Nach Vorfall: Ludwig-Maximilians-Universität verbietet Waffen | Abendzeitung München

Nach Vorfall: Ludwig-Maximilians-Universität verbietet Waffen

In die LMU darf man keine Waffen mehr mitbringen. Die Münchner Universität hat ihre Hausordnung geändert.
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Die LMU verbietet Waffen. (Archivbild)
Die LMU verbietet Waffen. (Archivbild) © Andreas Gebert/dpa

München - Nachdem ein 18 Jahre alter Student Anfang November für einen Polizeieinsatz im Audimax der Ludwig-Maximilians-Universität gesorgt hat, weil er sichtbar eine Schreckschusswaffe mit sich geführt hat, verbietet die LMU nun das Mitbringen von Waffen. 

Am Dienstag teilte die Uni mit, es sei ihr ein wichtiges Anliegen, dass "alle Mitglieder sowie Besucherinnen und Besucher in einer sicheren Umgebung arbeiten, forschen, lehren und lernen können".  Deshalb sei nun ein Waffenverbot in die Hausordnung aufgenommen worden, das Studierende nach dem Vorfall gefordert hatten. 

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"Das Führen von Waffen und gefährlichen Gegenständen i.S.d. § 1 WaffG, auch wenn sie nach dem WaffG behördlich genehmigt oder erlaubnisfrei geführt werden dürfen, sowie von brennbaren und explosiven Stoffen ist verboten", heißt es im neuen § 6 Abs. 2. "Ausgenommen von diesem Verbot sind Polizei und andere Sicherheitsbehörden i.S.d. § 55 Abs. 1 WaffG, von der LMU beauftragte Sicherheitsdienste im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten sowie der Verkehr mit Chemikalien im Rahmen von Forschung und Lehre. Weitere Ausnahmegenehmigungen kann die Präsidentin oder der Präsident auf Antrag erteilen. Kontrollen zur Einhaltung des Waffenverbots können von den Hausrechtsbeauftragten und dem von der LMU beauftragten Sicherheitsdienst durchgeführt werden."

Mittelfristig will die LMU die Hausordnung überprüfen und gegebenenfalls entschlacken, "um eventuell historisch gewachsene Inhalte, die nicht mehr zeitgemäß sind, zu entfernen oder anzupassen". 

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  • mis76 am 30.11.2022 14:40 Uhr / Bewertung:

    Der 18-Jährige Bubi hat angegeben die Waffe zum Selbstschutz getragen zu haben.Is Das so ein Milchbubi das er sich net anders zu helfen weiß als bei Bedrohung mit ner Gaser rumzufuchteln?Da sollte mal festgestellt werden ob der dazu psychisch überhaupt fähig is eine Waffe zu führen.
    Bzw hoffentlich wurde das gemacht,da er ja 18 ist

  • KUMMUC am 30.11.2022 03:07 Uhr / Bewertung:

    Ein paar Linke plärren laut und schwupps beeilt sich die Uniführung willfährig um die Hausordnung zu ändern. Warum? Weil Jemand berechtigt eine Abschreckwaffe mitgeführt hat und das Jacket verrutscht ist. Ich hoffe bei Verfehlungen der Linken Klientel wird genauso und schnell durchgegriffen.

  • Witwe Bolte am 29.11.2022 16:30 Uhr / Bewertung:

    Führt das Mitführen eines Brotzeit- oder Taschenmesser zur Exmatrikulation? Oder wie soll man sich die Bestrafung vorstellen? Vielleicht lediglich eine Konfiszierung und freundliche Ermahnung.