Main-Kinzig-Kreis: Notorischer Betrüger (39) muss acht Monate ins Gefängnis
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Notorischer Betrüger muss nun in Haft - 39-Jähriger hat bereits 17 Vorstrafen

Gefängnis
Acht Monate muss ein Familienvater aus Schlüchtern ins Gefängnis. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Acht Monate muss ein Familienvater aus Schlüchtern ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Gelnhausen. Der 39-Jährige hatte sich des Betrugs schuldig gemacht.

Schlüchtern - Dabei hätte das Delikt eigentlich mit einer überschaubaren Geldstrafe geahndet werden können. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der Mann aus Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) über ein Internet-Portal einen Router für 140 Euro angeboten, den es aber gar nicht gab. Ein Interessent aus Lingen im Emsland ging auf die Offerte ein, überwies das Geld und bekam nie seine Ware.

Main-Kinzig-Kreis: Notorischer Betrüger (39) muss acht Monate ins Gefängnis

Doch der Schlüchterner hat bei der Justiz ein „buntes“ Vorleben. 17 Eintragungen finden sich in seinem Strafregister, davon zahlreiche Fälle von Betrug. Zuletzt war er im August vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nur wenige Tage vor der nun angeklagten neuerlichen Verfehlung. (Lesen Sie hier: 27 Tatvorwürfe von Raub bis gefährliche Körperverletzung: 23-Jähriger muss in psychiatrische Klinik)

Bis es allerdings zu dem Urteil jetzt kam, bedurfte es einiger Anstrengungen vonseiten des Richters Andreas Weiß. Zunächst war der Angeklagte mit seinem Verteidiger erschienen. Beide bestritten jegliche Schuld des 39-Jährigen. Dabei tauchte auch ein Schreiben seiner Frau auf, die ebenfalls vorbestraft ist. In diesem übernahm sie die Verantwortung für den Internetbetrug. Gerne hätte der Vorsitzende dazu natürlich die Dame gehört. Obwohl sie als Zeugin ordnungsgemäß geladen war, blieb sie der Verhandlung fern.

Der Richter handelte umgehend. Zunächst verhängte er gegen die Säumige für ihr Fehlen ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, setzte die Verhandlung für eine Stunde aus und schickte eine Polizeistreife auf den Weg, die 35-Jährige zuhause abzuholen. Tatsächlich lieferten die Beamten die Dame kurz danach bei Gericht ab. Doch als die Verhandlung fortgesetzt werden sollte, fehlte nun der Angeklagte. Fast eine Viertelstunde musste der Vorsitzende warten, bis der 39-Jährige dann doch noch – sich entschuldigend – erschien. „Sie waren zwei Minuten vor der Verhängung eines Haftbefehls“, war Weiß wenig erfreut über solches Verhalten.

Zeugin erscheint nicht zur Gerichtsverhandlung

Die 35-Jährige machte dann als Ehefrau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Allerdings wunderte sie sich über das Schreiben, mit dem sie sich angeblich selbst beschuldigte. Das nahm sie mit Schimpftiraden gegenüber ihrem Mann zur Kenntnis.
Der wohnt im selben Haus wie sie, allerdings getrennt. Er ist arbeitslos und spielsüchtig. Früher hat er auch kräftig dem Alkohol zugesprochen. Nach eigener Aussage lebt er diesbezüglich nunmehr abstinent, allerdings konsumiert er jetzt Drogen.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war klar, dass der Angeklagte den Betrug begangen hatte. Beispielsweise sei er auf Rückfragen Ansprechpartner für den Käufer gewesen. Die finanzielle Abwicklung lief ebenfalls über sein Konto. Als Bewährungsversager könne nur eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Sein Verteidiger sah die Schuld seines Mandanten nicht als erwiesen an und forderte Freispruch.

Richter Weiß folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verhängte eine achtmonatige Haftstrafe. Der Angeklagte könne „von seiner kriminellen Lebensweise nicht Abstand nehmen“, stellte er konsterniert fest. (ls)

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