
Hinweis
Aufgrund von krankheitsbedingten Personalausfällen und dem weiteren Antrags- und Beurkundungsaufkommen, kommt es im Standesamt Jena derzeit zu erheblichen Verzögerungen und längeren Bearbeitungszeiten.
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Jena und möchten sich einbürgern lassen. Für den Antrag auf Einbürgerung ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Jena innerhalb des Teams Standesamt zuständig.
Details
In einem persönlichen und individuellen Gespräch beraten wir Sie ausführlich über die Voraussetzungen und zum formalen Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.
Sie erhalten neben dem Antragsformular eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Liste über die benötigten Unterlagen für eine Einbürgerung.
Unterlagen
Der Antrag ist formgebunden und bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erhältlich. Eine ausführliche Liste Ihrer individuell benötigten Unterlagen erhalten Sie im Anschluss an das Beratungsgespräch.
Regelmäßig benötigte Unterlagen sind:
- unbeschränkte Meldebescheinigung (Beantragung beim Bürgerservice)
- Reisepass oder andere Urkunden zur Identitätsfeststellung und zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus
- Nachweis über den Personenstand (z. B. Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil)
- aktuelles Passbild (nur bei über 16-Jährigen)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen)
- Bescheinigung über die Krankenversicherung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entsprechend den Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form
- Einbürgerungstest zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn der Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder höherer Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachgewiesen werden kann)
- Abschlusszeugnisse von Schulen, Universitäten, o. Ä.
- handschriftlicher, ausformulierter Lebenslauf (bei Personen über 16 Jahren)
- bei Schülern die Jahresendzeugnisse der letzten vier Jahre
Weitere Unterlagen können erforderlich sein, z. B. Nachweise über einen besonderen Aufenthaltsstatus (Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling etc.).
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | telefonische Sprechzeit ausschließlich für Terminvergabe |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Gebäude der Stadt Jena können nach vorheriger Terminvereinbarung und mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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pro Person | 255,00 € |
pro Kind unter 16 Jahren bei Miteinbürgerung mit einem Elternteil | 51,00 € |
Bitte zahlen Sie mit EC- oder Kreditkarte.
Rechtsgrundlagen
Mit der Einbürgerung wird einem ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Um die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- seit mindestens acht Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland bzw. seit mindestens sieben Jahren, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen wird
- bei besonderen Integrationsleistungen kann die geforderte Aufenthaltszeit auf sechs Jahre verkürzt werden
- der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (insbesondere Leistungen nach dem SGB II und SGB XII)
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (ausgenommen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz)
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest)
Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
2. Ermessenseinbürgerung nach § 8 und 9 StAG
Hier kann bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung festgestellt wird, oder die Einbürgerung der Vermeidung einer besonderen Härte dient. Es gelten für bestimmte Personengruppen (z. B. Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, anerkannte Flüchtlinge) kürzere Aufenthaltszeiten als bei der Anspruchseinbürgerung.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Thielow | Einbürgerungsbehörde Team Standesamt |
E-Mail: einbuergerungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3479 Fax: 0049 3641 49-3473 |
Herr Kalinka | Sachbearbeiter Team Standesamt |
E-Mail: einbuergerungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3466 Fax: 0049 3641 49-3474 |
Frau Zeunemann | Sachbearbeiterin Team Standesamt |
E-Mail: einbuergerungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3462 Fax: 0049 3641 49-3474 |
Divers Mitterreiter | Sachbearbeiter Team Standesamt |
E-Mail: einbuergerungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3469 Fax: 0049 3641 49-3474 |