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Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Karl Lauterbach ein

Freier Mitarbeiter Investigation & Reportage
Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit
Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit
Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild
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Der Bundesgesundheitsminister war wegen seiner selbstständigen Quarantäne-Entlassung angezeigt worden. Fünf Tage nach Bekanntgabe der Untersuchung teilt die Berliner Behörde nun mit, dass kein Rechtsbruch vorgelegen habe.

Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte hat die Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen Corona-Isolationsvorschriften eingestellt. „Das Gesundheitsamt hat keine Rechtswidrigkeiten festgestellt und das Verfahren abgeschlossen“, teilte das zuständige Bezirksamt auf Anfrage von WELT mit. Zuvor sei die Sachlage geprüft worden.

Auslöser für die Ermittlungen war der Eingang von mindestens fünf Anzeigen, nachdem der Minister Anfang August an Corona erkrankt war und sich nach fünf Tagen vorzeitig aus der Quarantäne entlassen hatte, obwohl sein PCR-Test noch anschlug.

Erst am Donnerstagnachmittag hatte das Bezirksamt WELT AM SONNTAG mitgeteilt, dass das Gesundheitsamt gegen Lauterbach ermittle. Der Amtsleiter kümmere sich um das Verfahren. Einen Tag später schrieb Lauterbach auf Twitter: „Wer strenge Regeln macht muss sie auch einhalten. Kontrolle durch Gesundheitsamt daher voll ok.“

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Er wies darauf hin, dass er „zum Freitesten“ einen PCR-Test mit Ct-Wert von 39 im Testzentrum gehabt habe. Sein Sprecher erklärte WELT, damit habe Lauterbach die RKI-Empfehlungen zur Isolation erfüllt, wonach ein PCR-Test mit Ct-Wert von über 30 ausreichend sei, damit Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens ihre Tätigkeit wiederaufnehmen können.

„Einen PCR-Test mit einem Ct-Wert von Mitte 30 kann man nicht als ‚negativ‘ darstellen“

Die Berliner Corona-Verordnung erfordert jedoch dem Wortlaut nach zur Freitestung ein „negatives Ergebnis“ eines beaufsichtigten Tests und lässt im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern offen, ab welchem Ct-Wert das der Fall sein soll. Der Berliner Senat teilte auf die schriftliche Anfrage des FDP-Landesabgeordneten Holger Krestel mit: „Ein allgemeingültiger Schwellenwert, ab dem ein Ct-Wert immer als negativ gewertet werden kann, existiert daher nicht. Vielmehr ist dieser von dem untersuchenden Labor anzugeben und der Befund ärztlich zu validieren.“

Der 1. Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Laborärzte, Andreas Bobrowski, erklärt gegenüber WELT: „Es gibt gesicherte Erkenntnisse dazu, wann ein PCR-Test positiv ist, nämlich bis zu einem Ct-Wert von 40. Das entspricht dem Wert, bis zu dem die meisten PCR-Tests in Deutschland zugelassen sind. Alle deutschen Labore testen daher bis zu diesem Wert. Einen PCR-Test mit einem Ct-Wert von Mitte 30 kann man deshalb nicht als ‚negativ‘ darstellen.“ Auch das RKI weist in seinen Empfehlungen darauf hin, dass eine Ansteckung bei einem Ct-Wert von über 30 zwar unwahrscheinlich, aber möglich sei.

Lauterbach-Sprecher: „Das mündliche Telefonat mit dem Gesundheitsamt ist schon Wochen her“

Lauterbach hatte sich nicht auf Anordnung des Gesundheitsamts, sondern freiwillig in Quarantäne begeben. Alle Tests, die er während seiner Erkrankung gemacht hatte, waren laut seinem Sprecher unbeaufsichtigte Selbsttests, sodass der noch positive PCR-Test der erste Test gewesen sein müsste, der eine gesetzliche Absonderungspflicht begründet hätte. Es stellt sich daher die Frage, ob Lauterbachs Quarantäne nicht überhaupt erst zu diesem Zeitpunkt beginnen hätte müssen.

Ungeachtet dessen beendete das Gesundheitsamt nun die Ermittlungen. Unklar ist, inwiefern die Kommunikation von Lauterbachs Büro mit der Behörde dazu beitragen konnte, die Vorwürfe auszuräumen. Das Bezirksamt hatte am Donnerstagmittag WELT mitgeteilt, „von Beginn an“ habe Kontakt mit dem Büro Lauterbach bestanden. Das Gesundheitsamt Mitte habe „kürzlich“ zur besseren Einschätzung eine schriftliche Anfrage an das Büro Lauterbach gestellt, eine Antwort liege nicht vor.

Lauterbachs Sprecher teilte WELT dagegen am Freitagmittag mit: „Das mündliche Telefonat mit dem Gesundheitsamt ist schon Wochen her – zeitnah zur ersten kritischen Presseberichterstattung über die kurze Isolationszeit des Ministers.“ Nach Darstellung der Fakten habe man nicht den Eindruck, dass das Gesundheitsamt an Lauterbachs Vorgehen Anstoß nehmen würde: „Bis zum Tag der erneuten Berichterstattung heute haben wir auch nichts mehr von der Behörde gehört.“

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