Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.