Bund der Vertriebenen kritisiert restriktive Aufnahmepraxis f�r Sp�taussiedler aus der Ukraine und Russland - Siebenbuerger.de
24. M�rz 2023

Bund der Vertriebenen kritisiert restriktive Aufnahmepraxis f�r Sp�taussiedler aus der Ukraine und Russland

Berlin – Die Aufnahme von Deutschen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion soll derzeit nicht mehr so erfolgen, wie es der Gesetzgeber mit der 10. �nderung des Bundesvertriebenengesetzes 2013 beabsichtigt habe. Das moniert der Pr�sident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, aufgrund aktueller Berichte aus der Aufnahmepraxis f�r Sp�taussiedler. Probleme gebe es laut Fabritius insbesondere dort, „wo Antragstellern zu Zeiten des Sowjetregimes ein nichtdeutsches Volkstum, wie z. B. ‚russisch‘ oder ‚ukrainisch‘, in Ausweis- oder Personenstandsdokumente eingetragen wurde“.
Dr. Bernd Fabritius, Pr�sident des Bundes der ...
Dr. Bernd Fabritius, Pr�sident des Bundes der Vertriebenen
In einer Presseerkl�rung vom 14. M�rz f�hrt der BdV-Pr�sident aus: „Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2021 und dessen restriktiver Auslegung durch das Bundesverwaltungsamt f�hren solche Eintragungen, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion korrigiert worden sind, in nahezu jedem Fall zur Ablehnung der Aufnahme. Dabei sind derartige Eintragungen h�ufig Ausdruck der unterdr�ckenden Minderheitenpolitik in der Sowjetunion.“ Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sehe in � 6 Absatz 2 klar vor, dass die Volkszugeh�rigkeit „bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalit�tenerkl�rung oder auf andere Weise“ erkl�rt werden k�nne. Durch explizite Schaffung einer Bekenntnism�glichkeit durch Spracherwerb habe der Gesetzgeber mit der 10. �nderung gerade dem Umstand Rechnung getragen, „dass formalisierte Nationalit�teneintragungen nicht mehr m�glich sind oder nicht mehr korrigiert werden k�nnen“. Damit habe der Gesetzgeber auch deutlich zum Ausdruck gebracht, „dass eine Nationalit�teneintragung aus einem Unrechtsregime nicht so viel wert sein kann wie ein aktuelles Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder ein Bekenntnis etwa durch Sprachkenntnisse, wie es durch die Novelle 2013 ausdr�cklich eingef�hrt wurde“.

Der BdV fordere die Bundesregierung daher auf, so Fabritius, „� 6 BVFG weiter zu pr�zisieren und mit einer Gesetzeserg�nzung klarzustellen, dass einem aktuellen Bekenntnis zum deutschen Volkstum bzw. einem ‚Bekenntnis auf andere Weise‘ im Sinne der 10. �nderungsnovelle stets Vorrang vor einer �berholten Zuschreibung zur Mehrheitsgesellschaft durch sowjetische Beh�rden einzur�umen ist“. Spielraum f�r andere, benachteiligende Auslegungen d�rfe es nicht geben. Der BdV fordere die Bundesregierung zudem dazu auf, „ver�nderten Lebensrealit�ten, etwa durch kriegerische Ereignisse, Rechnung zu tragen: � 4 Absatz 1 BVFG muss dahingehend konkretisiert werden, dass ein vor�bergehender Aufenthalt von Deutschen au�erhalb des Aussiedlungsgebietes aufgrund von Kriegen, Katastrophen oder anderweitigen Gefahren f�r Leib und Leben nicht zum Verlust des Aufnahmeanspruches f�hrt. Dies w�re ein Gebot der Gerechtigkeit und ein Zeichen von Empathie mit den Betroffenen. Ihnen w�rde die Sorge genommen, dass sie im Falle einer l�ngeren Flucht einen Anspruch auf Aufnahme als Sp�taussiedler komplett verlieren“, begr�ndete der Pr�sident des Bundes der Vertriebenen die Forderung nach Gesetzes�nderungen in der Sp�taussiedleraufnahme.

Kritik auch aus CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) hat am 16. M�rz im Bundestag in der Regierungsbefragung auf Nachfrage der Union zum Stand der Sp�taussiedleraufnahme in der Bundesrepublik berichtet. Dazu erkl�rten die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz: „Ausgerechnet mit Ausbruch des Ukrainekriegs hat die Bundesregierung einen Kurswechsel hin zu einer restriktiven und aus unserer Sicht auch rechtswidrigen Aufnahmepraxis f�r Sp�taussiedler aus der Ukraine und Russland vorgenommen. Die Ablehnung der Antr�ge von zigtausenden Angeh�rigen der deutschen Minderheit, die von Kriegszerst�rungen in der Ukraine oder Repressionen in Russland betroffen sind, ist ein humanit�rer Skandal. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass kein Mitglied der Bundesregierung seit Kriegsausbruch die deutschen Minderheiten vor Ort besucht hat. Es ist gut, dass die Bundesinnenministerin in der Regierungsbefragung auf Druck der Union angek�ndigt hat, per Gesetzes�nderung zur alten Aufnahmepraxis zur�ckkehren zu wollen. Auf ausdr�ckliche Nachfrage hat sie auch eine wohlwollende Pr�fung einer Vorwirkung der Gesetzes�nderung zugesagt. Kein Sp�taussiedler darf Opfer eines z�gerlichen Gesetzgebungsvorhabens der Bundesregierung werden.“

Der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion, Christoph de Vries, bekr�ftigte: „Wir wollen, dass die Tore nach Deutschland f�r unsere Landsleute weiterhin offenbleiben. Wir erwarten, dass die Bundesinnenministerin dem Bundesverwaltungsamt umgehend eine Weisung erteilt, damit die Ablehnungswelle schon vor der Gesetzes�nderung gestoppt wird. Die Ursache der Ablehnungsbescheide ist nicht das von Frau Faeser angef�hrte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, sondern die v�llig unbegr�ndete restriktive Auslegung durch das Bundesverwaltungsamt. So hat das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Union best�tigt, dass die neue Praxis des Bundesverwaltungsamtes erst seit Februar 2022 angewendet wird. Frau Faeser hat damit auch die Bundesbeauftragte f�r Aussiedlerfragen, Frau Pawlik, in die Schranken gewiesen, die f�lschlicherweise die fr�here Bundesregierung f�r die versch�rfte Aufnahmepraxis verantwortlich gemacht hatte.“

CS

Schlagw�rter: Aussiedler, Sp�taussiedler, Aufnahme, Ukraine, BdV. Fabritius

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