Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Corona infiziert
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Corona infiziert

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Von: Melanie Gottschalk

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist mit Corona infiziert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist mit Corona infiziert. © Political-Moments/imago

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach befindet sich in häuslicher Isolation. Wie sein Ministerium mitteilt, wurde er positiv auf Corona getestet.

Berlin - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Corona. Der 59 Jahre alte Politiker sei nach Angaben seines Ministeriums am Donnerstagabend (04. August) positiv getestet worden und befinde sich nun in häuslicher Isolation. Ihm gehe es gut, er habe nur leichte Symptome und werde vorübergehend seine Amtsgeschäfte von zu Hause aus wahrnehmen. Lauterbach ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums vierfach geimpft.

„Dies zeigt, dass bei der hochansteckenden Omikronvariante eine Infektion selbst bei äußerster Vorsicht nicht vollständig auszuschließen ist“, schrieb das Ministerium. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliere daher erneut an alle, sich umsichtig zu verhalten und auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, damit Infektionen und schwere Verläufe soweit wie möglich verhindert werden könnten. Der SPD-Politiker warnt immer wieder vor dem Coronavirus und möglicherweise hochansteckenden Varianten, die noch auftreten können.

Corona: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt neues Konzept vor

Am Mittwoch (03. August) hatten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein neues Konzept vorgestellt, um Deutschland gegen eine mögliche Herbst-Coronawelle zu wappnen. Im Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist - und dann nur ab der fünften Klasse. Die vereinbarten Regelungen zeigen, dass man weiterhin einen Basisschutz gewähren möchte. Die Optionen für die Bundesländer bieten flexible Anpassungsmöglichkeiten an das jeweilige Infektionsgeschehen. Zu den striktesten Maßnahmen, wie Lockdowns mit Schulschließungen und Ausgangssperren möchte man dieses Jahr auf keinen Fall zurückkehren. (msb)

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