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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Guido S. •

Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?

Sehr geehrte Katrin Göring-Eckardt,

mein Name ist Guido S.. Ich lebe in der Stadt Brandenburg an der Havel und habe am 10. juni 2022 meine Frau geheiratet. Sie ist Kolombovenezolanerin. Um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen muss nun meine Frau aus deutschland ausreisen und in der Deutschen Botschaft in Caracas ein Visum für Ehegattennachzug beantragen. Dieses wird ihr nur gewährt wenn Sie einen sog. A1-Deutschabschluß vorweisen kann. Diesen Abschluß hat sie leider nicht uns hat trotz zahlreicher Bemühungen auch eine Prüfung um diesen zu erlangen nicht bestanden. Wir kennen uns seit 2020 und seit dem versucht sie deutsch zu lernen. leider waren die Schulen in Kolumbien, wo sie sich zu dieser Zeit aufhielt wegen Corona geschlossen.
Im Koalitionsvertrag ist im Absatz Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Sie diese Regelung ändern wollen und es den Menschen ermöglichen erst nach erfolgter Familienzusammenführung diese Deutschkenntnisse zu erlangen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr. S.

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Es ist Frau Göring-Eckardt ein wichtiges Anliegen, den Familiennachzug zügig zu verbessern. Dazu gehört auch, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erfolgen kann. Einen ersten Schritt gehen wir mit dem Gesetz zum Chancenaufenthaltsrecht, das am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Darin enthalten ist auch der Verzicht auf die Erbringung des Sprachnachweises vor Einreise bei bestimmten Gruppen. Eine vollständige Umsetzung des Koalitionsvertrags an dieser Stelle soll im kommenden Gesetzesvorhaben zu Migration erfolgen.

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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