Liste der Bürgermeistereien im Regierungsbezirk Düsseldorf

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Die Liste der Bürgermeistereien im Regierungsbezirk Düsseldorf enthält, nach Kreisen geordnet, alle Bürgermeistereien, die zwischen 1815 und 1927 im preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf bestanden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 1815 eingerichteten Regierungsbezirke Düsseldorf und Kleve setzten sich aus Gebieten zusammen, die bis Ende 1813 entweder unter direkter französischer Herrschaft standen oder zum französischen Satellitenstaat Großherzogtum Berg gehörten. In diesen Gebieten waren mit Départements, Arrondissements, Kantonen und Mairien (Bürgermeistereien) Verwaltungsstrukturen nach französischem Muster eingeführt worden. Nachdem diese Gebiete beim Wiener Kongress endgültig an Preußen gefallen waren, wurden sie in neue Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Die untere Verwaltungsebene wurde jedoch aus der Franzosenzeit unverändert übernommen, so dass aus den Mairien nun preußische Bürgermeistereien wurden.

Größere Änderungen der Verwaltungsstrukturen ereigneten sich zunächst am Ende der 1850er Jahre, als in zahlreichen Städten die Rheinische Städteordnung eingeführt wurde und viele der betroffenen Bürgermeistereien in eine Stadt- und eine Landbürgermeisterei aufgespalten wurden. Eine zweite Welle von Veränderungen begann in den 1870er Jahren im westlichen Ruhrgebiet, wo aufgrund des starken Bevölkerungswachstums zahlreiche neue Bürgermeistereien eingerichtet wurden. Die Geschichte der rheinischen Bürgermeistereien endete im Dezember 1927, als die Bezeichnung aller Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert wurde.[1] Ämter bestanden im Regierungsbezirk Düsseldorf noch bis in die 1970er Jahre fort, als sie im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreformen abgeschafft wurden.

Liste der Bürgermeistereien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Bürgermeistereien, die nicht während der ganzen Zeit von 1815 bis 1927 bestanden, ist der Zeitraum ihres Bestehens angegeben.

Dinslaken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Ruhrort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Düsseldorf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Essen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geldern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gladbach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grevenbroich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kempen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kleve[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Krefeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1) bis 1840 „Kleinkempen“

Lennep[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1) bis ca. 1890 „Hückeswagen-Land“

Mettmann und Elberfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Moers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rees[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Solingen und Opladen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verzeichnisse
  • Stand 1816 in: Beschreibung des Regierungsbezirkes Düsseldorf nach seinem Umfange, seiner Verwaltungs-Eintheilung und Bevölkerung. Stahl, Düsseldorf 1817 (uni-duesseldorf.de).
  • Stand 1834 in: Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. Schreiner, Düsseldorf 1836 (google.de).
  • Stand 1862 in: Otto von Mülmann: Statistik des Regierungs-Bezirkes Düsseldorf. Baedeker, Iserlohn 1867 (google.de).
  • Stand 1874 in Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. XI. Die Rheinprovinz. Berlin 1874 (bsb-muenchen.de).
  • Stand 1888 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1888 (uni-koeln.de).
  • Stand 1897 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1897 (genealogy.net).
  • Stand 1909 in: Königliches Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Rheinprovinz. Berlin 1909 (familysearch.org).
Amtsblätter

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“