Angeklagt nach § 130 – Volksverhetzung und Holocaustleugnung – ein „Non-Promi“ vor Gericht

28. Mai 2023von 9,2 Minuten Lesezeit

Wer ist Robert Höschele, muss man den kennen? Ich denke ja. Höschele ist einer von mehreren Angeklagten, die es auf jeweils eigene Art wagten, „den Anfängen zu wehren“. Seine diesbezügliche Rede am 14. Februar 2021 in München brachte ihm eine Anklage nach § 130 StGB wegen „Volksverhetzung“ und „Holocaust-Leugnung“ ein. Das pikante dabei: er ist Jude.

Robert Höschele stand deshalb im November 2022 erstmals vor Gericht. Ziemlich allein – denn der „normale“ Aktivist findet deutlich weniger Unterstützung in der Szene als sie ein Professor Bhakdi oder ein Dr. Paul Brandenburg erleben durften.

Sucht man nach Höscheles Namen im Internet, findet man Berichte von Mainstream-Medien wie Augsburger Allgemeine, Ingolstadt Today, Süddeutsche Zeitung oder Donaukurier aus dem Februar 2022, in denen berichtet wird, dass sich die „CSU-Verbände von ihm distanzieren“. Der Grund: seine scharfe Kritik an der Corona-Politik Markus Söders. Das CSU-Mitglied, das ursprünglich aus der der Sowjetunion stammt, er ist in Usbekistan geboren und war in Litauen bis zur Aussiedlung in die BRD im Jahre 1981 wohnhaft, hatte diese als „Debakel“ kritisiert.

Was man kaum findet, sind Beiträge der neuen oder alternativen Medien zu dem aktuellen Prozess gegen ihn. Nur ein Beitrag lässt sich auf die Schnelle finden: ein Artikel von Andrew Barr, Gründer von „Jews vor Justice“ in England, der übersetzt und bei Alschner Klartext publiziert wurde. Dort kann man sich darüber informieren, wie es zu einer „Anklage wegen Holocaustleugnung“ kam.

Man liest dort, dass „Robert Höschele, ebenfalls – wie Vera Sharav – ein Jude (in seinem Fall ein Krim-Karait) ist, und daher jemand, von dem man annehmen könnte, dass er besonders berechtigt ist, den Vergleich zwischen den jüngsten Ereignissen und den Geschehnissen in den 1930er Jahren anzustellen.“

Das ist er in den Augen der deutschen Justiz aber nicht.

Dafür stand er im November – ohne Begleitung eines Anwalts – vor dem Richter. Ein Strafmaß von 90 Tagen stand im Raum und wurde sogar noch erhöht. Da er das nicht hinnehmen will, geht es jetzt im Juni 2023 – diesmal gemeinsam mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier – in Berufung. Über die anwaltlichen Aktivitäten hinausgehende Unterstützung erwartet sich Höschele aber nicht. Das haben die erste Verhandlung und der erste – missglückte – Anlauf zu seiner Berufungsverhandlung leider deutlich gemacht.

Ich sprach mit ihm über die Entwicklungen in seinem Fall.

Können Sie sich bitte vorstellen?

Mein Name ist Robert Höschele, ich bin 54 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Derzeit bin ich hauptsächlich Hausmann bzw. arbeite seit zwei Tagen als Bauhelfer bei einem Bekannten. Ich habe einen Master of Business Administration, bin Schweißfachmann und Handelsfachwirt. Ich bin nicht offiziell arbeitssuchend gemeldet, da mich die örtliche Agentur für Arbeit „rausgeschmissen“ hat, weil ich mich aus religiösen Gründen weigerte, unter 3G-Bedingungen an einem verpflichtenden Kurs zur Verbesserung meiner Kompetenzen im Bewerbungsprozess in der örtlichen Kolping-Akademie teilzunehmen. Ich möchte aber auch nicht mehr im Hamsterrad buckeln und hohe Steuern an ein System zahlen, das in meinen Augen ein Unrechtssystem darstellt. Daher verbringe ich viel Zeit in Widerstand. Ich habe mindestens 30 Demos organisiert oder Reden gehalten, wurde sechsmal verhaftet, bisher 7 Verfahren gemeinsam mit meiner Frau und 6 Verurteilungen.

Als Mitglied im Vorstand der Union der Vertriebenen in Oberbayern und in der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. bin ich politisch neben meiner Mitgliedschaft in der CSU sehr aktiv. Ich setze alles daran, dass die für die Corona-Maßnahmen Verantwortlichen – insbesondere in der bayrischen CSU – auch zur Rechenschaft gezogen werden. Die verantwortlichen Politiker und ihre Mitarbeiter dürfen nie wieder politisch arbeiten.

Wie verlief die Verhandlung im November 2022 aus Ihrer Sicht?

Es verlief wie erwartet – darum bin ich ja auch ohne Anwalt hin. Ich wollte keine unnötigen Kosten verursachen. Das Urteil war doch von vornherein klar. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, für diese Rede sollte ich öffentliche Anerkennung bekommen, denn es ist doch wichtig auf die Missstände hinzuweisen. Alle ignorieren es doch.

Ich lehne das Gericht als befangen ab, für mich ist das die Fortsetzung der typisch deutschen Justiz, die den Staat deckt. Spannend war die Befragung eines Polizisten. Er hat natürlich bestätigt, was ich vorgetragen habe – eine Tatsache, die ich nie bestreiten würde. Ich habe durch diese Aussage aber auch erfahren, dass die Demo polizeilich überwacht und sämtliche Aussagen durch Kriminalbeamte minutiös ausgewertet wurden. Sie wollten offensichtlich etwas finden.

Weniger überraschend war, dass der Richter das Strafmaß auf Wunsch der Staatsanwaltschaft auf 120 Tage erhöht hat, sodass ich damit vorbestraft bin. Interessanterweise habe nicht nur ich Berufung gefordert, auch der Staatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt.

Sie gehen mit Anwalt in die Berufung? Wie entstand da der Kontakt zum Rechtsanwalt? Es gibt ja leider nur wenige, die Maßnahmenkritiker vertreten.

Ja, diesmal ist ein Anwalt dabei. Dirk Sattelmaier hat das übernommen. Es war auch gar nicht so leicht einen Anwalt zu finden, der so etwas macht. Ich habe dann andere Aktivisten gefragt und mir wurden Dirk Sattelmaier und Beate Bahner empfohlen. Da Dirk Sattelmaier Strafrechtspezialist ist habe ich ihn einfach kontaktiert.

Wie finanzieren Sie den Anwalt?

Das zahlen meine Frau und ich alles privat, wir haben keine Rechtsschutzversicherung. Darum war er auch im November nicht dabei. Aufgrund der vielen verschiedenen Verfahren ist das nicht einfach zu finanzieren, mit der Zeit geht das Ersparte flöten.

Was kommt denn an Kosten auf Sie zu?

Das weiß ich nicht. Aber es wird sicher nicht wenig. Allein das Verfahren, dass wir wegen unseres Sohnes führen mussten, hat rd. 10.000 Euro gekostet. Und das obwohl wir viele Beschwerden und Einsprüche selbst geschrieben haben. Er hat sich geweigert eine Maske zu tragen und die Corona-Tests zu machen, ist aber täglich in die Schule, weil er ja Unterricht haben wollte. Seine Weigerung führte dazu, dass er täglich von der Schule verwiesen wurde und wir angeklagt wurden, da wir als Eltern dafür „Sorge hätten tragen“ müssen, dass er in die Schule geht und die Regeln einhält.

Der ursprünglich anberaumte Berufungstermin fiel aus. Wie kam es dazu?

Zwei Termin haben bis jetzt nicht stattfinden können. Der erste am 3.5. wurde wegen Verhinderung des Gerichts verlegt. Am 17.5. hatte mein Anwalt gesundheitliche Probleme, daher hat er bei Gericht angefragt, ob ein Ersatztermin möglich ist. Dieses wurde telefonisch bestätigt. Ich bekam aber keine schriftliche Absage. Da war ich unsicher und bin hingefahren. Ohne Beweis ist man ohne triftigen Grund abwesend und jedes Urteil wäre trotzdem rechtens. Im Sekretariat wurde mir dann aber von der Sachbearbeiterin persönlich bestätigt, dass ich es schriftlich kriege.

Waren viele Menschen zur Unterstützung vor Ort? Die Absage kam ja in letzter Minute.

Ich hatte vorab in Telegram auf mehreren deutschen und englischsprachigen Kanälen aufgerufen, bei Gericht mit dabei zu sein. Schließlich sollte solch ein ungeheures Verfahren – ein Jude wird wegen Holocaust-Leugnung angeklagt – auch ein hohes Maß an Öffentlichkeit erreichen. Auch Du hast meinen Aufruf ja geteilt und über „We for Humanity“ wurde ein eigener Aufruf verbreitet. Alles in allem haben es mehrere 10.000 Menschen gesehen. Vor Ort waren es dann fünf oder sechs, die Interesse zeigten, wobei vier aus meiner Heimatstadt Neuburg gekommen waren, also Bekannte aus der Corona-kritischen Bewegung.

Journalisten waren keine da. Aber das hat mich – leider – nicht überrascht. Das war am 22.11. nicht anders.

Ähnlich ist es leider auch bei den Spendenaufrufen, um die Prozesskosten zu finanzieren. Am 22.11. gab es seinen Spendenaufruf mit zigtausend Klicks – allein im Kanal von Markus Haintz waren es über 45-tausend Views und es kamen – inklusive der Spenden von „Jews for Justice“ aus England insgesamt 170 Euro zusammen. Diesmal haben drei Spender, alle aus dem englischsprachigen Raum, mir 70 Euro zukommen lassen.

Beim Prozess von Sucharit Bhakdi, bei dem es um ein vergleichbares Thema ging, waren ca. vierhundert Teilnehmer dabei, darunter sehr viele Medienvertreter. Was meinen Sie: Warum werden Unbekannte nicht unterstützt?

Böse gesagt: Auch der Widerstand ist nur ein Spiegelbild der normalen Gesellschaft, die mit einem Supermarkt vergleichbar ist. Dort gibt es Bückware und Markenartikel – die meistens so präsentiert, dass man sie schnell sieht und kauft. Es ist eine Aufmerksamkeitsökonomie.

Die Prominenten sind die Markenartikel, die man sieht und die man „kauft“ – also die man unterstützt. Man konsumiert ihre Kanäle, ihre Ansichten. Man investiert Zeit für sie. Prof. Bhakdi ist in diesem Sinne ein extrem hochwertiger „Markenartikel“. Er hat hervorragende Arbeit geleistet, der die Aufmerksamkeit natürlich rechtfertigt. Unbekannte wie ich sind aber eben die „Bückware“.

Vieles im Widerstand funktioniert wie ein neuer Markt. Es geht um Klicks, es geht um Geld. Viele Kritiker leben ja jetzt ausschließlich von den Spenden, da haben Unbekannte kaum mehr Chancen, zumal vielen Unterstützern aufgrund der wirtschaftlichen Situation auch das Geld ausgeht. Aber es geht mir nicht um das Geld, auch wenn Spenden für die Anwaltskosten helfen würden.

Worum geht es Ihnen denn?

Die Menschen sollen Interesse zeigen an diesem Thema. Ein Fall wie meiner ist doch aus justiztheoretischer Sicht äußerst spannend. Nochmal: ein Jude, der sehr genau weiß, was der Holocaust bedeutet hat und der nicht zuletzt deshalb diesem Staat sehr kritisch gegenübersteht, wird im Land der Täter wegen Holocaust-Leugnung angeklagt.

Das ist doch eine Pervertierung des § 130, der in meinen Augen wirklich sinnvoll ist bzw. war. Darin heißt es u.a. „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Die Taten der Deutschen zu verharmlosen, käme mir wirklich nicht in den Sinn. Die heutigen Verantwortlichen verstecken sich hinter 6 Millionen Toten, für die sie bzw. ihre Vorfahren verantwortlich sind. Ich habe den Staat aufgrund der völlig ungerechtfertigten Maßnahmen angegriffen und dafür wenden sie den 130er auf die zwei Zitate von mir an.

Aber dass sie diesen Paragraphen jetzt gegen einen Juden anwenden, der vor den Anfängen warnt, ist in meinen Augen positiv. Es macht die ganze Absurdität überdeutlich, sodass mehr und mehr Menschen merken, dass da etwas nicht stimmen kann, mit diesem „Rechts“staat. Sichtbarkeit ist daher mein Hauptanliegen. Ich kann die 120 Tage im Bau aushalten – aber ich ziehe das auch bis zur obersten Instanz durch. Ich stehe ja zu dem, was ich gesagt habe. Darum würde ich mir wünschen, dass mehr Journalisten den Fall aufgreifen und bei Gericht vor Ort dabei sind.

Wann und wo ist der Termin

Am Dienstag, 6.6.2023 um 9 Uhr im Landesgericht München 1 (Sitzungssaal A229, 2. Stock, Nymphenburger Straße 16)

Dann wünsche ich Ihnen, dass mehr Menschen in Deutschland und insbesondere Journalisten sich des Themas annehmen. Viel Erfolg!

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Freispruch für Bhakdi

Rede von Holocaust-Überlebender Vera Sharav in Nürnberg, 20. August 2022: Nie Wieder ist Jetzt!

Tucker Carlson: Opfer eines instrumentalisierten Antisemitismusvorwurfs?

34 Kommentare

  1. […] die Bewertung von Dr. Daniel Langhans auf dem Nachrichtenportal. Im Vorfeld des Berufungsverfahrens veröffentlichte der österreichische Blog für Science & Politik tkp.at am 28. Mai ein Interview mit dem […]

  2. […] die Bewertung von Dr. Daniel Langhans auf dem Nachrichtenportal. Im Vorfeld des Berufungsverfahrens veröffentlichte der österreichische Blog für Science & Politik tkp.at am 28. Mai ein Interview mit dem […]

  3. Pater Rolf Hermann Lingen 6. Juni 2023 at 20:09Antworten

    Auf a) die Christenverfolgung in Nazi-Deutschland und b) die Weiteranstellung und ggf. sogar Beförderung zahlreicher Nazi-Juristen in der BRD weist z. B. Otto Gritschneder hin im Buch: „Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte Reich. Eine Dokumentation“, Rosenheim: Rosenheimer, 1987. Der NS war antichristlich, cf. „Mein Kampf“: Uminterpretation der katholischen Erbsündenlehre zur antijüdischen Rassenideologie. Die NS-Justiz diente als Mittel zur Durchsetzung einer politischen Agenda. Für die Gründlichkeit der sog. „Entnazifizierung“ s. (außer Gritschneder) z. B. auch das „Braunbuch“.
    Von daher dürfen wir heilfroh sein, wenn die BRD-Politik nur ganz nach Recht und Gesetz und völlig unabhängig von politischer Ideologie agiert.

  4. Tom Hofmann 31. Mai 2023 at 12:59Antworten

    Gut, er weiss dass es 6 Mio waren und leugnet ja nicht. Ich würde sagen, Auszeichnung vergeben und Freispruch.

    • Matthias Lechner 3. Juni 2023 at 0:16Antworten

      Ich komme! Vielen Dank für den Mut und die Zivilcourage, ich bin selbst dort gewesen wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und habe allen Anwesenden eine Rede gehalten über viele Punkte, die Widerstand für einen aufmerksamen Bürger unserer Demokratie zur Pflicht machen (GG Art. 20,4!)…
      Niemand der Beteiligten im Gericht hat auch nur entfernt Verständnis gezeigt!
      Das wird eines Tages Gott richten müssen… ich möchte dann nicht in ihrer Haut stecken!

  5. erik meerbaum 29. Mai 2023 at 12:47Antworten

    so gute kommentare
    danke

    ich bin da etwas sprachlos
    möchte aber auf friedrich dürrenmatts ..justitz.. hinweisen.
    auch da kam wie ich es versteh schon korona vor.
    dürrenmatt sprach von einer wissenschaft die erst im stillen arbeitet.
    und wenn sie die bühne betritt man ihr machtlos ausgeliefert ist.
    aber auch von einem scheinbar sinnlosem mord vor aller augen erzählt die geschichte,
    der zuerst viel ins rollen bringt, der täter flüchtet nicht und stellt sich selbst,
    aber letztendlich ohne folgen für den täter bleibt.
    es kann nicht sein, was nicht sein darf.
    egal wieviele augenzeugen es gab.

    aktuell les ich ilse aichinger
    ..nichts muss bleiben..
    sie meinte wir leben mitten in der größten katastrophe.
    merken es aber nicht.
    um heute zu erfahren das man ein niemand ist,
    müsste man ein genie sein.

  6. bk 29. Mai 2023 at 11:17Antworten

    also ich denke wie folgt wird ein Schuh draus:

    der § 130 Strafgesetzbuch (=> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html) spricht absolut gar nicht von „Holocaust“, sondern von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art“

    Es geht hier also um das Internationale Völkerrecht und KEINESFALLS ausschliesslich um von Nazis getötet Juden! Es geht um ALLE Opfer.

    Es ist kein „Holocaust Paragraph“, sondern betrifft Völkerrechtsbruch auf deutschen Staatsgebiet.

    Wie jeder wissen sollte (muss) wurden in den deutschen Lagern ca. 13 Millionen Menschen umgebracht, ca. 6 Millionen davon Juden.

    Wer also um diesen Paragraph anzuwenden von „Holocaust“ redet und Menschen wie Robert Höschele als „Leugner“ bezichtigt, der kehrt ca. 7 Millionen Opfer unter den Tisch und redet damit das „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus“ begangene Verbrechen klein.

    So jemand verstösst ganz eindeutig gegen § 130 Strafgesetzbuch!

  7. Frank D. 29. Mai 2023 at 10:20Antworten

    „Die Deutschen werden den Juden Auschwitz nie verzeihen“ (Zvi Rex)

  8. Auerbach 29. Mai 2023 at 7:57Antworten

    Menschen die genauer hinschauern will man nicht dulden. Das nennt man blinder Wahn.

    • Marie Koutnever 29. Mai 2023 at 11:03Antworten

      Jepp. Ein Spiegelbild der Gesellschaft. Jeder kann halt dummes Zeug reden. Auch ein Jude.

  9. oc2023 29. Mai 2023 at 3:46Antworten

    Ich wuerde ihn ebenfalls gerne unterstuetzen…

  10. Dr. Rolf Lindner 28. Mai 2023 at 21:36Antworten

    Schlechte Nachrichten

    So lang‘ Rotgrün über uns thront,
    sind schlechte Nachrichten gewohnt
    wir und des Volkes kleinster Teil,
    die anderen finden es geil,
    wenn man an grüne Märchen glaubt
    und ihnen ihre Zukunft raubt.
    Giftimpfung, Klima, Migration,
    sagen sie sich, was macht das schon,
    so weiß der linientreue Mann
    auf seine Haltung kommt es an.
    Die ist heute nicht aufrecht-stramm,
    vielmehr gebückt-kriechend im Schlamm,
    den grüne Machthaber ablassen,
    die die aufrechten Bürger hassen,
    weil sie aus der Geschichte sehen,
    Menschen, die lieber aufrecht gehen,
    vielleicht nicht heut‘, doch vielleicht morgen
    der Herrscher Untergang besorgen.
    Lassen Gebückte sie aufrichten,
    sind schlechte doch gute Nachrichten.

  11. Taktgefühl 28. Mai 2023 at 20:33Antworten

    Die Ursünde aus meiner Sicht ist, daß die I.G. Farben nicht gewürdigt werden. Mit den I.G.Farben im Spiel würden die Karten richtig verteilt werden und da sähen sehr viele sehr schlecht aus, weil sie plötzlich den Schwarzen Peter in ihrer Hand hielten.

    „Die Interessengemeinschaft Farbenindustrie AG, kurz I.G. Farben oder IG Farben, mit Sitz in Frankfurt am Main entstand Ende 1925 aus dem Zusammenschluss von acht deutschen Unternehmen – Agfa, BASF, Bayer, Cassella, Chemische Fabrik Griesheim-Elektron, Chemische Fabrik vorm. Weiler Ter Meer, Hoechst und Chemische Fabrik Kalle. Die IG Farben war auf ihrem Höhepunkt das größte Unternehmen in Europa und das größte Chemie- und Pharmaunternehmen der Welt. “ wikipedia (I.G. Farben)

    • Taktgefühl 28. Mai 2023 at 20:44Antworten

      „Es gibt nicht nur eine Technik, es gibt auch einen „Geist des Rechts“. Die Anwendung des Rechts ist nicht nur ein logisches Verfahren. Die Anwendung des Rechts ist auch Ausdruck einer „Gesinnung“, welche die Norm auslegt und den Tatbestand aus dem Tatsachenstoff formt. Das Volk kann nur an die Macht des Rechts glauben, wenn das Recht in dem „Geiste“ gehandelt wird, in dem es geschaffen worden ist und lebendig erhalten werden soll. Ein wichtiges Element dieses Geistes ist die „Staatsgesinnung“.
      Quelle: „Justiz und Nationalsozialismus; Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz

      Das ist ein offizieller Katalog und vom Bundesjustizministerium autorisiert.
      Im Katalog finden wir auch das Gesetz gegen „Schwätzer und Hetzer“, welches sozusagen der Namensvetters des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes, also das Gesetz gegen Fake-News und Hate-Speech.
      Das Gesetz grenzt Dissenter aus und könnte zum Zwecke des Parteienschutzes eingeführt worden sein.

      Der Ausschaltung der Opposition diente nicht nur in den braunen Tagen das Strafrecht. Die Tatbestände werden wieder weit gefaßt: alle diejenigen werden bedroht, die dem Regime kritisch gegenüber stehen.
      Die offizielle Verurteilung eines Verbrechens ist jedenfalls kein Beweis dafür, daß man nicht selber beteiligt war oder beteiligt ist.
      Mit eigenen Worten, aber auch das findet man im Katalog.

      Den Katalog findet man zur Not im Antiquariat und ist ein must have.

  12. Andreas I. 28. Mai 2023 at 19:50Antworten

    Hallo,
    Hermann Göring:
    „Man muss nichts weiter tun, als dem Volk zu sagen, es würdfe angegriffen und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu sagen, sie brächten das Land in Gefahr.“

    BRD 2020 bis 2022:
    Dem Volk wurde gesagt, es würde durch einen Virus gefährdet und den Kritikern wurde ein angeblicher Mangel an Solidarität vorgeworfen und es wurde gesagt, die Kritiker würden andere gefährden, „Pandemie der Ungeimpften“ usw..

    Was den § 130 angeht ist die Verdrehung m.E. die:
    Die Kritiker vergleichen es zuweilen mit den Anfängen in den 1930 Jahren und daraus wird dann automatisch eine „Verharmlosung“ abgeleitet.
    Aber der Witz ist ja, dass die Kritiker keineswegs „verharmlosen“, sondern den Vergleich genau deshalb anstellen, weil das Dritte Reich so schrecklich war, dass ähnliches nie wieder passieren sollte.

  13. Nordlicht 28. Mai 2023 at 19:22Antworten

    Könnten Sie bitte das Konto von Robert Höschele angeben? (Wenn die Redaktion das nicht öffentlich will, gerne auch per E-Mail.)
    Dem Mann muss finanziell geholfen werden.

    • brigbrei 29. Mai 2023 at 9:30Antworten

      An diejenigen, die Robert Höschele unterstützen möchten:
      „Er wäre auch sehr dankbar für jeden, der ihm bei der Deckung seiner Anwaltskosten helfen könnte: Dafür sowie für jegliche Unterstützungsnachrichten kann er direkt auf Telegram @Robert1R (https://t.me/Robert1R) kontaktiert werden.“
      https://alschner-klartext.de/2022/11/02/die-anklage-gegen-robert-Hoeschele-wegen-holocaustleugnung/

    • Frank D. 29. Mai 2023 at 10:15Antworten

      Über den Link oben kann man zum Telegramm Kanal „Robert1R“ gelangen und dann dort nachfragen.

      Das ist etwas suboptimal gelöst mE.

      • brigbrei 29. Mai 2023 at 15:39

        @Frank D. 29. Mai 2023 at 10:15
        „Über den Link oben kann man zum Telegramm Kanal “Robert1R” gelangen und dann dort nachfragen. Das ist etwas suboptimal gelöst mE.“

        Na, wenn Sie denn sonst keine Probleme haben – seien Sie doch einfach froh, dass ich Ihnen die Möglichkeit, Robert Höschele zu unterstützen, aufgezeigt habe! Manchen kann man’s nie recht machen…

      • Frank D. 29. Mai 2023 at 19:22

        Ja, so eine Rückmeldung von brigbrei fördert doch tatsächlich die Bereitschaft zur Unterstützung, der ich es wohl mit meiner Anmerkung nicht recht gemacht habe.

        Alternativ könnte man den Telegramm Link von Robert H direkt hier verlinken / nennen.

        Bei mir hat er sehr schnell mit dem Paypal Link geantwortet. Ihm viel Glück.

  14. Manfred Müller 28. Mai 2023 at 17:44Antworten

    Ja was hat er denn nun schlimmes gesagt?

    • darmspiegelung 28. Mai 2023 at 20:54Antworten

      Er hat Jehowa gesagt …ähh Corona!

  15. Und das ist nicht bloß eine oder Ihre Meinung.
    Im § 130 StGB Volksverhetzung steht es nämlich explizit so drin.

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Und all das hat der größte Teil der Untertanen getan und mitgetragen, und zwar auf Befehl vom Staat, seinen Institutionen, Behörden, Schulen, Abgeordneten, Gerichten, Gewerkschaften, Verbänden, öffentlich-rechtlichen Anstalten, KdÖR (Krankenkassen, Kirchen) Parteien und Regierungen mithilfe der Medien. Gleichschaltung wird das genannt. Erfolgreich 1933 praktiziert und 87 Jahre später mit ähnlichem Erfolg wiederholt.
    Der Faschismus ist zurück. Doch auch er endet genauso wie 1945.

    • copixmedia 28. Mai 2023 at 22:17Antworten

      Du hast weitestgehend Recht. Nur ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt ist nicht richtig: Der Befehlsgeber ist NICHT der Staat mit seinen Institutionen…!! Es sind die gleichgeschalteten, gekauften und gut mit viel Barem geschmierten NWO-AGENTEN, LOGENBRÜDER, JESUITEN, LINKS-FASCHISTEN, MITGLIEDER von GEHEIM-ORDEN & GEHEIMGESELLSCHAFTEN im AUFTRAG der Kirche Babylons von Rom, die den Staat erfolgreich unterwandert haben und jetzt alle Befehle geben und den hoheitlich neutralen Staat und seine ehrenhaften Beamten schon vor vielen Jahrzehnten gemeuchelt und gemordet haben… Die Nationalstaaten stehen weltweit vor einem finalen und grandiosen ZUSAMMENBRUCH..!!
      Der Vatikan mit seinen pädokriminellen Profis im Talar wird sich totlachen über die Dummheit der Völker.
      Die Antichristen-Kirche Rom’s und die UN / WHO werden die 666-NWO errichten…

      • Der Staat ist das Herrschaftsinstrument einer herrschenden Klasse.
        In den kapitalistischen Gesellschaften herrscht die Kapitalistenklasse.
        In den sozialistischen Gesellschaften herrscht eine einzige Arbeiterpartei und damit die Klasse der Proletarier, und zwar zur Unterdrückung der Kapitalistenklasse, die das Proletariat = die Arbeiterklasse in einer Revolution gestürzt hat.

        Und insofern ist es der kapitalistische Staat mit seinen Institutionen – zu denen auch alle möglichen Gruppierungen und NGOs gehören – der die BEFEHLE erteilt; selbstverständlich im Auftrag des Vatikans = „Die Große Hure Babylon“ (Metapher!) mit seinem imperialistischen Bankensyndikat der BIZ/BIS in Basel.

        Der „Nationalstaat“ wurde nicht unterwandert, er wurde dazu geschaffen, die Arbeiterklasse weiter unterdrücken und ausbeuten zu können.

  16. Tja, mit dem § 130 StGB wird halt viel Geld eingetrieben.
    Das ist alles zu einer Einnahmequelle der Gerichte verkommen.

    Robert Höschele ist leider kein Einzelfall und es wurden auch keine „Justizirrtümer“ begangen – das hat Methode. Er ist wie so Viele Opfer einer noch immer ‚braunen‘ Justiz, deren Verbrechen während der NS-Diktatur nie in Westdeutschland aufgearbeitet wurde – man hatte ja Wichtigeres zu tun: Kommunisten verfolgen – Juden gab es ja keine mehr.

  17. rudifluegl 28. Mai 2023 at 15:47Antworten

    Exakt fordern die eigentlich zum Massenbeleidigen aller Pharma freundlichen Institutionen und Personen auf um möglichst viele Gerichtsverfahren zum herausschälen von 3 Jahren Ungeheuerlichkeiten zu bewirken. Die unausgesprochene Aufforderung einen Stil auszuführen, der mir in der Seele weh tut.
    Die Idee der Versöhnung, war in Wirklichkeit die Idee der allgemeinen Verhöhnung, welche bewirkt durch komplexe Prozesse im Gehirn beschädigter, eine Art Anti – Tourette Syndrom auslöst!
    Eigentlich haben sie alle Arten von Schimpfwörtern im Bewusstsein bekommen diese aber reflexhaft meist nicht zum tönen.

  18. Thomas Holzer, Österreich 28. Mai 2023 at 15:03Antworten

    Ist es zu viel verlangt, zu ersuchen, darüber zu informiert werden, was diesem Mann konkret vorgeworfen wird?! Oder habe ich das überlesen ;)

    • rudifluegl 28. Mai 2023 at 15:35Antworten

      Link im Text „Alschner Klartext“

      • rudifluegl 28. Mai 2023 at 17:40

        Übrigens sehr schade dass diese tolle Rede nicht in den kompletten Bereichen des hochdeutschen Idioms (Etwas Ironie) mit kleinen Zusätzen, gehalten wurde!

  19. Cetzer 28. Mai 2023 at 14:58Antworten

    „Vieles im Widerstand funktioniert wie ein neuer Markt.“
    Ja, man kann wirklich nicht behaupten, dass „der Widerstand“ (Maßnahmengegner…) etwas Neues oder Grandioses geschaffen hätte. Mit der nächsten Pandemie von Tedros‘ Gnaden könnte dann auch der einzige Erfolg (in Deutschland) verpuffen und eine knallharte¹ Impfpflicht für alle kommen.
    Ich gönne den „Markenartikeln [der „Aufmerksamkeitsökonomie“]“ ihre Einnahmen, habe aber selber aufgehört zu spenden und werde mich auch beim Kommentieren (~ Zeitspende) zurück halten; Mir geht es nur noch darum, in der Niederlage ein möglichst gutes Gewissen² zu bewahren, und dafür eignet sich z.B. das Verteilen von selbst gemachten Flyern besser als das ‚Mitsingen im Filterblasen-Chor‘.

    ¹Verknüpft mit der ‚alternativlosen‘ Digitalisierung, vielleicht ohne Impfung de facto keine Teilnahme am Wirtschaftsleben, Einkaufen usw.
    ²Oder wenigstens kein allzu schlechtes

  20. Archimedes 28. Mai 2023 at 12:57Antworten

    „Verharmlosung des Holocaust“! Dieser Vorwurf an jemanden, der die Ausgrenzung Impfunwilliger während der Jahre 2021/2022 mit der Ausgrenzung der Juden 1933 vergleicht ist gleichermaßen dümmlich, wie perfide. Es ist nun mal nicht zu leugnen, dass in vielen Schaufenstern und an den Eingängen öffentlicher Veranstaltungen zu lesen war: „Kein Zutritt für Ungeimpfte“. Wo ist da der Unterschied zu den Schildern 1933: „Keun Zutritt für Juden – Zutritt nur für Arier“?

    Um den Sachverhalt einmal anders auszudrücken: Es mag für einige Menschen dieser Vergleich
    übertrieben sein. Aber wenn man sprichwörtlich aus einer Mücke einen Elefanten macht, wird dadurch der Elefant kleiner?
    Natürlich nicht.
    Hier versuchen sich die Täter wiederum mittels ihrer Macht reinzuwaschen, denn der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes wurde durch die 2G-Regelung mit Füssen getreten und das, obwohl schon im Sommer 2021 durch mehrere wissenschaftliche Publikationen bewiesen war, dass Geimpfte gleichermaßen ansteckend sind, wie Nichtgimpfte. Abgesehen davon, wurde die Falschheit der Hypothese der Nichtübertragbarkeit durch Geimpfte, die von Drosten und Wieler verbreitet wurden und für die es auf den Seiten des RKI keinerlei Belege gab, auch durch die Realität bewiesen, indem sich bei einer 2G-Party in Münster fast ein viertel der Partygäste infizierte. Popper wird sich in seinem Grab umgedreht haben.

  21. Corona Hotspott 28. Mai 2023 at 12:55Antworten

    Der § 130 ist vor allem Maulkorb-Paragraph, der dazu dient, dass gewisse Wahrheiten im Interesse gewisser Kreise nicht ans Licht kommen. Wer immer sich traut den Mund aufzumachen, muss damit rechnen für Jahre in den Knast zu gehen. Und damit sich möglichst auch kein Anwalt traut, „solche Leute“ zu vertreten, wandern auch Anwälte, die die falschen Fragen stellen und Antworten verlangen, in den Knast, wie der Fall Sylvia Stolz eindrucksvoll bewiesen hat. Das ist Faschismus.

    Die immer strengere Zensur in den sozialen Medien, die wir seit Jahren überall weltweit erleben, ist nichts anderes. Die Wahrheit soll unterdrückt werden, weil gewisse Kreise davon profitieren. Ohne diese Zensur wären sie niemals soweit gekommen, sie hätten schon längst einpacken können.

  22. Corona Hotspott 28. Mai 2023 at 12:42Antworten

    „Nochmal: ein Jude, der sehr genau weiß, was der Holocaust bedeutet hat und der nicht zuletzt deshalb diesem Staat sehr kritisch gegenübersteht, wird im Land der Täter wegen Holocaust-Leugnung angeklagt.“
    Muss man nicht kommentieren.

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