Ludwig IV., der Bayer in Geschichte | Schülerlexikon | Lernhelfer

Ludwig IV., der Bayer

LUDWIG IV., der Bayer wurde im Jahre 1282 als Sohn des Herzogs LUDWIG DES STRENGEN von Bayern und der MARGARETE VON HABSBURG geboren. Im Jahre 1301 trat LUDWIG nach dem Tode des Vaters zusammen mit seinem Bruder RUDOLF die Herrschaft über das wittelsbachische Erbe in der Rheinpfalz und in Oberbayern an. Im Streit um die Vormundschaft über die niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer militärischen Kraftprobe mit dem Habsburger FRIEDRICH DEM SCHÖNEN, Herzog von Österreich, die LUDWIG durch einen glänzenden Sieg für sich entscheiden konnte.

Königliche Doppelwahl

Durch die gewonnene Schlacht empfahl LUDWIG sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode Kaiser HEINRICHs VII. versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu wahren, als Thronkandidat. Allerdings kam es zu einer Doppelwahl, in der ein Teil der Kurfürsten LUDWIG, ein anderer Teil aber FRIEDRICH DEN SCHÖNEN zum König wählte. Wenn auch LUDWIG über die Mehrheit der Kurstimmen verfügte, war dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; über die Ansprüche der beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Diese Entscheidung fiel im Jahre 1322, als es LUDWIG gelang, seinen Rivalen in der Schlacht bei Mühldorf entscheidend zu schlagen und gefangen zu nehmen. Um die Habsburger auf seine Seite zu ziehen, verständigte er sich im Jahre 1325 mit FRIEDRICH DEM SCHÖNEN und gestand diesem sogar die Mitregierung als König zu, die allerdings kaum mehr praktische Auswirkungen haben sollte, da FRIEDRICH bereits im Jahre 1330 starb.

Konflikt mit dem Papsttum

Nach seinem Sieg bei Mühldorf entschloss sich LUDWIG, durch die Entsendung eines Reichsvikars in Italien einzugreifen, wodurch er allerdings einen für ihn verhängnisvollen Konflikt mit dem damals in Avignon residierenden Papsttum auslöste. Papst JOHANNES XXII. hatte bisher dem deutschen Thronstreit abwartend zugesehen, ohne einem der beiden Kandidaten die päpstliche Anerkennung (Approbation) zu erteilen. Da nach seiner Auffassung das Reich nach wie vor vakant war, nahm er selbst für seine Person in Italien die Rechte als Reichsvikar, d.h. in Stellvertretung für den künftigen König, in Anspruch. Als LUDWIG sich nun anschickte, die politischen Gegner der Kurie in Italien zu unterstützen, eröffnete der Papst ein förmliches Rechtsverfahren gegen ihn, mit der Beschuldigung, sich ohne päpstliche Zustimmung die Königswürde angemaßt zu haben und offenkundige Ketzer zu unterstützen, und verhängte im Jahre 1324 auch den Kirchenbann über seinen Gegner, von dem sich dieser nie mehr lösen sollte.

Kaiserkrönung

LUDWIG wehrte sich mit Appellationen an ein allgemeines Konzil, wobei die Auseinandersetzung in der Folgezeit noch dadurch verschärft wurde, dass radikale Gegner des Papstes, wie der Magister MARSILIUS VON PADUA, WILHELM VON OCKHAM und JOHANN VON JANDUN, Zuflucht am Münchner Hof fanden. Ihrem Einfluss war es maßgeblich zuzuschreiben, dass sich LUDWIG im Jahre 1328 in Rom von einem Laien, dem SCIARRA COLONNA, in Vertretung des „römischen Volkes“ zum Kaiser krönen ließ und unter Berufung auf das Vorbild OTTOS DES GROSSEN die Absetzung JOHANNES' XXII. verkündete. Der vom römischen Volk gewählte Gegenpapst NIKOLAUS V., von dem sich LUDWIG nochmals zum Kaiser krönen ließ, sah sich allerdings bald nach dem Abzug LUDWIGs aus Rom genötigt, Papst JOHANNES XXII. seine Unterwerfung anzubieten.
Wenn auch LUDWIG noch im Jahre 1338 die Kurfürsten, die durch die päpstlichen Ansprüche ihr Wahlrecht gefährdet sahen, zu einer beeindruckenden Solidaritätserklärung veranlassen konnte (Rhenser Kurfürstenweistum), so gelang es dem Papsttum doch bald danach, diese Einheitsfront aufzubrechen, wozu LUDWIG selbst durch seine überzogene Hausmachtpolitik entscheidend beitrug.

Markgrafschaft Brandenburg und andere neue Besitztümer

Bereits im Jahre 1323 hatte er die Gelegenheit, die sich durch das Aussterben des askanischen Herrscherhauses bot, dazu genutzt, die Markgrafschaft Brandenburg an seinen ältesten Sohn zu übertragen. Nachdem ihm im Jahre 1342 Niederbayern zugefallen war, erwarb er durch seine Ehe mit MARGARETE VON HOLLAND im Jahre 1345

  • Holland,
  • Seeland,
  • Friesland und
  • Hennegau.

Als er im Jahre 1342, um in den Besitz Tirols zu gelangen, die Ehe der Tiroler Erbin MARGARETE MAULTASCH mit dem Luxemburger JOHANN HEINRICH, dem Sohn König JOHANNs VON BÖHMEN, kurzerhand für ungültig erklärte und die Prinzessin mit seinem eigenen Sohn verheiratete, rückten die Luxemburger, seine bisherigen Parteigänger, von ihm ab, sodass nunmehr der Wahl eines Gegenkönigs nichts mehr im Wege stand, die dann im Jahre 1346, nachdem man in KARL VON BÖHMEN einen geeigneten Kandidaten gefunden hatte, auch vollzogen wurde. Es blieb LUDWIG erspart, seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu müssen. Bevor es zur Entscheidung kam, ist er im Jahre 1347 bei Fürstenfeldbruck auf der Jagd einem Herzschlag erlegen.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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