Streit um Klimaschutzgesetz: CDU-Politiker kassiert Schlappe vor Bundesverfassungsgericht
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Streit um Klimaschutzgesetz: CDU-Politiker kassiert Schlappe vor Bundesverfassungsgericht

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Der CDU-Politiker Thomas Heilmann zieht erneut vor das Bundesverfassungsgericht – doch diesmal entscheidet Karlsruhe im Sinne der Ampel-Koalition.

Update vom 25. April, 18.57 Uhr: Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ sei verletzt worden. 

Klage gegen Ampel-Vorhaben: CDU-Politiker Heilmann sieht massive Fehler beim Klimaschutzgesetz

Erstmeldung: Karlsruhe/Berlin – Thomas Heilmann, Bundestagsabgeordneter der CDU, sieht bei der Ampel ein Vorgehen, „das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre“. Damit bezieht er sich auf die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes. Am Mittwoch beantragte er beim Bundesverfassungsgericht deshalb eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, dies bestätigte sein Berliner Büro der Deutschen Presse-Agentur.

Wie schon bei seiner Klage gegen das Heizungsgesetz begründet Heilmann seinen Schritt mit einer „extrem verkürzten Beratungszeit“. Außerdem äußert er gegenüber der dpa die Befürchtung, dass der Klimaschutz durch das Vorhaben geschwächt werden könnte: „Die Ampel weicht Klimaschutzziele unzulässig auf.“

Heilmann geht es dabei auch um die Verfassungskonformität – ähnlich wie schon bei seinem erfolgreichen Einschreiten gegen das Heizungsgesetz. „Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist.“

Thomas Heilmann macht sich auf, auch das Klimaschutzgesetz erstmal auf Eis zu legen.
Thomas Heilmann macht sich auf, auch das Klimaschutzgesetz erstmal auf Eis zu legen. © IMAGO / Future Image

Die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes ist für diesen Freitag geplant. Heilmann will das verhindern und hat eine Entscheidung bis Freitag um 9.00 Uhr beantragt. In der Hauptsache möchte er feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ verletzt worden ist.

Auch Umweltverbände kritisieren geplante Reform des Klimaschutzgesetzes

Nicht nur Heilmann kritisiert die Reform, auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht deutliches Verbesserungspotenzial. So bemängelt die DUH, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien. Damit würde der Klimaschutz nur nach hinten verschoben werden. Darüber hinaus geht der Verband auf die ungleiche Verantwortungsverteilung innerhalb der Ministerien ein. So würden einige deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in die Pflicht genommen werden als andere.

In puncto Verschiebung auf die Folgejahre schließt sich Heilmann dem Umweltverband inhaltlich an. In seinem Antrag führt er aus, dass die „CO₂-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt“ verschoben werden würden. Damit einher gehe „eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt“. Noch deutlicher in ihrer Kritik wurden die Jugendorganisationen der SPD und Grünen. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rechnet mit der Reform des Klimaschutz-Gesetzes ab, wie RUHR24 berichtet.

Grünen-Geschäftsführerin widerspricht schon vor Heilmann-Antrag

Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, hatte bereits am Mittwochmorgen – also schon vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe – die Kritik zurückgewiesen. „Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen.“

Für die Durchsicht der letzten Änderungen am Gesetzesentwurf hätten die Abgeordneten ausreichend Zeit gehabt, so Mihalic. „Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.“ Dass man zwischen FDP, SPD und Grünen nach langem Ringen einen Kompromiss gefunden hat, gab die Ampel am 15. April bekannt. Laut Heilmanns Antrag lagen die Änderungsanträge ab dem 19. April zur Mittagszeit vor, jedoch nur in vorläufiger Fassung.

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic verteidigt das Vorgehen zur Reform des Klimaschutzgesetzes.
Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic verteidigt das Vorgehen zur Reform des Klimaschutzgesetzes. © IMAGO / Metodi Popow

Das ist mit der Reform des Klimaschutzgesetzes geplant

Sollte die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet werden, wird es zu grundlegenden Änderungen kommen. Das bisherige Vorgehen beinhaltet, wenn einzelne Sektoren gesetzliche Vorgaben zum CO₂-Ausstoß nicht einhalten, die zuständigen Ministerien im Folgejahr Sofortprogramme vorlegen müssen. Im reformierten Gesetz sollen die Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern über mehrere Jahre hinweg und sektorübergreifend. Sollte sich aber zwei Jahre hintereinander abzeichnen, dass die Regierung bei den Zielen für 2030 nicht auf Kurs sein sollte, ist sie verpflichtet nachzusteuern.

Laut Gesetz muss Deutschland bis 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Um 88 Prozent müssen die Ausstöße bis 2040 gesenkt werden und bis 2045 ist das Ziel, die Treibhausgasneutralität erreicht zu haben. Neutralität heißt, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen als gebunden werden können. (dpa/sch)

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