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Reichelt gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht

Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt

Im Streit über Kritik an der Bundesregierung hat sich Julian Reichelt mit einer Verfassungsbeschwerde durchgesetzt. Reichelt hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin gewendet.

Quelle: WELT TV

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Der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt konnte sich beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen: Seine Kritik an der Bundesregierung zu Entwicklungshilfe-Zahlungen darf nicht so einfach verboten werden. Der Staat habe auch polemische Kritik auszuhalten.

Im Streit über Kritik an der Bundesregierung hat sich der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Reichelt hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin gewendet, durch die ihm eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt wurde.

Die Entscheidung des Kammergerichts verletze Reichelt in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Sie verfehle den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter als Meinungsäußerung. Der Staat habe grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Der Fall wird an das Kammergericht zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.

Reichelt hatte im August 2023 auf der Onlineplattform X geschrieben, Deutschland habe in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt. („Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“.)

Entwicklungshilfeministerium: Keine Zahlungen an Taliban-Regime

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte daraufhin einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Das Kammergericht Berlin untersagte daraufhin Reichelt, der heute für das Portal „Nius“ tätig ist, die Aussage zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

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Es handele sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesregierung zu gefährden. Der durchschnittliche Leser verstehe die Äußerung so, dass das Geld von der Bundesregierung direkt an die Taliban ging. Nach Angaben des BMZ erfolgt die Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung in Afghanistan ausschließlich regierungsfern über die Weltbank, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Es erfolgen demnach keine finanziellen Zusagen an das Taliban-Regime.

dpa/coh

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