Deutsches Recht: Abgeordnete stellen Strafanzeige gegen Merkel – Warum das keinerlei Folgen haben wird

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung gestellt. Eigentlich wollte ich darüber nichts schreiben. Hier erkläre ich, warum ich es nun doch tue.

Ich habe die Meldung bereits am Donnerstag bei der russischen TASS gefunden, die sich dabei auf eine Meldung der dpa bezogen hat. Einige Bundestagsabgeordnete der Linken haben Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Außenminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) gestellt. Der Grund: Der Drohnenmord der USA an dem iranischen General Soleimani, der Anfang des Jahres fast zu einem Krieg am Golf geführt hätte.

Die Abgeordneten sind der Meinung, dass die US-Basis in Ramstein zur Übermittlung der Steuerungssignale der Drohne benutzt wurde und dass daher die genannten Mitglieder der Bundesregierung Verantwortung für den Mord tragen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach die Bundesregierung sicherstellen muss, dass der Stützpunkt Ramstein in Deutschland nicht für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA genutzt wird. Dass der Angriff ein Bruch des Völkerrechts war, ist offensichtlich und wird bestenfalls von den USA selbst bestritten.

All das habe ich bereits am Donnerstag gelesen und wollte nicht darüber schreiben, weil die Strafanzeige keinerlei Folgen haben wird. Dazu gleich mehr.

Dass ich nun doch darüber schreibe, liegt daran, dass RT-Deutsch ausführlich über die Strafanzeige berichtet hat. Damit ist das Thema, über das die „Qualitätsmedien“ natürlich nicht berichtet haben, nun doch in Deutschland in die Medien gekommen.

Aber RT-Deutsch hat das wichtigste nicht berichtet: Die Strafanzeige wird keinerlei Folgen haben.

Der Grund ist schnell erklärt: In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.

Von diesem Recht, dem Staatsanwalt Ermittlungen oder die Eröffnung eines Strafverfahrens zu untersagen, machen die Justizminister reichlich Gebrauch. Der berühmteste Fall ist der Fall Barschel. Es ist allgemein bekannt, dass die Politik – also konkret die schleswig-holsteinischen Justizminister der Lübecker Staatsanwaltschaft untersagt haben, in dem Fall zu ermitteln. Das hat ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss übernommen und natürlich nichts herausgefunden.

So werden politische Skandale in Deutschland immer entschärft. Der Staatsanwalt darf nicht ran, stattdessen sitzen die Politiker in Untersuchungsausschüssen über sich selbst „zu Gericht“, schreiben dann nach Jahren einen Abschlussbericht und die Sache ist vergessen. Für etwaige Straftaten wird niemand bestraft.

Untersuchungsausschüsse sind also nichts anderes, als eine Show für den dummen Wähler und ein Instrument, um zu verhindern, dass Fehlverhalten von Politikern auch Konsequenzen hat. Selbst beim Celler Loch, als der Verfassungsschutz 1978 ein Loch in ein Gefängnis in Celle gesprengt und das als Terroranschlag der RAF ausgegeben hat, wurde niemand bestraft. Es gab 1986, als das Ganze ans Licht kam, zwar einen Untersuchungsausschuss, der festgestellt hatte, wer alles daran beteiligt war (übrigens unter anderem auch der damalige Ministerpräsident Albrecht, also der Vater von Ursula von der Leyen), aber bestraft wurde niemand.

Ich habe schon viele solche Beispiele aufgeführt. Das aktuellste Beispiel ist von der Leyens Berateraffäre im Verteidigungsministerium. Gegen von der Leyen wurden mindestens drei Strafanzeigen gestellt, unter anderem wegen Veruntreuung. Das war schon 2018. Nur passiert ist nichts. Die Details finden Sie hier.

Und auch gegen Merkel gab es schon viele Anzeigen, weil einige der Bundeswehreinsätze nach dem Völkerrecht illegal und damit Angriffskriege sind. Nach deutschem Recht müsste Merkel deswegen vor Gericht und müsste mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Und Gerhard Schröder hat sogar ganz offen zugegeben, dass sein Jugoslawienkrieg gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Auch er müsste – erst recht nach seinem öffentlichen Geständnis – lebenslang deswegen ins Gefängnis, so steht es in deutschen Gesetzen. Aber er macht sich keinerlei Sorgen deswegen, denn er kennt den Paragrafen 146 GVG. Die Details dazu finden Sie hier.

Und das ist nicht etwa eine Räuberpistole, die ich mir ausgedacht habe. Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof offiziell festgestellt, dass die Staatsanwälte in Deutschland – und damit die deutsche Justiz – nicht unabhängig sind. Die Details dazu – inklusive Aktenzeichen des Urteils zum Nachlesen – finden Sie hier.

Darum wollte ich eigentlich nichts über die neue Strafanzeige gegen Merkel & Co. schreiben, denn sie wird keinerlei Folgen haben. Aber weil RT-Deutsch darauf nicht eingegangen ist, wollte ich noch einmal erwähnt haben, dass Politiker in Deutschland über dem Gesetz stehen und auch für schwere Straftaten nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Nun wissen Sie auch, warum die „Qualitätsmedien“ nicht über die aktuelle Strafanzeige berichtet haben. Die Leser könnten die Frage stellen, warum die Strafanzeige keinerlei Folgen hat. Frei nach einem ehemaligen Innenminister: „Die Antwort auf die Frage könnte die Menschen ja beunruhigen.“

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

10 Antworten

  1. Erstaunlich, auch die Linken werden die Verhältisse kennen. Die Linken werden auch wissen, dass deutsche Staatsanwälte nicht für europäische Gerichte tätig werden dürfen, weil sie dem Europäischen Gerichtshof zu staatsabhängig sind. Die Linken werden auch wissen, dass der Bundesanwalt der politischste Anwalt unter den Staatsanwälten ist. Trotzdem reiten die Linken das tote Pferd und kümmern sich nicht um den Verfall des Rechtsstaates bei der Verfolgung von Verbrechen im Amt.

  2. Frau Merkel ermächtigt sich selbst auch über das Grundgesetz, und das regelmäßig. Da folgt sie einem ihrer Vorgänger. Die Linken hätten dazu auch den Verfassungsschutz anrufen können. Dann hätten die Linken mitbekommen, dass der Verfassungsschutz nicht die Verfassung schützt, sondern Merkel vor der Verfassung. Der Verfassungsschutz ist eben der Rechtsnachfolger der Gestapo, personell, strukturell zur Verfolgung aufmüpfigen Bürger.

  3. Die Linken hätten Frau Merkel auch wegen Kriegstreiberei und Vorbereitung eines Atomkrieges anzeigen können. Dagegen sehen das Grundgesetz und die deutschen Gesetze harte Strafen vor. Da hätte den Linken zwar die Verfolgung durch die Gestapo, heute Verfassungsschutz gedroht. Aber es wäre für alle offensichtlich, wie dicht wir heute einer Nazidiktatur sind.

  4. Sevim Dagdelen und Dr. Alexander Neu werden wissen, dass kein Ermittlungsverfahren geben wird, aber dennoch sind die Strafanzeigen richtig, damit wenigstens der eine oder andere merkt, was in dieser Bananenrepublik, die fälschlicherweise als „freiheitlich demokratischer Rechtsstaat“ bezeichnet wird. Die Verblödung nimmt doch immer groteskere Formen an. Die Grünen hatten im letzten Jahr 21.000 Neueintritte, ein Zeichen, welches Ausmaß die Verblödung angenommen hat!

  5. Aktualisiert am 28. Februar 2020, 16:17 Uhr

    Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping hat eine Anzeige gegen Angela Merkel und mehrere Minister kritisiert. Es sei ausdrücklich keine Klage der Linken.

    Hier mal eine Meldung von web.de über die Strafanzeige:

    Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping hat eine Anzeige von Bundestagsabgeordneten ihrer Partei gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und mehrere Minister kritisiert.

    „Diese Aktionen von 8 einzelnen Abgeordneten halte ich für falsch“, schrieb sie am Freitag im Kurznachrichtendienst Twitter. „Sie war weder mit Fraktions- noch Parteispitze abgestimmt. Insofern ist es ausdrücklich KEINE Klage von @dieLinke.“Abgeordnete der Linken hatten am Donnerstag im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch eine US-Drohne Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung beim Generalbundesanwalt erstattet.

    Gegen sie gebe es einen Verdacht wegen „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“, heißt es in der Anzeige, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Hintergrund sind Berichte und Erklärungen, wonach Datenströme für US-Drohnenangriffe über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz laufen. Die Linken-Politiker meinen, die Bundesregierung hätte dies unterbinden müssen.

    Kipping sagte auf Anfrage der dpa: „Die Frage, die sich die acht stellen müssen, lautet: Ist Soleimani der geeignete Fall, um die berechtigte Kritik an den Drohnenmorden hochzuziehen? Generell bin ich der Meinung, dass solche weitreichenden Schritte mit Fraktion und Partei abzustimmen sind. Und: Ich denke, dass sie auch mit seriösen Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte einsetzen, vorher zu beraten sind.“
    Offensichtlich greift auch bei der Linken der Unsinn aus dem Mainstream um sich!

    1. Was hält denn Frau Kipping von „Vor dem Gesetz sind Alle gleich.“?

      Ganz nebenbei, es ist nicht Aufgabe der Fraktion zu entscheiden ob Bürger eine Strafanzeige für nötig halten. Vorrangig ist der Bürger und dann die Partei.
      Immerhin versuchen die Anzeigen Steller dem gesprochenen Urteil eines höheren Gerichts Geltung zu verschaffen. Nicht mehr nicht weniger.

      1. Als ich den Kommentar von der Kipping gelesen habe, dachte ich, ich fall vom Stuhl. Offensichtlich hat sich auch bei etlichen dieser sogenannten Linken die Mainstreampropaganda in der Birne eingebrannt. Ob „Soleimanni der geeignete Fall“ ist, spielt doch überhaupt keine Rolle! Es ist grundsätzlich verboten, (s. UN-Charta) in anderen Ländern einfach Leute zu ermorden und es widerspricht jeglichem Grundsatz dieser sogenannten Rechtsstaatlichkeit! Wenn das, und so muss man die Kipping ja verstehen, rechtens sein soll, dann hat z.B. auch der Iran das Recht, mißliebige Gestalten aus USA und NATO umzubringen!
        Und, neben Soleimanni wurden auch noch 8 irakische und iranische Offiziere umgebracht. Die scheinen bei der Kipping überhaupt nicht zu zählen!

  6. Das Grundgesetz sieht eine Gewaltenteilung in Deutschland vor. Das Gerichtsverfassungsgesetz verstößt somit gegen das Grundgesetz.
    Ich bin ein rechtlicher Leihe, aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichthofes sollte es doch kein Problem sein eine Klage gegen diese Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht zu gewinnen und damit dann diese Gesetze außer Kraft zu setzen.
    Dann brauchen wir in Deutschland ein neues riesiges Gefängnis ?

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