Flag Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten (Vereinigte Staaten von Amerika)

Stand 25.04.2024 (Unverändert gültig seit: 27.02.2024)

Inkludiert Puerto Rico (USA)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

Waldbrände: In Kalifornien und anderen Bundesstaaten im Süden und Südwesten gibt es vor allem zwischen Mai und Dezember immer wieder Waldbrände. Wetterextreme wie Dürreperioden und Hitzewellen verursachen zudem Wasserknappheit und Stromausfälle. Achten Sie auf Meldungen in den Medien und befolgen Sie die Hinweise der lokalen Behörden. Die FEMA-App zeigt neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte an.

Gesundheit: Behandlungen sind im Vergleich zu Österreich sehr teuer und erfolgen gegen Vorauszahlung oder direkte Bezahlung. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Schließen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse eine alle Risiken umfassende Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und den Krankenrücktransport mit ausreichender Gültigkeitsdauer und Leistungsumfang ab und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte. (weitere Informationen unter „Gesundheit und Impfungen“).

Reiseinformationen betreffend Puerto Rico

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalität, vor allem Taschendiebstahl und Einbrüche in Autos, ist in den Ballungsgebieten allgemein höher, kann jedoch auch innerhalb einer Großstadt stark variieren. Es wird daher empfohlen, möglichst wenig Bargeld und Wertgegenstände bei sich zu tragen bzw. diese keinesfalls im Auto zurückzulassen und Kopien der wichtigen Dokumente anzufertigen und getrennt aufzubewahren.

Es wird insbesondere in Großstädten allgemein zur Vorsicht bei Spaziergängen, besonders während der Nacht, geraten (z.B. dunkle, abgelegene Straßen, Wege oder Plätze meiden). Mit der Verwendung von Schusswaffen bei Straftaten muss stets gerechnet werden. Im Falle eines Überfalles sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden.

Über einschlägige Websites (z.B. Home | SpotCrime) können konkrete Daten zu bestimmten Gegenden abgefragt werden.

Die US-Regierung warnt vor extremistisch motivierten Aktivitäten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Meiden Sie Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, weiträumig. Halten Sie sich über lokale Medien informiert und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummer: 911

 

  • Visumpflicht:
    • Nein:
      für touristische oder geschäftliche Reisen sowie für Zwischenlandungen in den USA. In diesen Fällen ist eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) notwendig.
    • Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist seit dem 1. Oktober 2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich.
    • Ja:
      für alle Reisen, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Au-pair, Arbeitsaufnahme etc.)
    • im Fall der Ablehnung einer ESTA-Registrierung
    • für Personen, die sich seit 01.03.2011 in Libyen, Somalia, Jemen, im Irak, Iran, Sudan, in Nordkorea oder Syrien bzw. seit 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben oder neben der österreichischen Staatsbürgerschaft auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Kuba, Sudan, Nordkorea oder Syrien besitzen. Bestehende ESTA-Genehmigungen für diesen Personenkreis sind widerrufen. Über allfällige Ausnahmen gibt die Vertretung der USA in Österreich Auskunft.
  • Visum erhältlich: Botschaft der Vereinigten Staaten
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, unterliegt jedoch der Visumpflicht und muss mindestens 6 Monate über die Dauer des Visums hinaus gültig sein. Die Visumpflicht besteht auch für Transitflüge über die USA (z.B. Flüge aus/ nach Mexiko oder Kanada via USA).
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum eigenen Reisepass auch eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte die Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters beigelegt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.  
  • Sonstiges: Informationen zu Einreise, Studium und Arbeiten in den USA finden Sie auf folgenden Internetseiten: US-Botschaft Wien, US Department of State/ Bureau of Consular Affairs, US Citizenship and Immigration Service, Student and Exchange Visitor Program (SEVP)
  • Die Einreise mit einem gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass ist nicht möglich, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde!
  • ESTA (Electronic System for Travel Authorisation):
    Für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP), auch für Transitreisen, muss mindestens 72 Stunden vor der Einreise eine Reisegenehmigung über die ESTA-Website oder ESTA Mobile App (Android oder Apple) beantragt werden. 
    Aufgrund der hohen Anzahl von ESTA-Anträgen wird eine Beantragung der Reisegenehmigung mindestens 2 Monate vor Antritt der Reise empfohlen. Im Falle einer Ablehnung muss ein Visum an der Botschaft der Vereinigten Staaten beantragt werden. Dies ist mit einer längeren Verfahrenszeit verbunden. 
    Die Gebühr kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden, kommerzielle Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren. Die ESTA-Registrierung berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen und ist für zwei Jahre gültig. Bei Neuausstellung eines Reisepasses ist eine neue ESTA-Registrierung durchzuführen. Es wird geraten, die ESTA-Freigabe auszudrucken und mitzunehmen. Die Entscheidung über die Einreise wird an der Grenze getroffen. Bei Einreiseverweigerung stehen Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme unter DHS Traveler Redress Inquiry Program (DHS Trip) zur Verfügung.
  • Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist seit dem 1. Oktober 2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von CBP.
  • Besondere Sicherheitsmaßnahmen:
    Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen im Rahmen des Secure Flight Programs Personendaten aller Reisenden an die Transportsicherheitsbehörde übermitteln. Bei Einreise werden Fingerabdrücke genommen und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt.
    Fluggepäck sollte für Kontrollen unversperrt eingecheckt werden um Beschädigungen durch gewaltsames Öffnen zu vermeiden. Elektronische Datenträger wie Laptops, Notebooks, etc. können durchsucht und Daten zur Überprüfung einbehalten werden.
    Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

    Reiseinformationen betreffend Puerto Rico

Die Einfuhr von Fleischprodukten oder Pflanzen ist verboten.

Weitere Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch finden Sie auf der Webseite der U.S. Customs & Border Protection.

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab 10.000 USD. Deklariert werden müssen auch Goldmünzen bzw. Gold. 

Die gebräuchlichste Zahlungsart in den USA ist per Kreditkarte.
Für die Bargeldbehebung steht ein dichtes Netz von Geldautomaten ("ATM") zur Verfügung. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkartenanbieter über anfallende Spesen sowie eine eventuell für die Kartenverwendung im Ausland erforderliche Freischaltung. Das Mitführen größerer Bargeldbeträge ist nicht ratsam. Banknoten mit hohem Nennwert (vor allem 100-Dollar-Scheine) werden nicht überall akzeptiert.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen. 

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Medizinische Einrichtungen und Medikamente stehen ausreichend zur Verfügung.

Für drogenhältige bzw. rezeptpflichtige Medikamente ist die Mitnahme einer ärztlichen Verschreibung erforderlich, siehe Hinweise von U.S. Customs and Border Protection. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen für den Aufenthalt ausreichenden Vorrat mitnehmen. Auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Behandlungen sind im Vergleich zu Österreich sehr teuer und erfolgen gegen Vorauszahlung oder direkte Bezahlung. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Schließen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse eine alle Risiken umfassende Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und den Krankenrücktransport mit ausreichender Gültigkeitsdauer und Leistungsumfang ab und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte.

Bitte beachten Sie, dass manche Vorerkrankungen einen Ausschluss von der Haftung bedeuten können.

Wenn Sie die Ausübung einer Risiko-Sportart wie z.B. Paragleiten, Fallschirmspringen, Bungee-Jumping, Höhlenwanderungen etc. planen, klären Sie vor der Reise den Versicherungsschutz ab.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen (Greyhound). In den Städten hauptsächlich Taxi, U-Bahn und private Fahrtanbieter (z.B. Uber, Lyft). Es ist allerdings aus Sicherheitsgründen in vielen Großstädten nicht ratsam, bei Nacht die U-Bahn zu benutzen.

Leihwagen werden zumeist nur an Personen über 25 Jahre verliehen. Die Bezahlung der Leihwagenkosten erfolgt ausnahmslos mit Kreditkarte.
Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht- und Insassenversicherung und die Mitnahme eines internationalen Führerscheins wird empfohlen. Dieser ist in einigen Bundesstaaten, z.B. Florida verpflichtend und nur in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein gültig. 

Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und legen die Hände auf das Lenkrad. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Polizisten!

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Die Klimazonen reichen von polar bis subtropisch. Küstengebiete des Atlantischen Ozeans und des Golfs von Mexiko: heiße Sommer mit hoher Luftfeuchtigkeit, starke Niederschläge. Die Winter sind kalt im Norden bzw. mild im Süden und Golf von Mexiko. Pazifischer Küstenraum: ozeanisches Klima mit Niederschlägen vorwiegend im Winter. Plateau und Gebirgszone: vorwiegend trocken (Temperatur und Niederschläge variieren je nach Höhenlage). Sonstige Gebiete: starke Temperaturgegensätze, trocken.

Hawaii liegt in einer geologisch aktiven Zone, in der Erdbeben und Vulkanausbrüche jederzeit vorkommen können. Auf der Hauptinsel ist der Vulkan Kilauea aktiv. Weitere Informationen finden Sie unter GDACS - Global Disaster Alert and Coordination System, Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

In den Sommermonaten und im Herbst, während der Hurrikan Saison, muss im Golf von Mexiko, in den Küstengebieten der Karibik, den südöstlichen Bundesstaaten, aber auch in den östlichen Küstenabschnitten bis in den Raum New York mit Wirbelstürmen und deren Auswirkungen gerechnet werden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des National Hurricane Center.

Tornados treten am häufigsten im Frühsommer in Texas, Oklahoma, Kansas und Nebraska entlang der sogenannten „Tornado Alley“ auf. Mehr Informationen unter NOAA National Severe Storms Laboratory Tornado Page

In Kalifornien und anderen Bundesstaaten im Süden und Südwesten gibt es vor allem zwischen Mai und Dezember immer wieder Waldbrände. Wetterextreme wie Dürreperioden und Hitzewellen verursachen zudem Wasserknappheit und Stromausfälle. Achten Sie auf Meldungen in den Medien und befolgen Sie die Hinweise der lokalen Behörden. Die FEMA-App zeigt neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte an.

 

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes. Eine Aufstellung bietet die Website Age of Consent.

Oben-ohne-Baden, Nacktbaden oder das Umziehen am Strand, auch von Kleinkindern, ist durchwegs verpönt oder sogar strafbar.

Rauchverbote sind unbedingt einzuhalten, Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist strafbar und die Abgabe von alkoholischen Getränken an Personen unter 21 Jahren verboten. Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen.
Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

  1. Atlanta
  2. Boston
  3. Chicago
  4. Cincinnati
  5. Denver
  6. Detroit
  7. Honolulu
  8. Houston
  9. Las Vegas
  10. Los Angeles
  11. Miami
  12. New Orleans
  13. New York
  14. Orlando
  15. Philadelphia
  16. Phoenix
  17. Pittsburgh
  18. Portland
  19. Richmond
  20. Saint Paul
  21. Salt Lake City
  22. San Francisco
  23. San Juan
  24. Seattle
  25. Spartanburg
  26. St. Louis
  27. St. Thomas
  28. Tampa
  29. Washington D.C.


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Atlanta

Honorarkonsulat
3333 Riverwood Parkway, SE Suite 200, Atlanta, GA 30339


Leitung:
SEEFRIED Paul | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Alabama, Georgia und Tennessee

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Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
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Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00    


Boston

Honorarkonsulat
15 School Street, 5th floor, Boston, MA 02108

Telefax:
(+1/617) 227 84 20

Leitung:
KORFF Yizhak Aron, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Massachusetts, Maine, New Hampshire, Vermont und Rhode Island
Anmerkung:
Parteienverkehr auch nach telefonischer Vereinbarung.

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Visabefugnis
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Parteienverkehr:
Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00    


Chicago

Honorarkonsulat
203 N. LaSalle Street, 2500, Chicago, IL 60611

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(+1/312) 752 3099

Leitung:
KRAMMER Reinhold Frank | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Illinois, Wisconsin und Iowa
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung. Aufgrund der eingeschränkten personellen Kapazitäten kann das HK Chicago nur eine begrenzte Anzahl an Reisepassanträgen entgegennehmen (z.B. für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht nach New York fahren können). Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
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Cincinnati

Honorarkonsulat
Wood Herron & Evans LLP, 600 Vine Street, Suite 2800, 45202 Cincinnati, Ohio

Telefax:
(+1/513) 241 6234

Leitung:
LUKEN Clement Henry | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Indiana, Kentucky und Ohio
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

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Denver

Honorarkonsulat
90 Madison Street, #201, 80206 Denver, Colorado

Telefax:
(+1) 720 332 8211

Leitung:
ERSEK Hikmet, Mag. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Colorado, Wyoming und New Mexico
Anmerkung:
Parteienverkehr: nach Vereinbarung.

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Detroit

Honorarkonsulat
28850 Cabot Drive; Suite 1300


Leitung:
LONTSCHARITSCH Nicolas | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Michigan
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
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Honolulu

Honorarkonsulat
1549 Wilhelmina Rise, Honolulu, Hl 96816


Leitung:
URSCHITZ Johann | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Hawaii
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Voranmeldung.

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Houston

Honorarkonsulat
11000 Brittmoore Park Drive, Houston, TX 77041

(+1/832) 615 15 15 (Sekretariat)
Telefax:
(+1/713) 647 09 99

Leitung:
SEIDL Gerald, Dipl.-Ing. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Arkansas, Oklahoma, Texas
Anmerkung:
Parteienverkehr weiters nach telefonischer Vereinbarung.

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Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Las Vegas

Honorarkonsulat



Anmerkung:
Vorübergehend geschlossen.

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Los Angeles

Generalkonsulat
11859 Wilshire Boulevard, Suite 501, Los Angeles, California 90025

Telefon:
Telefax:
(+1/310) 47 79 897

Leitung:
POSTL Michael, Mag.Dr.iur. | Generalkonsul

Konsularbezirk:
Alaska, Arizona, California, Colorado, Hawaii, Idaho, Montana, Nebraska, Nevada, New Mexico, North Dakota, Oregon, South Dakota, Utah, Washington, Wyoming, Pazifische Inseln (unter Verwaltung der Vereinigten Staaten)

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 13.00 13.40 - 17.00     Di 09.00 - 13.00 13.40 - 17.00     Mi 09.00 - 13.00 13.40 - 17.00     Do 09.00 - 13.00 13.40 - 17.00     Fr 09.00 - 13.00 13.40 - 17.00    


Miami

Honorarkonsulat
2445 Hollywood Blvd, Hollywood, FL 33022-2480

Telefax:
(+1/954) 925 1101

Leitung:
STEMER Werner | Honorargeneralkonsul ad personam

Konsularbezirk:
Counties Monroe, Miami-Dade, Broward, Hendry, Palm Beach, Glades, Martin, St.Lucie, Indian River, Okeechobee und Highlands

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
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Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


New Orleans

Honorarkonsulat
3509 Annunciation Street, New Orleans, LA 70115

Telefon:


Konsularbezirk:
Louisiana und Mississippi
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
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New York

Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen
600 Third Avenue, 31st Floor, New York, N.Y. 10016

Telefon:
Telefax:
(+1) 212 94 91 840 (Amt)

Leitung:
MARSCHIK Alexander, Mag.Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter


New York

Generalkonsulat
31 East 69th Street, New York, N.Y. 10021

Telefon:
Telefax:
(+1/212) 772 8926
(+1/212) 585 1992

Leitung:
STEINHÄUSL Helene, Mag.phil. | Generalkonsulin

Konsularbezirk:
Bermudas, Connecticut, Illinois, Indiana, Iowa, Kentucky, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, New Hampshire, New Jersey, New York, Ohio, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Wisconsin
Anmerkung:
Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 13.00     Di 09.00 - 13.00     Mi 09.00 - 13.00     Do 09.00 - 13.00     Fr 09.00 - 13.00    


New York

Kulturforum
11 East 52nd Street, New York, N.Y. 10022

Telefon:

Leitung:
KEPPLER-SCHLESINGER Susanne, Dr.phil. | Direktorin

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 18.00     Di 10.00 - 18.00     Mi 10.00 - 18.00     Do 10.00 - 18.00     Fr 10.00 - 18.00    


Orlando

Honorarkonsulat
5782A South Semoran Blvd., Orlando, FL 32822

Telefon:

Leitung:
THIER Carl Christian | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Counties Hamilton, Baker, Nassau, Columbia, Duval, Union, Bradford, Clay, St. Johns, Alachua, Putnam, Flagler, Marion, Lake, Volusia, Seminole, Orange, Polk, Osceola, Brevard
Anmerkung:
Parteienverkehr auch nach telefonischer Vereinbarung.

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Parteienverkehr:
Di 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    


Philadelphia

Honorarkonsulat
4222 Pine Street, Philadelphia, PA 19104

Telefax:
(+1/215) 895 6356

Leitung:
MONTANARO Gregory | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Eastern Pennsylvania
Anmerkung:
Parteienverkehr nur nach telefonischer Vereinbarung.

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Notpassausstellung vor Ort
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Phoenix

Honorarkonsulat
2929 N. 2nd Street Phoenix, AZ 85012


Leitung:
WIMMER Andrea | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Arizona
Anmerkung:
Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.

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Notpassausstellung vor Ort
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Pittsburgh

Honorarkonsulat
1647 Overton Ln, 15217 Pittsburgh, PA


Leitung:
FRANCHETTI Franz, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Western Pennsylvania
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Vereinbarung.

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Notpassausstellung vor Ort
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Beglaubigungsbefugnis


Portland

Honorarkonsulat
3729 NE 47th Avenue, Portland, OR 97213



Konsularbezirk:
Oregon
Anmerkung:
Parteienverkehr Freitag und Samstag nach tel. Vereinbarung.

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Richmond

Honorarkonsulat
11904 Brookmeade Court, Glen Allen (Richmond), VA 23059


Leitung:
BARTA Bernhard, Mag. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Virginia, West Virginia
Anmerkung:
Parteienverkehr nach vorheriger Vereinbarung.

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Notpassausstellung vor Ort
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Saint Paul

Honorarkonsulat
1601 Como Avenue SE, Minneapolis MN 55414


Leitung:
WITTE Kurt Edward, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Minnesota

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Salt Lake City

Honorarkonsulat
201 South Main Street, 20th Floor, Suite 2000, Salt Lake City, UT 84111


Leitung:
KOLB Franz | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Utah
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
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Notpassausstellung vor Ort
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San Francisco

Open Austria
c/o Galvanize San Francisco, 44 Tehama Street, San Francisco, CA 94105, USA


Leitung:
TOMAS Isabella, M.A. | Konsulin


San Juan

Honorarkonsulat
210 Chardon Ave. Suite 102 San Juan, PR 00918


Leitung:
SCHREINER August | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Puerto Rico
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Seattle

Honorarkonsulat
16045 36th Ave NE, Lake Forest Park, WA 98155


Leitung:
KAMMEL Eva-Johanna, Mag. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Washington State, Idaho und Montana
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Spartanburg

Honorarkonsulat
165 Zimmer Drive, Cowpens, South Carolina, 29330

Telefax:
(+1/864) 463 46 70

Leitung:
ZIMMER Roland | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
North Carolina und South Carolina

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
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Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 08.00 - 17.00     Di 08.00 - 17.00     Mi 08.00 - 17.00     Do 08.00 - 17.00     Fr 08.00 - 17.00    


St. Louis

Honorarkonsulat
Ungerboeck Park, 111, 63368 Dardenne Prairie

Telefax:
(+1/636) 300 56 07

Leitung:
UNGERBÖCK Justin | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Kansas und Missouri

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 08.00 - 17.00     Di 08.00 - 17.00     Mi 08.00 - 17.00     Do 08.00 - 17.00     Fr 08.00 - 17.00    


St. Thomas

Honorarkonsulat
1330 Estate Taarnebjerg, Poinsettia House at Bluebeard's Castle/St. Thomas, US Virgin Islands 00802

Telefax:
(+1/340) 774 7300

Leitung:
HINDELS James, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Virgin Islands

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 08.00 - 17.00     Di 08.00 - 17.00     Mi 08.00 - 17.00     Do 08.00 - 17.00     Fr 08.00 - 17.00    


Tampa

Honorarkonsulat
5402 W. Hoover Blvd., Tampa, FL 33634


Leitung:
ZELLER Christian | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Counties Escambia, Santa Rosa, Okaloosa, Walton, Holmes, Washington, Bay, Jackson, Calhoun, Gulf, Liberty, Franklin, Gadsden, Wakulla, Leon, Jefferson, Madison, Taylor, Suwanee, Lafayette, Dixie, Gilchrist, Levy, Sumter, Citrus, Hernando, Pasco, Pinellas, Hillsborough, Manatee, Hardee, Sarasota, DeSoto, Charlotte, Lee und Collier
Anmerkung:
Parteienverkehr nach tel. Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Washington D.C.

Botschaft
3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

Telefon:
Telefax:
(+1/202) 895 67 50 (Amt)

Leitung:
SCHNEEBAUER Petra, Mag.phil. Dr. phil. et Mag.iur. Dr. iur | ao. und bev. Botschafterin
DRAXLER Finja, LL.B, M.A.I.S. | Botschaftsrätin

Amtsbereich:
Bahamas, Vereinigte Staaten


Washington D.C.

Verwaltungsabteilung
3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

Telefon:
Mobil:
(+1/202) 413 81 81 (Bereitschaftsdienst)
Telefax:
(+1/202) 895 67 50 (Amt)


Amtsbereich:
Vereinigte Staaten


Washington D.C.

Konsularabteilung
3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

Telefax:
(+1/202) 895 67 73

Leitung:
GRÖBLACHER Wolfgang, Mag.phil. | Generalkonsul

Konsularbezirk:
Alabama, Arkansas, Delaware, District of Columbia, Florida, Georgia, Kansas, Louisiana, Maryland, Mississippi, Missouri, North Carolina, Oklahoma, South Carolina, Tennessee, Texas, Virginia, West Virgina, Puerto Rico, U.S. Virgin Islands, Bahamas

Parteienverkehr:
Mo 09.30 - 12.00     Di 09.30 - 12.00     Mi 09.30 - 12.00     Do 09.30 - 12.00     Fr 09.30 - 12.00    


Washington D.C.

Informationsdienst
3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

Telefax:
(+1/202) 895 67 72

Leitung:
DRAXLER Finja, LL.B, M.A.I.S. | Botschaftsrätin


Washington D.C.

Kulturforum
3524 International Court N.W., Washington D.C. 20008

Telefax:
(+1/202) 895 67 50

Leitung:
AIGNER Johannes, Mag.iur. et Dr.med.univ. | Botschaftsrat (kulturelle Angelegenheiten)/Direktor

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika | Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika bei der OSZE | Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika bei Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Boltzmanngasse 16, 1090 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 313 39-0
Telefax:
(+43 / 1) 310 06 82
Notruf:
(+43 / 1) 313 39 - 0
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.30 - 17.00

Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika bei der OSZE

Obersteinergasse 11/1, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 313 39 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 31 339 / 3138


Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika bei Internationalen Organisationen in Wien

Wagramerstraße 17-19, 1220 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 313 39 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 367 07 64, 367 08 95

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.30 - 17.00

Vertrauensärztin Dr. Saba MEDHANE

Institution:
Physician Associates
Straße:
6000 Executive Blvd, Suite 3000
Stadt:
Rockville MD 20852


Arbeitsgebiet:
Facharzt für Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Farsi

Vertrauensarzt Dr. Gregory W. SOLOMON

Straße:
899 Lexington Avenue (Ecke 67th Street)
Stadt:
New York NY 10021

Telefon:
Telefax:
(+1/212) 4728674

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
Englisch, Spanisch

Vertrauensarzt Dr. Hans W. WEBER

Institution:
LA COUNTY OLIVE VIEW-UCLA MEDICAL CNTR
Straße:
1166 Las Pulgas Pl.
Stadt:
Pacific Palisades CA 90272


Arbeitsgebiet:
Innere Medizin, Rheumatologie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Dennis FREDRICKS

Kanzlei:
Law offices of FREDRICKS & VON DER HORST
Straße:
12121 Wilshire Blvd. Suite 810
Stadt:
Los Angeles CA 90025


Arbeitsgebiet:
Internationales Wirtschaftsrecht (insb. Unternehmensrecht, Geistiges Eigentum, Immobilienrecht und Arbeitsrecht), Einwanderungsrecht, Nachlassplanung und Erbrecht
Sprachkenntnisse:
Englisch, Deutsch, Französisch, Ungarisch, Polnisch
Anmerkung:
zugelassen im Bundesstaat Kalifornien und Deutschland

Vertrauensanwalt Dr. Stephen M. HARNIK

Kanzlei:
Harnik Law Firm
Straße:
1225 Park Avenue
Stadt:
New York 10128

Telefax:
(+1/212) 867 8120

Arbeitsgebiet:
u.a. Immobilienrecht, Internationales Steuerrecht
Sprachkenntnisse:
Englisch, Deutsch

Vertrauensanwalt Florian HAUSWIESNER

Kanzlei:
Hauswiesner Law Group PLC
Straße:
1751 Pinnacle Drive, 10th Floor
Stadt:
Tysons, Virginia 22102

Telefax:
(+1/571) 341 8463

Arbeitsgebiet:
M&A-Recht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Handels- und Arbeitsrecht, Lizenz- und Technologierecht, Einwanderungsrecht, US und internat. Erbrecht, US und internat. Gerichtsverfahren
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensanwältin Dr. Elke ROLFF STANKOVIC

Kanzlei:
Rolff Law P.A.
Straße:
8818 Harding Avenue
Stadt:
Miami Beach, FL 33154

Telefax:
(+1/786) 513 0737

Arbeitsgebiet:
Erbrecht, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Einwanderungsrecht, Prozessrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch

Vertrauensanwalt Daniel SCHWARZL LL.M. (WU Wien), LL.M. (Stanford/USA)

Kanzlei:
schwarzl.law
Straße:
626 Wilshire Blvd, Suite 410
Stadt:
Los Angeles CA-90017


Arbeitsgebiet:
US-Bundesrecht, Einwanderungsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Doppelstaatsbürgerschaften, FATCA und Internationale Besteuerung, Österreichisches Recht
Sprachkenntnisse:
Englisch, Deutsch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Washington
  • Ländercode
    US
  • Sprache
    Englisch, Spanisch
  • Fremdsprachen
    Spanisch
  • Währung
    1 US Dollar (USD) = 100 Cent
  • Zeitunterschied zu MEZ
    -6
  • Elektrischer Strom
    110/120 Volt, 60 Hertz; Flachstecker (Zwischenstecker erforderlich)

 

Auslandsservice

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