Unter vier Augen
Ein Mann und eine Frau landen im Bett – mit schweren Folgen. Vor Gericht schildern sie komplett unterschiedliche Ereignisse. Im Podcast «Dritte Gewalt» erzählt Brigitte Hürlimann, wie die Richterinnen den Fall beurteilt haben.
Von Brigitte Hürlimann, Vivienne Kuster, Gérôme Martin und Boas Ruh, 29.04.2024
Zwei junge Menschen lernen sich im Ausgang kennen, haben einen ausgelassenen Abend und verbringen die Nacht im selben Bett. Irgendwann kommt es zum Sex. Die Frau sagt, sie habe das nicht gewollt. Sie zeigt ihre Zufallsbekanntschaft wegen Vergewaltigung an.
Der beschuldigte Mann hingegen beteuert, es gehe um einvernehmliche sexuelle Handlungen. Beide hätten es gewollt. Es steht Aussage gegen Aussage. Für das Strafgericht ein klassischer Fall eines Vier-Augen-Deliktes.
Vor Obergericht begegnete Brigitte Hürlimann dem Opfer und dem Beschuldigten. Im Gespräch mit Boas Ruh beschreibt sie, wie der Prozess beide Beteiligte an die Grenzen brachte. Und sie klärt die Frage, ob das neue Sexualstrafrecht, das im Juli dieses Jahres in Kraft tritt, am Urteil etwas geändert hätte.
Über den in dieser Podcast-Folge besprochenen Fall berichtete die Republik im Dezember 2020. Im Republik-Archiv finden Sie auch alle anderen Beiträge des Briefings «Am Gericht». Das Konzept des Podcasts stammt von Stefanie Müller-Frank und Vivienne Kuster. Die Titelmusik ist komponiert von Daniel Hobi.