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Deutschland Streit um Veranstaltung

Baden-Württemberg stimmt Vergleich mit WELT-Autor Broder zu

Henryk M. Broder Henryk M. Broder
Henryk M. Broder
Quelle: Martin U.K. Lengemann
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WELT-Autor Henryk M. Broder und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatten gegen das Land Baden-Württemberg wegen eines Tweets auf Geldentschädigung geklagt. Jetzt kam es vor Gericht zu einer Einigung, Baden-Württemberg verpflichtet sich zu einer Geldspende. „Wir haben unser Ziel voll erreicht“, sagt Steinhöfel.

Das Land Baden-Württemberg hat sich in einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Köln verpflichtet, eine Spende von 5000 Euro an den Verein Keren Hayesod Deutschland Vereinigte Israel Aktion zu zahlen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesland mit WELT-Autor Henryk M. Broder und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.

Dabei geht es um die Absage einer Veranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin im August 2022, die große mediale Aufmerksamkeit erhielt. Als Teilnehmer waren ursprünglich CDU-Parteichef Friedrich Merz, der republikanische US-Senator Lindsey Graham, Broder und Steinhöfel vorgesehen. Nachdem Merz seine Teilnahme abgesagt hatte, wollte die Landesvertretung die Veranstaltung in ihren Räumen ebenfalls nicht durchführen. In einem Tweet begründete sie das mit einer „starken Nähe zur AfD“ der Referenten. Gegen diese Behauptung gingen Broder und Steinhöfel juristisch vor. Die Landesvertretung Baden-Württemberg gab zwei Unterlassungserklärungen ab und löschte den fraglichen Tweet.

Broder und Steinhöfel klagten daraufhin auf Geldentschädigung vor dem Landgericht Köln. Die Klage wurde zunächst abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung über die Berufung des WELT-Autors habe die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts festgehalten, dass es sich bei dem Tweet der Landesvertretung um eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ des Bundeslandes und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung von „erheblichem Gewicht“ gehandelt habe, sagt Steinhöfel WELT. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Vergleich.

„Herr Broder und ich hatten von Anfang an vorgesehen, den Urteilsbetrag zu spenden“, sagt Steinhöfel. „Wir haben also durch die Einigung unser Ziel vollständig erreicht. Baden-Württemberg hat den Vergleichsbetrag an Keren Hayesod zu zahlen.“ Das Geld komme dort der Aktion der jüdischen Aktivistin Malca Goldstein-Wolf zugunsten verletzter oder der Familien getöteter israelischer Soldaten zugute.

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