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Werkstudenten & Sozialversicherung: Bedingung für Befreiung

Ist man als Werkstudent von Beiträgen an die Sozialversicherung befreit? Hier erklären wir Dir, warum das fast immer stimmt und welche Regelungen Du beachten solltest, damit Du von Deinem Nebenjob maximal profitierst.

Solange Dein Studium im Vordergrund steht, profitierst Du als Werkstudent in der Sozialversicherung von reduzierten Beiträgen und kannst dadurch ordentlich Geld sparen. So bleibt Dein Job in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, solange Deine wöchentliche Arbeitszeit weniger als zwanzig Stunden pro Woche beträgt. Arbeitest Du hingegen mehr, um Deine Kosten im Studium zu decken, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent in der Sozialversicherung und musst wie ein normaler Arbeitnehmer Beiträge in alle Versicherungszweige einzahlen. Wir erklären Dir, welche Regelungen Du beachten solltest, damit Du als Werkstudent in der Sozialversicherung tatsächlich von verringerten Abgaben profitierst.

Werkstudenten-Sozialversicherung im Überblick

Wenn Deine Bewerbung als Werkstudent erfolgreich war, musst Du Dich nun auch um Deine Sozialversicherung kümmern, denn auch als Werkstudent ist sie in Deutschland für Dich relevant. Sie besteht aus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Je nach der Art Deines Nebenjobs, Deinem erzielten Einkommen und Deiner Arbeitszeit, musst Du als Werkstudent in die Sozialversicherung folgende Beiträge einzahlen:

Einkommen

Bis 538 €

Versicherung?

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

versicherungsfrei

Arbeitslosen- versicherung (AV)

versicherungsfrei

Rentenversicherung (RV)

versicherungspflicht

Beitragssatz

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

Familienversicherung bis 25 möglich

Arbeitslosen- versicherung (AV)

-

Rentenversicherung (RV)

9,3% Student & 9,3% Arbeitgeber, auf Antrag Befreiung möglich

Einkommen

> 538 €
&
max. 20h/ Woche

Versicherung?

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

versicherungspflicht

Arbeitslosen- versicherung (AV)

versicherungsfrei

Rentenversicherung (RV)

versicherungspflicht

Beitragssatz

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

122 € /Monat als Student

Arbeitslosen- versicherung (AV)

-

Rentenversicherung (RV)

9,3% Student & 9,3% Arbeitgeber < 2.000 €: Gleitzonenregelung

Einkommen

> 538 €
&
>20h/ Woche

Versicherung?

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

versicherungspflicht

Arbeitslosen- versicherung (AV)

versicherungspflicht

Rentenversicherung (RV)

versicherungspflicht

Beitragssatz

Kranken-und Pflegeversicherung (KV und PV)

14,6% KV 3,4% PV

Arbeitslosen-versicherung (AV)

2,6%

Rentenversicherung (RV)

9,3% Student & 9,3% Arbeitgeber < 2.000 €: Gleitzonenregelung

Beitragssätze

Die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Verdienst Du mehr als 538 €, dann zahlst Du bei einem RV-Beitragssatz von 18,6% nur 9,3% – die anderen 9,3% trägt Dein Arbeitgeber. In der Gleitzone von 538,01 € - 2.000 € entfällt auf Dich meist sogar ein noch geringerer Anteil.

Werkstudent-Rentenversicherung

Dein Job ist als Werkstudent in der Rentenversicherung prinzipiell versicherungspflichtig – es sei denn, dass Du lediglich einer kurzfristigen oder geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehst. Zwar unterliegst Du auch beim klassischen 538 €-Job der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, kannst Dich aber auf Antrag davon befreien lassen. Kurzfristige Beschäftigungen von bis zu drei Monaten sind in der Rentenversicherung auch als Werkstudent prinzipiell versicherungsfrei. Für nicht kurzfristige Jobs mit mehr als 538 € Einkommen gilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Versicherungsbeitrag zur Rentenversicherung jeweils zur Hälfte – es sei denn, der monatliche Bruttolohn liegt unter 2.000 €. In diesem Fall mäßigt sich die Beitragslast für Dich als Werkstudent nach den Regeln der Gleitzone, beträgt aber mindestens 2,6 % von Deinem Lohn. Die Gleitzonenregelung bedeutet, dass Du bei einem Lohn zwischen 538,01 € und 2.000 € (= Gleitzone) als Arbeitnehmer lediglich einen verminderten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen musst. Dieser steigt innerhalb der Gleitzone progressiv an.

Werkstudent-Familienversicherung

Wer als Student an einer Hochschule eingeschrieben ist, muss für seinen Job als Werkstudent in der Sozialversicherung keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Dieses Privileg entbindet aber nicht von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Prinzipiell hast Du mehrere Möglichkeiten, Dich als Student krankenzuversichern. Die günstigste Variante ist für Dich als Werkstudent die Familienversicherung . So kannst Du Dich bis zu Deinem 25. Geburtstag in der gesetzlichen Versicherung Deiner Eltern kostenfrei mitversichern lassen. Hast Du Wehr-, Zivil- oder auch Entwicklungsdienst geleistet, verlängert sich der mitversicherte Zeitraum um die absolvierten Monate. Bist Du verheiratet, kannst Du auch über Deinen Ehepartner in die Familienversicherung eintreten. Doch aufgepasst: Wenn Du als Werkstudent in der Familienversicherung krankenversichert bist, darf Dein monatliches Gesamteinkommen 553,33 € nicht übersteigen. Ansonsten fällst Du aus der Familienversicherung heraus! Bei Minijobs gilt hier die Grenze von 538 €. Verdienst Du mehr, musst Du als Werkstudent innerhalb der Sozialversicherung selbst für Deine Krankenversicherung aufkommen und Dich über die kostenpflichtige Pflichtversicherung für Studenten versichern.

Werkstudent-Krankenversicherung

Als Werkstudent ist eine Krankenversicherung immer Pflicht. Wer älter als 25 Jahre ist, ist als Werkstudent innerhalb der Sozialversicherung grundsätzlich über die gesetzlich Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Die Krankenkasse kannst Du dabei als Werkstudent frei wählen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich rund 100 €. Die studentische Pflichtversicherung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Werkstudentenprivileg: Als Werkstudent keine Versicherung zahlen

Für Dich als Werkstudent birgt die Sozialversicherung ein ganz besonderes Privileg: So ist Dein Werkstudentenjob in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei! Solange Du "hauptberuflich" Student und "nebenberuflich" Arbeitnehmer bist – unabhängig von Deinem erzielten Einkommen – profitierst Du als Werkstudent in der Sozialversicherung von deutlich verringerten Sozialabgaben. Dieses sogenannte Werkstudentenprivileg gilt immer dann, wenn Du Deine Zeit und Arbeitskraft überwiegend Deinem Studium widmest! Ob Du nun tatsächlich in der Sozialversicherung "hauptberuflich" als Student oder als Arbeitnehmer angesehen wirst, ist vor allem von folgenden Kriterien abhängig:

  1. Unbegrenzt Arbeiten in Semesterferien: In den Semesterferien darfst Du in beliebigem Umfang berufstätig sein – wie hoch das Gehalt bei deinem Semesterferienjob ist spielt dabei für die Sozialversicherung keine Rolle.
  2. Max. 20h/ Woche: In der Vorlesungszeit darfst Du als Werkstudent zwecks Sozialversicherung nicht mehr als zwanzig Stunden wöchentlich arbeiten – es sei denn, dass die Mehrarbeit überwiegend in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende ausgeübt wird – also dann, wenn die Uni geschlossen ist.
  3. Max. 26 Wochen mit über 20h/ Woche: Insgesamt darfst Du als Werkstudent zwecks Sozialversicherung im Laufe eines Beschäftigungsjahres nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche tätig sein (182 Kalendertage), ansonsten verlierst Du Deinen Status als Werkstudent in der Sozialversicherung.

Achtung: Das Werkstudentenprivileg gilt für Dich als Werkstudent in der Sozialversicherung nicht mehr, wenn Du einem Job nachgehst, nachdem Du Deine Abschlussprüfung bereits abgelegt hast. Auch für Studierende, die während eines Urlaubssemesters oder neben einem Teilzeit- oder Promotionsstudium eine Beschäftigung aufnehmen, ist das Werkstudentenprivileg nicht gültig!

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