nikolai (Mikołów) Volksschule und Gymnasium und machte 1935 das Abitur. Im Frühjahr 1936 begann er an der Technischen Hochschule Danzig das Studium der Flugzeugtechnik, wechselte nach sechs Semestern das Fach und studierte fortan Maschinenbau. Sein Studium schloss Dylewski nicht ab, er trat vielmehr während der Spannungen zwischen Deutschland und Polen (Danzig-Frage) der SS-Heimwehr Danzig bei. 1940 in ein SS-Totenkopf-Regiment abkommandiert nahm er am Überfall auf Frankreich teil und kam Anfang September 1940 ins neu errichtete Konzentrationslager Auschwitz zu einer Wachkompanie, später aufgrund seiner Polnischkenntnisse als Dolmetscher und Ermittlungsbeamter in die Politische Abteilung. Seinen KZ-Dienst konnte Dylewski zweimal für jeweils mehrere Monate durch Beurlaubung für sein Maschinenbaustudium unterbrechen. In die Dienstzeit in Auschwitz fällt auch seine Heirat mit Ruth Fey, die im Auschwitz-Prozess als Zeugin aussagte. Im Frühjahr 1944 zum SS-Oberscharführer befördert wurde Dylewski im August 1944 zum SS-Führungsstab Hersbruck bei Nürnberg abgestellt und war in der Funktion eines Abteilungsleiters beim Bau einer unterirdischen Motorenfabrik für Jagdflugzeuge unweit von Happurg tätig. KZ-Häftlinge des Flossenbürger Außenlagers Hersbruck kamen bei der Errichtung des Werks zum Einsatz. Bei Kriegsende legte Dylewski seine SS-Uniform ab, kleidete sich in Zivil und schlug sich nach München durch. Mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten und als Gärtner hielt er sich, als ehemaliger SS-Angehöriger unerkannt, über Wasser. 1948 nahm er, mit gefälschten Papieren ausgestattet und unter falschem Namen gemeldet, sein Studium an der Ostberliner Humboldt-Universität wieder auf und war als Gewerbelehrer in der frühen DDR sowie in Düsseldorf tätig. Seit 1952, nun nicht mehr inkognito, arbeitete er bis zu seiner Verhaftung im April 1959 als Sachverständiger für Werkstoffabnahme beim Technischen Überwachungsverein in Düsseldorf. Dylewski verbrachte nur kurze Zeit in Untersuchungshaft. 1959 saß er gerade einen Monat lang im Frankfurter Untersuchungsgefängnis, 1960/1961 dreieinhalb Monate. Während des Schwurgerichtsverfahrens wurde er Anfang Oktober 1964 zum dritten Mal in Haft genommen. Zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, kam er noch vor Rechtskraft des Urteils im Jahr 1968 aus der Untersuchungshaft frei und arbeitete in seinem Beruf als Diplom-Ingenieur in Köln.

10. Willy Frank (* 9. Februar 1903, Regensburg – † 9. Juni 1989, München)

Der Sohn eines Oberregierungsrats begann nach dem Abitur 1923 ein achtsemestriges Studium an der Technischen Hochschule in München. Die Arbeit als Diplom-Ingenieur bei den Firmen Maffei (München) und Siemens-Schuckert (Nürnberg) erfüllten nicht Franks Lebenswünsche. Er orientierte sich neu, studierte von 1931 bis 1933 in München Zahnmedizin und war ein Jahr lang in Neu-Ulm als Assistent tätig. Nach der Promotion eröffnete er 1935 eine Zahnarztpraxis in Stuttgart-Bad Cannstatt. Frank war bereits in jungen Jahren politisch engagiert. Als siebzehnjähriger Pennäler meldete er sich zum Freikorps Epp und nahm an Kämpfen im Ruhrgebiet teil. 1922 war er als Gründungsmitglied der Ortsgruppe Regensburg der NSDAP beigetreten und war am 9. November 1923 beim Marsch zur Feldherrnhalle in München dabei, weshalb er später den Winkel der sogenannten Alten Kämpfer tragen durfte. 1933 ließ sich Frank erneut als Parteimitglied einschreiben, trat dem NSKK bei und wurde 1935 Mitglied der Allgemeinen SS. Neben der Tätigkeit in seiner Privatpraxis leistete er bei der SS einen freiwilligen zahnärztlichen Dienst. Zur Waffen-SS meldete sich Frank 1940. Der Ausbildung bei der SS-Division »Germania« folgte ein Kampfeinsatz mit der SS-Division »Wiking« an der Ostfront. Nach weiteren Stationen in Dachau, Minsk und Wewelsburg wurde Frank im März 1943 nach Auschwitz kommandiert, wo er bis August 1944 die SS-Zahnstation leitete. Diese Position hatte er anschließend auch im KZ Dachau inne. In den letzten Kriegsmonaten fand Frank Verwendung in Ungarn. Aus der amerikanischen Kriegsgefangenschaft wurde er im Januar 1947 entlassen. Eine Spruchkammer in München stufte den vormaligen SS-Hauptsturmführer als Mitläufer ein. Frank führte die Zahnarztpraxis in Bad Cannstatt fort und praktizierte bis zu seiner Verhaftung am 5. Oktober 1964. Aufgrund seiner Teilnahme an Rampenselektionen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord wurde Frank zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. 1970 kam er aus der Strafhaft frei.

11. Emil Hantl (* 14. Dezember 1902, Mährisch-Lotschnau – † 18. August 1984, Plochingen)

Der Sohn eines Fabrikarbeiters absolvierte eine Bäckerlehre in Zwittau. Trotzdem fand er nur eine Beschäftigung als Hilfsarbeiter in einer Textilfabrik. Als er die Arbeit 1924 verlor, verdingte sich Hantl bei tschechischen Bauern. Im Jahr 1925 kehrte er nach Zwittau zurück und arbeitete als Weber. Als im September 1938 das Sudentenland an das Deutsche Reich fiel, trat Hantl der NSDAP und der Allgemeinen SS bei. Anfang 1940 zog ihn die Waffen-SS ein und Hantl durchlief eine Infanterieausbildung bei einer SS-Totenkopfstandarte. Der Infanterist wurde aber nicht an eine Front, sondern Anfang 1940 als Mitglied eines Wachbataillons nach Auschwitz geschickt. Nach seinem Dienst als einfacher Wachmann avancierte Hantl zum Kommandoführer, befehligte in dieser Funktion ein Häftlingsarbeitskommando. Als sich Hantl Ende 1942 nach langer Krankheit zum Dienst in Auschwitz zurückmeldete, wurde er der Abteilung SS-Standortarzt zugeteilt. Nach einiger Zeit übte er die Tätigkeit eines Sanitätsdienstgrads im Krankenbau des Stammlagers aus. Im Sommer 1944 versetzte ihn die SS ins Lager Buna/Monowitz und Ende 1944 in das Nebenlager Jaworzno. In den Wirren von Lagerauflösung und militärischem Rückzug setzte sich Hantl von der Auschwitzer SS ab und meldete sich bei einer Einheit der Organisation Todt (OT). Als Angehöriger der OT, nicht als Mitglied der Waffen-SS, wurde er von amerikanischen Truppen gefangengenommen und nach wenigen Wochen wieder freigelassen. In München-Reuth arbeitete Hantl in der Landwirtschaft. Anfang der 1950er Jahre zog er nach Marktredwitz, wo er wieder als Weber tätig war. Im Mai 1961 wurde er in Untersuchungshaft genommen und am 19. August 1965, am Tag der Urteilsverkündung, auf freien Fuß gesetzt. Seine Strafe, dreieinhalb Jahre Zuchthaus, war mit der abgesessenen U-Haft verbüßt.

12. Karl Höcker (* 11. Dezember 1911, Engershausen – † 30. Januar 2000, Lübbecke)

Das jüngste von sechs Kindern eines Maurermeisters, der im Ersten Weltkrieg fiel, wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf: die Mutter betrieb eine kleine Landwirtschaft. Nach dem Besuch der Volksschule, machte Höcker eine kaufmännische Lehre und arbeitete bis Herbst 1930 in einem Eisenwarenhandlung als Buchhalter. Eine zweieinhalbjährige Arbeitslosigkeit beendete er mit freiwilligen Notstandsarbeiten (bis April 1933), fand eine Anstellung als Gehilfe bei der Amtskasse in Preußisch-Oldendorf und verbesserte sich sodann durch einen Wechsel zur Kreissparkasse im nahe gelegenen Lübbecke.

Der Regimewechsel brachte Höcker nicht nur in Lohn und Brot, der junge kaufmännische Angestellte war nunmehr auch politisch aktiv. Im Oktober 1933 trat er der Allgemeinen SS bei und wurde 1937 als Anwärter in die NSDAP aufgenommen. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Höcker zunächst in SS-Kampfeinheiten eingesetzt, dann Mitte 1940 ins KZ Neuengamme abkommandiert, wo er u.a. bis zum Frühjahr 1942 in der Kommandantur des Konzentrationslagers tätig war. Nach einer militärischen Ausbildung und der Absolvierung der SS-Junkerschule in Braunschweig versetzte das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in Oranienburg den mittlerweile zum SS-Untersturmführer beförderten Höcker in das KL Lublin (Majdanek). Die Tätigkeit des Adjutanten des Kommandanten übte er bis zu seiner Versetzung im Mai 1944 nach Auschwitz aus. In Auschwitz wurde Höcker Adjutant des Kommandanten Richard Baer, stieg zum SS-Obersturmführer auf und setzte sich zusammen mit der Lager-SS vor der vorrückenden Roten Armee Mitte Januar 1945 nach Westen ab. Wie Baer verschlug es Höcker ins KZ Mittelbau-Dora/Nordhausen, wie in Auschwitz war er dort dessen Adjutant. Das Ende des Zweiten Weltkriegs erlebte Höcker bei einer SS-Kampfgruppe im Raum Hamburg, wo er in britische Gefangenschaft geriet.

Bereits Ende Januar 1946 wurde Höcker aus der Gefangenschaft entlassen. Seine SS-Zugehörigkeit und seinen Dienst in den Vernichtungslagern Majdanek und Auschwitz hatte er gegenüber den britischen Stellen erfolgreich verbergen können. Als Unteroffizier der Wehrmacht gab er sich gegenüber alliierten Stellen aus.

Im Jahre 1952 erstattete Höcker Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, um ein Spruchgerichtsverfahren gegen sich durchführen zu lassen. Durch Strafbescheid vom 19. Januar 1953 erhielt er wegen Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation (SS) eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die er auf Grund des Straffreiheitsgesetzes von 1954 aber nicht zu verbüßen hatte. Höcker knüpfte erfolgreich an sein Leben vor dem Krieg an. Bis zu seiner Entlassung Mitte 1963, die im Zusammenhang mit dem Auschwitz-Verfahren stand, war er als Hauptkassierer bei der Kreissparkasse in Lübbecke tätig.

Erst Ende März 1965, wenige Monate vor Prozessende, wurde Höcker in Untersuchungshaft genommen. Zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt, entließ ihn die Justiz 1970 bedingt aus der Strafhaft. Noch 30 Jahre lang genoss der einstige Adjutant von Majdanek und Auschwitz seinen Lebensabend in seiner Heimatregion.

13. Franz Hofmann (* 5. April 1906, Hof an der Saale – † 14. August 1973, Straubing)

Der Sohn eines Metzgers wurde durch den Tod der Mutter im Jahr 1915 wie seine fünf Geschwister Halbwaise. 1923 machte er seine Gesellenprüfung als Tapezierer. Ohne Anstellung im erlernten Beruf verdingte er sich bei seinem Onkel, einem Kolonialwarenhändler. 1931 wurde Hofmann arbeitslos. Er trat der NSDAP und der Allgemeinen SS bei, wurde Mitte 1933 Hilfspolizist und im Herbst desselben Jahres Angehöriger der Wachtruppe des Konzentrationslagers Dachau. Dort machte Hofmann Karriere. Als er Ende 1942 nach Auschwitz versetzt wurde, hatte er es zum stellvertretenden Schutzhaftlagerführer gebracht. In Auschwitz war er bis zu seinem Wechsel in das im Elsaß gelegene Konzentrationslager Natzweiler Mitte 1944 Schutzhaftlagerführer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Diese Funktion übte er auch in Natzweiler und seinen Nebenlagern bis zu deren Auflösung aus. Die Entnazifizierung überstand Hofmann ohne Probleme, seine SS-Zugehörigkeit und seinen KZ-Dienst konnte er den Behörden verheimlichen. Er schlug sich als Land- und Hilfsarbeiter sowie als Heizer durch.

In Frankfurt am Main wurde Hofmann aus der Strafhaft vor seine Richter geführt. Ende 1961 hatte ihn ein Münchner Schwurgericht wegen in Dachau begangener Morde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. In dem Ermittlungsverfahren gegen Auschwitz-Täter war er seit April 1959 in Untersuchungshaft genommen worden. Er blieb seitdem in Haft. Hofmann verstarb 1973 in der Strafanstalt Straubing.

14. Oswald Kaduk (* 26. August 1906, Königshütte/Oberschlesien – † 31. Mai 1997, Langelsheim-Lautenthal/Harz)

Der Sohn eines Schmieds wuchs unweit von Auschwitz im oberschlesischen Kohlerevier auf. Nach der Volksschule erlernte er das Fleischerhandwerk und machte 1924 seine Prüfung zum Metzgergesellen. Kaduk arbeitete im Schlachthof seines Geburtsorts und fand später Anstellungen bei der städtischen sowie der Feuerwehr eines Chemie-Werks. Ende 1939 war er der Allgemeinen SS beigetreten und meldete sich freiwillig zur Waffen-SS, zu der er im Frühjahr 1940 eingezogen wurde. Wegen einer Erkrankung nicht zum Einsatz an die Front geschickt, wurde Kaduk nach längerem Lazarettaufenthalt 1942 zum Wachsturmbann des Lagers Auschwitz abkommandiert. Für die Tätigkeit im Lager tauglich befunden, wurde er bald Block- und später Rapportführer. Im Rang eines SS-Oberscharführers übte Kaduk im Stammlager eine den Lageralltag der Häftlinge überaus bestimmende Funktion aus. Bis zur Auflösung des Lagers im Januar 1945 war er ein von den Lagerinsassen wegen seiner Unberechenbarkeit und Brutalität gefürchteter SS-Mann. Nach Kriegsende blieb Kaduk in der Region, wurde prompt von einem Auschwitz-Überlebenden erkannt und vor ein sowjetisches Militärtribunal gestellt, das ihn 1947 zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilte. Diese Strafe verbüßte Kaduk im Speziallager Bautzen sowie in der dortigen Strafvollzugsanstalt. Im Zuge einer Amnestie wurde er 1956 begnadigt und ging nach West-Berlin. Bis zu seiner erneuten Verhaftung im Juli 1959 arbeitete er als Krankenpfleger, von seinen Patienten geschätzt und – wie er gerne vor Gericht betonte – als »Papa Kaduk« verehrt. Im Auschwitz-Verfahren wurde er wegen zahlreicher, meist eigenhändig verübter, befehlsloser Morde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Aufgrund des hohen Unrechts- und Schuldgehalts seiner Taten wurden alle Gnadengesuche Kaduks von den mit seinem Fall befassten Strafvollzugskammern abgelehnt. Weit über das ansonsten übliche Zeitmaß hinaus blieb er inhaftiert. 1984 kam er in den offenen Vollzug, erst Ende Januar 1989 wurde die Strafvollstreckung unterbrochen. Kaduk, inzwischen 82jährig und beinamputiert, war vollzugsuntauglich geworden. Neun Jahre hatte er in der SBZ bzw. der DDR eingesessen, 30 Jahre in der Bundesrepublik. In Seniorenheimen, zuletzt in der Seniorenresidenz Waldschlösschen in Langelsheim im Harz, verbrachte Kaduk seine letzten Lebensjahre.

15. Josef Klehr (* 17. Oktober 1904, Langenau/Oberschlesien – † 23. August 1988, Leiferde, Kreis Gifhorn)

Der Sohn eines Erziehers schloss eine Tischlerlehre 1921 mit der Gesellenprüfung ab. Außer in seinem Beruf arbeitete Klehr als Pförtner, Pfleger und Hilfswachtmeister im Zuchthaus von Wohlau. Ende 1932 trat er der Allgemeinen SS bei, machte Militärübungen bei der Wehrmacht und erhielt eine Ausbildung zum Sanitäter. Kurz vor Kriegsbeginn wurde er zur Waffen-SS eingezogen. Er leistete Wachdienst im Konzentrationslager Buchenwald und versah die Funktion eines Sanitätsdienstgrads (SDG) im dortigen Häftlingskrankenbau sowie im SS-Revier des Konzentrationslagers Dachau. Anfang 1941 kam er im Rang eines SS-Unterscharführers nach Auschwitz und war dort gleichfalls SDG im Häftlingsrevier. 1943 wurde Klehr Leiter des Desinfektionskommandos von Auschwitz, dessen Aufgabe neben der »Entwesung« von Unterkünften und Kleidungsstücken auch die Ermordung von Menschen war. Auch im Nebenlager Gleiwitz war Klehr vorübergehend tätig. Bei der Evakuierung von Auschwitz bewachte er einen Häftlingstransport ins Konzentrationslager Groß-Rosen. Von dort wurde Klehr zu einer SS-Kampfeinheit kommandiert und von den Amerikanern Anfang Mai 1945 gefangengenommen. Nach seiner Freilassung im März 1948 zog Klehr zu seiner Familie nach Braunschweig und arbeitete als Tischler. Im September 1960 hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft seinen Aufenthaltsort ermittelt, somit konnte der bereits im April desselben Jahres erlassene Haftbefehl vollstreckt werden. 28 Jahre saß Klehr ein. Anfang 1988 wurde er wegen Vollzugsuntauglichkeit entlassen.

16. Franz Lucas (* 15. September 1911, Osnabrück – † 7. Dezember 1994, Elmshorn)

Der Metzgersohn machte nach der mittleren Reife eine Umschulung und holte 1933 das Abitur nach. An der Universität Münster studierte er vier Semester Philologie, sattelte um, begann ein Medizinstudium, das er an der Danziger Universität 1942 mit der Promotion abschloss. 1937 war Lucas der Allgemeinen SS und 1938 der NSDAP beigetreten, nachdem er bereits 1933/34 kurze Zeit der SA angehört hatte. Der Mediziner wurde zur Waffen-SS eingezogen, militärisch ausgebildet und als Truppenarzt eingesetzt. Ende 1943 war er bereits SS-Obersturmführer. Seine weitere Karriere bei der SS geriet jedoch durch vorgebliche defätistische Äußerungen ins Stocken. Nach eigenen Angaben wurde er zu einer Bewährungseinheit nach Jugoslawien versetzt. Doch noch im selben Jahr kam Lucas nach Oranienburg zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA). Von dort wurde er als Lagerarzt nach Auschwitz abkommandiert. In Birkenau war er im sogenannten Zigeunerlager (BIIe) und im Theresienstädter Familienlager (BIIb) tätig, in Auschwitz I arbeitete er später als Truppenarzt. Wohl im Spätsommer 1944 beorderte das WVHA den SS-Arzt ins Konzentrationslager Mauthausen. Die Konzentrationslager Stutthof, Ravensbrück und schließlich Sachsenhausen sollten als weitere Stationen folgen. Ende März 1945 setzte sich Lucas von der Truppe ab und verbarg sich in der Nähe von Berlin bei einem norwegischen Staatsbürger, der als politischer Häftling aus seiner Heimat nach Deutschland verbracht worden war. Ein Empfehlungsschreiben, das eine norwegische Häftlingsfrau aus Ravensbrück dem Lagerarzt Lucas mitgegeben hatte, garantierte ihm Aufnahme und Schutz. Als die Rote Armee Berlin eroberte, floh Lucas nach Westen, gelangte nach Elmshorn und fand dort Arbeit im städtischen Krankenhaus. Als seine Tätigkeit in Auschwitz Anfang 1963 ruchbar wurde, entließ ihn sein Arbeitgeber. Der Umstand, dass gegen ihn wegen Mord beziehungsweise Beihilfe zum Mord ermittelt wurde, hinderte den Beschuldigten Lucas aber nicht, in Elmshorn eine Privatpraxis zu eröffnen. Bis wenige Monate vor Prozessende war Lucas ein freier Mann. Im März 1965 wurde jedoch Haftbefehl gegen ihn erlassen, denn Lucas hatte vor Gericht eingestanden, auf der Rampe selektiert zu haben. Drei Jahre verbrachte er in Untersuchungshaft, im März 1968 setzte man ihn auf freien Fuß. Der Bundesgerichthof hob im Februar 1969 das Urteil gegen Lucas auf. In der Neuverhandlung im Oktober 1970 wurde er vom Landgericht Frankfurt/M. freigesprochen. Für die erlittene Untersuchungshaft erhielt er allerdings keine Entschädigung. Das Frankfurter Schwurgericht war der Auffassung, dass Lucas’ Verhalten in Auschwitz – bei »aller strafrechtlich schuldlosen Verstrickung« – »vom allgemeinen sittlichen Standpunkt aus doch verurteilenswert« sei und der freigesprochene Angeklagte deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung habe.

17. Robert Mulka (* 12. April 1895, Hamburg – † 26. April 1969, Hamburg)

Der Hamburger Robert Mulka machte 1911 das Einjährige und ließ sich bei einer Exportagentur zum Kaufmann ausbilden. Er zog im August 1914 freiwillig in den Krieg, war außer in Frankreich auch in Russland und der Türkei im Pioniereinsatz und brachte es bis zum Leutnant der Reserve. Nach dem »Schmachfrieden« von Versailles schloss er sich der baltischen Landeswehr an, um im Baltikum gegen den Bolschewismus zu kämpfen. Im Jahr 1920 in seine Heimatstadt zurückgekehrt und kurze Zeit als Angestellter einer Agenturfirma tätig, wurde Mulka wegen Hehlerei vor Gericht gestellt und zu acht Monaten Gefängnis verurteilt: Er soll treuhänderisch überlassene Rubel unterschlagen haben. Bis 1931 arbeitete Mulka als Angestellter in seiner Ausbildungsfirma, dann machte er sich selbständig. Sein Import-Export-Unternehmen lastete ihn aber nicht aus. Nach einem Intermezzo von 1928–1934 beim »Stahlhelm« wollte Mulka in der neu erstarkten Reichswehr reüssieren. Er leistete mehrere Reserveübungen ab und wurde 1935 zum Oberleutnant d.R. befördert. Als aber seine Vorstrafe ruchbar wurde, entließ ihn die Wehrmacht aus ihren Reihen. Alle Bemühungen nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs als Offizier wieder Aufnahme in Hitlers Armee zu finden, scheiterten. 1941 bewarb sich Mulka bei der Waffen-SS. Hier fand er, der bereits Mitte September 1939 einen Beitrittsantrag in die NSDAP gestellt hatte, Aufnahme und erhielt sogleich, seinem Wehrmachtsdienstgrad entsprechend, den Rang eines SS-Obersturmführers. Nach einem kurzen Zwischenspiel als Kompanieführer einer Pioniereinheit wurde Mulka, wegen Krankheit nur als »garnisonsverwendungsfähig Heimat« eingestuft, Anfang 1942 nach Auschwitz kommandiert und führte dort eine Wachkompanie. Wenige Wochen später machte Lagerkommandant Rudolf Höß, dessen Adjutant erkrankt war, Mulka vertretungsweise zu seinem Adjutanten. Als Adjutant und »Stabsführer« des sogenannten Kommandanturstabs blieb Mulka bis März 1943 die rechte Hand von Höß und hatte, wie das Frankfurter Schwurgericht feststellte, maßgeblichen Anteil an der Mitte 1942 beginnenden Umwandlung des Konzentrationslagers Auschwitz in ein Vernichtungslager. In Mulkas Dienstzeit fallen Planung und Bau der vier Krematorien in Birkenau ebenso wie der Beginn der systematischen und regelmäßigen Selektion der nach Auschwitz deportierten Juden auf der sogenannten Alten Rampe oder Judenrampe, am Güterbahnhof von Auschwitz gelegen. Eine Denunziation beendete Mulkas steile Karriere, inzwischen zum SS-Hauptsturmführer befördert. Die Ehefrau des Leiters der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Auschwitz, die Gattin des Baumeisters der Gaskammern und Krematorien, sagte Mulka eine abfällige Äußerung über Reichspropagandaminister Joseph Goebbels nach. Der KZ-Adjutant wurde kurze Zeit inhaftiert, das eingeleitete Verfahren aber eingestellt. Mitte 1943 war Mulka wieder in der Hansestadt, stellte sich nach den britischen Luftangriffen im Juli 1943 dem Höheren SS- und Polizeiführer »Nordsee« zur Verfügung und kam Anfang 1944 zu einer SS-Pionierschule in der Nähe von Prag. Anfang 1945 wurde er wegen Krankheit nach Hamburg beurlaubt. Wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verhaftet, war Mulka bis Frühjahr 1948 interniert. Das Entnazifizierungsverfahren vor einer Spruchkammer überstand er glimpflich. Zunächst zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, wurde er später als Entlasteter eingestuft und gelangte in Freiheit. Mulka machte sich wieder selbständig und erwarb als Kaufmann Wohlstand.

Der sportliche Erfolg seines Sohnes Rolf bei den Olympischen Spielen 1960 in Rom wurde Mulka zum Verhängnis. Die Zeitungen schrieben von dem Segler und Silbermedaillengewinner Mulka. Einem der Frankfurter Staatsanwälte, seit Mitte 1959 in Sachen Auschwitz intensiv tätig, stieß der seltene Name auf. Er ermittelte den Vater des Olympioniken und verhaftete ihn im November 1960. Dem Untersuchungshäftling Mulka gelang es immer wieder, durch Kautionsstellung der Untersuchungshaft zu entgehen. Zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, erhielt Mulka noch vor Rechtskraft des Urteils im Jahre 1968 Haftverschonung und verstarb 1969 in Hamburg.

18. Gerhard Neubert (* 12. Juni 1909, Johanngeorgenstadt/Erzgebirge – † 5. Dezember 1993, Diepholz)

Neubert schloss eine Lehre als Klavierbauer 1927 mit der Gesellenprüfung ab. Nach dem Umzug ins niedersächsische Diepholz 1931 war er leitend in einer Möbelfabrik tätig. 1934 heiratete Neubert. Im Mai 1940 wurde er zur Waffen-SS einberufen und machte beim SS-Regiment »Ostmark« in Prag seine Grundausbildung. Eine einjährige Stationierung in den besetzten Niederlanden und ein Kampfeinsatz an der Ostfront schlossen sich an. Nach einem Heimaturlaub traf Neubert im Sommer 1942 seine Einheit, die schwere Verluste erlitten hatte, am Sammelort Krakau nicht mehr an, und er erhielt den Befehl, sich im Konzentrationslager Auschwitz zu melden. Vorübergehend leistete er Wachdienst, bediente dann den Dampfkessel der Desinfektionsanlage und absolvierte sowohl einen Desinfektions- als auch einen Krankenpflegerlehrgang. Seit Anfang 1943 wurde er als Sanitätsdienstgrad im Krankenbau des Nebenlagers Buna/Monowitz eingesetzt. Nach der Auflösung des Lagers versah er Dienst in den Konzentrationslagern Buchenwald, Nordhausen und Neuengamme. In Schleswig-Holstein wurde Neubert von der britischen Armee gefangengenommen, nach zehn Wochen aber entlassen. Neubert ging wieder nach Diepholz, wo er Arbeit als Bauerngehilfe, Tischler und Polier fand. Von Oktober 1958 bis Dezember 1963 war er Angestellter bei der Standortverwaltung einer Bundeswehreinheit, danach war Neubert abermals in der Möbelfabrik tätig, in der er schon vor dem Krieg gearbeitet hatte. Neubert wurde im Verlauf des Auschwitz-Verfahrens nicht in Untersuchungshaft genommen. Wegen Krankheit des Angeklagten trennte das Gericht das Verfahren Ende Juli 1964 ab. Im 2. Frankfurter Auschwitz-Prozess (14.12.1965–16.9.1966) wurde er, der seit Anfang Januar 1966 in Untersuchungshaft saß, erneut vor Gericht gestellt und zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Ende Januar 1971 wurde er bedingt aus der Haft entlassen.

19. Hans Nierzwicki (* 18. Januar 1905, Dirschau/Westpreußen – † 15. Mai 1967, Nagold)

Der Sohn eines Lokomotivführers machte eine Kellnerausbildung, die er als Serviermeister abschloss. Nierzwicki arbeitete zunächst in seinem erlernten Beruf, heuerte sodann auf einem Schiff an. Der polnische Staatsbürger deutscher Abstammung kehrte 1938 in seine Heimat zurück und trat nach eigenen Angaben der Jungdeutschen Partei bzw. der Deutschen Vereinigung bei. Die Vertretung des »Deutschtums« in Polen waren die Ziele dieser Parteien. In Danzig und verschiedenen Städten Polens arbeitete Nierzwicki als Kellner, bis er wenige Monate vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs zur polnischen Marine eingezogen wurde. Im September 1939 geriet er in Gefangenschaft. Der volksdeutsche Kriegsgefangene wurde bald entlassen und von deutschen Polizeistellen unverzüglich zum Mitglied der deutschen Heimwehr gemacht. Im Januar 1940 zog ihn die Waffen-SS ein und Nierzwicki kam mit dem Stab eines SS-Regiments in die Niederlande. Nach einer Verwundung, die er als Kradmelder erlitten hatte, wurde er zum Sanitäter ausgebildet und zu einem Sanitätsersatzbataillon nach Oranienburg verlegt. Vom SS-Sanitätshauptamt, zu dem er in der Zwischenzeit abgestellt worden war, wurde er im Rang eines SS-Unterscharführers Ende 1942 zur Dienststelle des Standortarztes in Auschwitz versetzt. Zunächst war Nierzwicki als Sanitäter im SS-Revier tätig, später im Häftlingskrankenbau des Stammlagers (Auschwitz I), des Frauenlagers Birkenau (BI) und in einem Nebenlager. Diese Funktion übte er bis Januar 1945 aus. In Augsburg geriet er in amerikanische Gefangenschaft, aus der man ihn im Herbst 1946 entließ. Zu der Zeit, als die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte, war Nierzwicki als Kassenbote in Duisburg tätig. Im Frühsommer 1960 wurde er inhaftiert und Mitte 1963 wegen Haftunfähigkeit entlassen. Aus Krankheitsgründen erschien Nierzwicki nicht vor seinen Frankfurter Richtern. Als die Hauptverhandlung am 20. Dezember 1963 eröffnet wurde, lag der Angeklagte mit einer schweren Lungentuberkulose in einem Düsseldorfer Krankenhaus.

20. Willi Schatz (* 1. Februar 1905, Hannover – † 17. Februar 1985, Hannover)

Der Zahnarztsohn schloss das Studium der Zahnmedizin in Göttingen 1933 mit der Promotion ab. Im selben Jahr trat er der NSDAP bei und wurde Mitglied der SA. Die Partei schloss Schatz 1939 aber aus, weil ihm zur Last gelegt worden war, bei einer Abtreibung Beihilfe geleistet zu haben. Bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1940 führte Schatz eine Zahnarztpraxis in seiner Heimatstadt. Seine Tätigkeit als Zahnarzt bei der Wehrmacht endete im Sommer 1943 mit der Überstellung zur Waffen-SS. Im Januar 1944 wurde Schatz nach Auschwitz versetzt und dort zum 2. SS-Zahnarzt bestimmt. Sein Vorgesetzter war der Mitangeklagte Willy Frank. Im Zusammenhang mit der Ermordung der Juden Ungarns im Sommer 1944 wurden auch die SS-Zahnärzte zum Rampendienst eingeteilt. Auch Schatz stand bei der Ankunft von »Judentransporten« auf der Rampe. Seinen Einlassungen zufolge selektierte er aber nicht, allein die Suche nach Medizinern unter den Deportierten war laut Schatz seine Aufgabe gewesen.

Im Rang eines SS-Untersturmführers blieb Schatz bis Herbst 1944 in Auschwitz, dann wurde er zum Konzentrationslager Neuengamme beordert. In Norddeutschland geriet er in britische Gefangenschaft, aus der er Ende Januar 1946 entlassen wurde. Schatz kehrte in seine Geburtsstadt zurück und führte seine Zahnarztpraxis fort. In Untersuchungshaft genommen wurde Schatz in Verlauf des Verfahrens nicht. Sein Freispruch im August 1965 erfolgte aus Mangel an Beweisen.

21. Herbert Scherpe (* 20. Mai 1907, Gleiwitz/Oberschlesien – † 23. Dezember 1997, Mannheim)

Der Sohn eines Elektroinstallateurs schloss eine Metzgerlehre mit der Gesellenprüfung ab. Trotz dieser Ausbildung schlüpfte Scherpe bis 1930 im väterlichen Betrieb und anderen Gleiwitzer Firmen als Hilfsarbeiter unter. Nach dreijähriger Arbeitslosigkeit – Scherpe war 1931, vom deutschnationalen Elternhaus geprägt, in die NSDAP und die Allgemeine SS eingetreten – wurde er Mitte 1933 Hilfspolizist. Später arbeitete er als Messkontrolleur für die Kreisbauernschaft und als Hilfsgrenzangestellter beim Zoll. Seit Anfang 1936 war er bei einem SS-Wachkommando tätig, das Militäreinrichtungen zu schützen hatte.

Mit Kriegsanfang wurde Scherpe zur SS-Totenkopfstandarte nach Dachau eingezogen und erhielt eine militärische Ausbildung. Ein Fronteinsatz blieb dem stark sehbehinderten SS-Angehörigen jedoch erspart. Vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt nach Oranienburg bestellt, absolvierte er eine kurze Sanitäterausbildung und wurde im Sommer 1940 im Rang eines SS-Unterscharführers nach Auschwitz kommandiert. Bis zur Auflösung des Lagers im Januar 1945 war Scherpe als Sanitätsdienstgrad im SS-Revier und in Häftlingskrankenbauten des Stammlagers (Auschwitz I) sowie von Nebenlagern tätig. Die Bewachung eines Todesmarsches zum Konzentrationslager Groß-Rosen war – Scherpe zufolge – seine letzte erwähnenswerte Tat auf Befehl von Hitlers Schutzstaffel. Als SS-Mitglied wurde er für kurze Zeit in Schleswig-Holstein interniert. Angaben über seine Zugehörigkeit zur Auschwitzer Lager-SS machte er nicht. Zur Zeit seiner Verhaftung im August 1961 arbeitete Scherpe als Pförtner bei einer Mannheimer Maschinenfabrik. Seine Untersuchungshaft währte bis zum Tag der Urteilsverkündung am 19. August 1965. Zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, wurde Scherpe in Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.

22. Bruno Schlage (* 11. Februar 1903, Trutenau – † 9. Februar 1977, Minden)

Der in Ostpreußen geborene Arbeitersohn wuchs in Schleswig-Holstein auf, wo seine Eltern einen Hof bewirtschafteten. Nach dem Besuch der Volksschule war er für kurze Zeit bei der Reichsbahn beschäftigt. Eine Ausbildung zum Maurergesellen und der Besuch einer Werkmeisterschule schlossen sich an. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler trat er außer der Deutschen Arbeitsfront keiner weiteren NS-Organisation bei. 1940 wurde Schlage zu einer Polizeiverfügungstruppe eingezogen, einer im besetzten Polen stationierten SS-Einheit zugeteilt und zur Jahreswende 1940/41 zum Konzentrationslager Auschwitz abkommandiert. Dort war er bis zur Räumung des Lagers im Januar 1945 als Angehöriger einer Wachkompanie, Blockführer, Arrestaufseher im sogenannten Todesblock des Stammlagers (Block 11) und schließlich als Kommandoführer eingesetzt. Nach Kriegsende geriet Schlage in polnische Gefangenschaft, aus der er im August 1949 entlassen wurde. Seinen Dienst in Auschwitz hat er polnischen Stellen gegenüber nicht preisgeben müssen. Schlage ging nach Dehme (unweit von Minden), wo seine Frau und seine beiden Söhne lebten. In bescheidenen Verhältnissen – etwa als Hausmeister einer Textilfabrik – lebend, wurde gegen Schlage im Zuge der Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber nicht vollstreckt. Erst während der Hauptverhandlung, Mitte April 1964, nahm man ihn in Haft. Wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, erhielt er 1969 Strafaufschub und gelangte in Freiheit.

23. Johann Schoberth (* 17. Dezember 1922, Aufseß – † 8. August 1988, Hollfeld)

Unehelich geboren, auf dem großelterlichen Bauernhof im Flecken Aufseß (Kreis Ebermannstadt) aufgewachsen, arbeitete Schoberth nach dem Besuch der Volksschule ab 1936 im landwirtschaftlichen Betrieb, den nach dem Tod der Großeltern Schoberths Mutter übernommen hatte. Nebenher besuchte er eine Fortbildungsschule. Ab seinem 16. Lebensjahr war er bis zu seiner Einberufung zur Waffen-SS 1941 als Waldarbeiter tätig. An der Ostfront im März 1942 schwer verwundet, kam Schoberth nach seiner Genesung im November desselben Jahres erneut zum Kriegseinsatz und erlitt abermals schwerste Verwundungen. Für den Kriegsdienst nicht mehr einsatzfähig, kam er im Frühsommer 1943 nach Auschwitz und wurde zuerst der Poststelle und nachfolgend der Politischen Abteilung, Referat Standesamt, zugeteilt. Das Standesamt des Lagers Auschwitz war von besonderer Art: Hauptaufgabe war, den Tod von Häftlingen zu registrieren, Totenscheine zu schreiben, Sterbeurkunden auszustellen. Bis Sommer 1944 glich Schoberth die von unzähligen Häftlingsschreiberinnen maschinengeschriebenen Totenscheine mit den Personalakten der umgekommenen KZ-Insassen ab. Nach seinem Weggang von Auschwitz fand er – inzwischen SS-Unterscharführer – bei verschiedenen SS-Einheiten als Ausbilder Verwendung und wurde in den letzten Wochen abermals an der Ostfront eingesetzt. Im April 1945 geriet Schoberth – erneut verwundet – in sowjetische Kriegsgefangenschaft, aus der er schon im August entlassen wurde. Der Heimkehrer führte zusammen mit der Mutter die kleine Landwirtschaft weiter. Neben Schatz war Schoberth der einzige Angeklagte, der nie in Untersuchungshaft genommen wurde.

24. Hans Stark (* 14. Juni 1921, Darmstadt – † 29. März 1991, Darmstadt)

Als ein wenig erfolgreicher Obersekundaner bewarb sich der Darmstädter Hans Stark im Alter von sechzehn Jahren – vom Vater, einem Polizeimeister, von früher Jugend an in Drill und Härte erzogen – auf Anraten des gestrengen Familienoberhaupts beim Arbeitsdienst und bei der Wehrmacht. Wegen seiner Jugend abgelehnt, trat der Gymnasiast im Dezember 1937 im Rang eines SS-Staffelmanns der SS-Totenkopfstandarte »Brandenburg« freiwillig bei und verrichtete Wachdienst in den Konzentrationslagern Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau. Ideologisch geschult und im Geist der NS-Weltanschauung indoktriniert, wurde der minderjährige Stark Ende 1940 – mittlerweile zum SS-Unterscharführer aufgestiegen – ins Konzentrationslager Auschwitz versetzt und übte die Funktion eines Blockführers aus. Im Juni 1941 kam er zur Politischen Abteilung und übernahm die Leitung des Referats Aufnahme (Häftlings-Personalkartei).

Um seine Schulausbildung beenden zu können, ließ sich Stark von Weihnachten 1941 bis zum März 1942 in seine Heimatstadt beurlauben und besuchte als Externer das Justus-Liebig-Gymnasium, wo er die Reifeprüfung ablegte. Den Maturanten zog es wieder zum Dienst ins KZ, die Beförderung zum SS-Oberscharführer im September 1942 brachte dem jungen Stark die ersehnte Anerkennung. Nicht nur die Schule, auch die Universität wollte Stark mit dem KZ-Dienst verbinden. Ende 1942 ließ er sich erneut beurlauben, immatrikulierte sich an der Frankfurter Universität und widmete sich ein Semester lang dem Rechtsstudium. Ein Auslese-Lehrgang bei Dachau, ein Fronteinsatz im Osten, Offizierslehrgänge und der Besuch einer SS-Junkerschule waren weitere Stationen in seiner SS-Laufbahn. Die Beförderung zum SS-Untersturmführer im November 1944 markierte den Beginn der erstrebten Karriere als SS-Führer. Zur Verteidigung der Reichshauptstadt eingesetzt, geriet Stark Anfang Mai 1945 in sowjetische Gefangenschaft, aus der ihm nach wenigen Tagen die Flucht gelang. Vom Zugriff der Sieger verschont, war Stark vorübergehend in der sowjetischen Besatzungszone auf Bauernhöfen tätig. Im Herbst 1946 nahm er an der Universität Gießen ein Landwirtschaftsstudium auf, musste es aber wegen eines schwebenden Spruchkammerverfahrens unterbrechen. Als Mitläufer qualifiziert, setzte Stark seine Ausbildung fort, machte Praktika und einen Vorbereitungsdienst beim Hessischen Landwirtschaftsministerium und legte 1953, im Jahr seiner Verheiratung, in Darmstadt das Assessor-Examen ab. Die Lehrtätigkeit an diversen Landwirtschaftsschulen und eine Beratertätigkeit bei der Landwirtschaftskammer in Frankfurt am Main waren die Lebensabschnitte Starks bis zu seiner Verhaftung im April 1959. Von Ende Oktober 1963 bis Mitte Mai 1964 wurde Stark vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Im August 1965 zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt, erhielt er in Anrechnung der erlittenen U-Haft Mitte August 1968 Haftverschonung und wurde auf freien Fuß gesetzt. Noch keine 50 Jahre alt, fand Stark 1969 zunächst eine Anstellung bei einer Blumengärtnerei und war später beim Pharmakonzern Merck (Darmstadt) tätig. 1983 ging er in Rente. In der Todesanzeige schrieb sein letzter Arbeitgeber, die Shell Agrar GmbH & Co. KG (Ingelheim am Rhein), der Verstorbene habe sich in »Fragen des Pflanzenschutzes« verdient gemacht.

Audioquelle: Tonbandmitschnitt, HHStAW Abt. 461 - Staatsanwaltschaft beim LG Frankfurt am Main.