Wenn eine einzelne Person, eine Personengruppe oder ein Unternehmen im Wirtschaftsleben „ein krummes Ding dreht“, so gibt es auf die zugehörigen Handlungen und die dadurch generierten Daten unterschiedliche Sichtweisen. Kriminalbeamte, Steuerfahnder und Staatsanwälte sehen die Angelegenheit vornehmlich aus straf- und steuerrechtlicher Sicht als strafbare Handlung im Rahmen der Strafverfolgung eines Offizialdelikts. Journalisten, insbesondere investigative, greifen die Handlung und Akteure als „Story“ auf. Geschädigte sehen sie mehr aus zivilrechtlicher Sicht hinsichtlich der Haftung für erlittene Vermögensschäden. IT-Experten lassen sich möglicherweise die Datenmanipulation samt Algorithmen auf der Zunge zergehen. Unternehmens- oder Steuerberater sehen je nach ethischem Standpunkt und Beruf einen Verstoß gegen Governance- und Compliance-Regeln oder gar ein interessantes „Geschäftsmodell“. Der „kleine Mann auf der Straße“ dagegen staunt und wundert sich nicht nur über die Profitgier, sondern auch über Unmoral sowie den Verlust von Anstand und Ehre der Akteure. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Panama-Papers des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca, die 2016 Briefkastenfirmen in Steueroasen listen [1], die ihre „Fortsetzung“ in den Paradise-Papers in 2017 fanden. Erstere brachten Prominente, Unternehmer, Manager und Politiker in Verruf, letztere warfen obendrein ein negatives Schlaglicht auf die Praktiken der Offshore-Industrie.

Wie immer bei Betrug und Datenmanipulation existiert keine geldliche Obergrenze, die Größenordnung des „im Spiel“ befindlichen Schwarzgeldes kann kaum vorstellbare Ausmaße annehmen. Ein besonders krasses Beispiel stellten die Spendenaffären von FDP und CDU dar. Sie weisen finanzielle Manipulationen führender FDP und CDU-Spitzenpolitiker in mehrfacher Millionenhöhe in bandenartiger Kooperation mit Top-Managern aus Industrie und Banken auf.

An der FDP-Spenden-Affäre aufgrund illegaler Parteispenden im Zeitraum 1975–1983 war seitens der Wirtschaft maßgeblich der Flick-Konzern beteiligt. Die CDU-Parteispendenaffäre dagegen zog sich über sage und schreibe ein Vierteljahrhundert hin [2, 3]. Sie begann unter maßgeblicher Leitung vom damaligen CDU-Parteivorsitzenden Helmut Kohl seit den siebziger Jahren in Rheinland-Pfalz und wurde in ihrem bundesweiten Rahmen erst 1999 aufgedeckt. Bis 1998 war Kohl Kanzler der Bundesrepublik Deutschland.

Die Manipulationen von Daten gingen einher mit dem Einsatz Schwarzer Kassen, Geldwäsche, Korruption artigen Geldzuwendungen an Partei- und Regierungsmitglieder sowie illegalen Geldtransfers in und aus Steueroasen wie der Lichtenstein und Schweiz. Das öffentliche Eingeständnis im November 1999 millionenschwerer Schwarzer Kassen, das „Ehrenwort“ des ehemaligen CDU-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Kohl sowie dessen Schweigen zu vermutlich vier bis fünf ziemlich sicher nichtexistierenden Geldspendern waren vorläufiger Höhepunkt und Abschluss im Jahr 2017 der als „Jüdische Vermächtnisse“ getarnten Geldspenden der CDU in Hessen und im Bund. Die Spendenaffäre „Flick-Prozess“ der FDP endete 1987 mit der Verurteilung zu empfindlichen Geldstrafen des FDP-Präsidiumsmitglieds H. Friedrich, des Wirtschaftsministers Otto Graf von Lambsdorff und des Flick-Managers E. von Brauchitsch. Letzterer erhielt obendrein zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung (Abb. 5.1).

Abb. 5.1
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Flick- und Parteispendenaffäre, Brauchitsch (links) und Friedrich (rechts) [13]

Die Aufklärung des Einsatzes schwarzer Kassen war hier und in ähnlich gelagerten Fällen illegaler Parteispenden auch deshalb so schwierig, weil wie in der CDU-Spendenaffäre die Verantwortlichen – CDU-Schatzmeister, CDU-Justitiar, Bundeskanzler, Bundesminister und hessischer Ministerpräsident – es stets vermieden hatten, bei ihren Handlungen Belege, sprich Daten, überhaupt zu erzeugen. Stattdessen wurde beispielsweise von Nichtbuchung, Barzahlung, länderübergreifendem Geldabholen oder Geschäftsabwicklung ohne Quittung Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Doppelten Buchführung (Doppik) „Keine Buchung ohne Beleg“ haben die verantwortlichen Schatzmeister in „Keine Buchung mit Beleg“ umgemünzt. In der IT könnte man vom Null-Datenträger-Trick sprechen.

Beachtenswert ist, dass Parlament und Regierung ihre Sicht auf unredliche wirtschaftliche Handlungen von Privatpersonen, Parteien oder Unternehmen im Zeitablauf nur zögernd änderten. So galten Steuerhinterziehung mittels Geldanlage in Steueroasen oder über dunkle Kanäle geführte Parteispenden lange Zeit in Deutschland als eine Art „Kavaliersdelikt“ und wurden folglich nicht ernsthaft verfolgt. Spitzensportler und -politiker, namhafte Künstler und Top-Manager setzten dabei gewisse Maßstäbe bei der Nutzung von Steueroasen. Steuerbetrug änderte sich aus Sicht der deutschen Öffentlichkeit spätestens mit dem Fall Zumwinkel und dem Beginn des nicht ganz legalen Ankaufs von gestohlenen Steuer-CDs aus der Schweiz. Die Steuerflüchtlinge deponierten ihre Gelder in Millionenhöhe im Ausland, teilweise mithilfe von dubiosen Stiftungen. Beachtlich ist dabei der Schutz vor Betrugsaufdeckung durch das lange staatlich tolerierte Schweizer Bankgeheimnis mittels Nummernkonten, die nunmehr abgeschafft sind. Das alles ging nicht ohne die aktive Rolle, die die großen deutschen Privatbanken dabei spielten, Schwarzgeld deutscher Steuerhinterzieher bequem auf Konten in der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein oder anderen Steueroasen über ein extra eingerichtetes „Schleuserkonto“ zu lotsen. Kommissar Zufall half der deutschen Steuerfahndung, das jeweilige Konto bei den Großbanken zu entdecken. Gefälscht waren dabei die betreffenden Steuererklärungen der deutschen Steuerpflichtigen, und verschleierte die Transfers auf den wenigen Transferkonten, über die die Geldtransfers ins Ausland streng geheim abgewickelt wurden. IT- und insbesondere Datenbankadministratoren werden sich fragen, was in solchen Fällen der „korrekte oder wahre Datenbankzustand“ war oder wirklich hätte sein sollen.

Ein „krummes Ding drehen“ muss nicht immer illegal sein. Vielmehr kann es illegitim, unehrlich oder hart am Rande der Legalität sein, in jedem Fall haftet ihm aus Sicht aller „recht und billig Denkenden“ das Flair des Amoralischen an. Steuerliche Schlupflöcher auszunutzen, ist ein typisches Beispiel. Der Autor erinnert sich an einen interessanten Fall aus den wohl sechziger Jahren, der sich auf dem damals heiß umkämpften oligopolartigen deutschen Markt für Damenstrümpfe abspielte. Leider gelang es dem Verfasser dieser Zeilen trotz Recherche in einschlägigen Archiven nicht, die Quelle dieser Nachricht zu finden. Einer der großen Hersteller senkte seinerzeit von einem Tag auf den anderen die Absatzpreise seiner Nylon-Damenstrümpfe um sagen wir 10 %. Dies führte in den folgenden Monaten zu einem ruinösen Wettbewerb, dem etliche Mitbewerber zum Opfer fielen. Nachdem der „Markt bereinigt“ war, erstattete der nun marktbeherrschende Hersteller Selbstanzeige wegen Umsatzsteuerhinterziehung. Kraft Steuergesetze, heutzutage § 371 AO, entging die Geschäftsführung durch Selbstanzeige, Strafzahlungen und Gefängnis und musste „nur“ die komplette Umsatzsteuerschuld nebst aufgelaufenen Zinsen begleichen.

Während beim Steuerbetrug die Datenmanipulation induziert ist, also dem Entschluss folgt, anfallende Steuern nicht abzuführen, gibt es in der digitalen Welt (umstrittene, letztlich zu ächtende) Aktivitäten, Daten künstlich gezielt zu generieren, um wirtschaftliche oder Prestigevorteile zu erzielen. So ist der Einsatz von Bots eine bekannte Methode, die Aufmerksamkeit auf das eigene Unternehmen gemessen an seiner Präsenz in den sozialen Medien zu erhöhen. Dabei handelt es sich um Programme („RoBOTer-Programme“), die automatisch vorgegebene Handlungen wiederholen können. Das Unternehmen Zalando nutzte für die Marke „mint&berry“ einen Like-Bot beim Netzwerk Instagram, der Fotos fremder Nutzer automatisch mit Likes versah [4]. Die Manipulation flog zum Glück dadurch auf, dass gelikte Fotos u. a. mit Zigarettenwerbung verschickt wurden, wie der Spiegel berichtete. Mitte Juni des Jahres beendete Zalando laut obiger Nachricht die Kampagne. Diese Art der Datentrickserei, Sachverhalte zu verfälschen, ist nicht zwingend an das Internet gebunden, ist jedoch dort leicht technisch umzusetzen und führt zu einer schnellen und breit gestreuten Verbreitung. Man denke nur einmal an die Möglichkeit der Datenverfälschungen beim Führen von Klickstatistiken, d. h. beim Auszählen der Anzahl der Fälle, wie oft eine bestimmte Webseite je Tag o. ä. besucht wurde.

Einige „besonders überzeugende“ Beispiele von Schönfärberei im wirtschaftlichen, staatlichen und gesellschaftlichen Umfeld seien im Folgenden in Erinnerung gebracht. Beginnen wir mit einem Blick in die Wirtschaft. So waren die übermittelten Statistiken der Jahresverkaufszahlen der französischen VW-Konzerntochter an die deutsche Muttergesellschaft in Deutschland ab 2010 geschönt, indem Fahrzeuge der Privat- und der Nutzfahrzeugbranche als ausgeliefert verbucht wurden, obwohl sie noch nicht zugelassen waren oder es teilweise nicht einmal einen Kaufvertrag gab [5]. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass diese Umsatz-Schönfärberei in der Automobilindustrie eine Ausnahme war.

Anfällig für „Corriger la fortune“ ist sogar der staatliche Bereich, für den der folgende Fall aus jüngster Zeit steht. Der ehemalige Landes-Polizeipräsident von Brandenburg musste 2015 als Staatssekretär zurücktreten, da er als Polizeichef in den Jahren 2013–2014 für die Schönfärberei der Kriminalstatistik verantwortlich gemacht wurde [6]. Allein im Landkreis Havelland, Land Brandenburg, musste die Polizeibehörde die Anzahl von Einbrüchen in Keller und Dachböden nachträglich um fast sechzig Prozent nach oben korrigieren [6]. Die polizeiliche Falscherfassung von Einbrüchen und Diebstählen verstieß schlicht gegen bundeseinheitliche Vorgaben. Ziel der Daten-Mauschelei in Brandenburg war es anscheinend, negative Auswirkungen einer seit Jahren umstrittenen Polizeireform samt Personalabbau in der Öffentlichkeitswirkung zu kaschieren bzw. schön zu färben. Hat da etwa „Quod licet jovi, non licet bovi“ eine ganz neue Bedeutung?

Wenden wir uns drittens der Kunstszene zu. Auch sie ist nicht frei von Schummeleien, nicht nur bei Malern und Musikern selbst. Wie der Tagesspiegel berichtete, besuchten 2013 insgesamt 85.000 Besucher das Museum für moderne Kunst im spanischen Valencia und nicht wie in der Statistik ursprünglich ausgewiesen, 1,2 Mio., wie der Nachfolger des geschassten Museumsdirektors feststellen musste [7]. Bei einer Anhörung im Regionalparlament erwiesen sich neunzig Prozent der Museumsbesuche als reine Luftnummern.

Um Datentrickserei allerdings mit Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe geht es auch im letzten Fall bei den sog. Cum-Ex-Geschäften. Hier hatten die großen internationalen Steuerberatungsgesellschaften und Großbanken, eine Idee des ehemaligen Steuerprüfers Hanno Berger aufgreifend, eine Lücke des deutschen Gesetzgebers genutzt und verhalfen steuerpflichtigen Inländern wie Banken, Fonds und Investoren zu quasi legalen, recht dreisten, sachlich absurden Gewinnen – auf Kosten der Allgemeinheit versteht sich. Der Trick bestand darin, die Aktien rund um den Stichtag der Dividendenzahlung digital blitzschnell so hin- und herzuschieben, dass für die Finanzbehörden die Besitzverhältnisse im Nachhinein kaum mehr nachzuvollziehen waren, siehe Prinzip Eimerkette. Beteiligt waren dabei u. a. Commerzbank, Deutsche Bank, Hypo Vereinsbank und sogar einige Landesbanken [8]. Waren diese Geschäfte eine Zeit lang noch ein fast legales Steuerschlupfloch, was seinerzeit erst noch höchstrichterlich geklärt werden musste, so sind Cum-Ex-Geschäfte seit 2012 schlicht rechtswidrig [9]. Hintergrund der sagenhaften Geldvermehrung – „Goldesel streck dich“ – war der Tatbestand, dass Unternehmen als Aktionäre vom Fiskus über die Banken einbehaltene Abschlagssteuer auf Dividenden erstattet bekamen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen die obigen Akteure rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch untereinander sehr schnell zirkulieren, d. h. verkaufen bzw. sogar leer verkaufen, bis vor den zuständigen lokalen Finanzämtern hinreichend verschleiert war, in wessen Eigentum sich die Aktien letztendlich zum Stichtag befanden. Der Clou war dabei, dass die Banken mitspielten und die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer mehrfach ohne ernsthafte Prüfung bescheinigten. Dies obwohl die Steuer nur einmal abgeführt wurde, sodass die Anleger sich Steuern erstatten ließen, die sie niemals an den Fiskus abgeführt hatten [10]. Ähnlich erfolgten die Datenschummelei und das Ergaunern von Steuererstattungen bei den Cum-Cum-Geschäften. Hier war mindestens ein ausländischer Akteur „im Spiel“, da dieser keine Kapitalertragssteuer zahlen musste. Um auch diesem Kundenkreis eine Steuererstattung zu verschaffen, verkauften die Banken das Portfolio dieses Akteurs genau zum Dividendenstichtag an eine deutsche Bank oder einen Fond, die sich die Ertragssteuer erstatten ließen. Nach dem Stichtag wurde das Geschäft rückabgewickelt und die Steuererstattung mit dem ausländischen Akteur geteilt [8, 11]. Für den ehrlichen Steuerzahler bleibt einzig die Genugtuung zurück, dass der „Cum-Ex-Erfinder“ H. Berger letztlich bestraft wurde. Er wurde in der Schweiz als Steuerflüchtling gefasst, nach Deutschland zurückgeführt und vom LG Wiesbaden im Juni 2023 zu über acht Jahren Haft und einer Geldstrafe von rund 1 Million € verurteilt [12].

Beim Data Mining wird gerne davon gesprochen, dass es die Datennutzer unterstützt, neue Einsichten auf Daten zu generieren. Plastisch propagieren „Data Scientists“, dass damit Auffälligkeiten, sog. „Nuggets“ (Goldstücke) in den Daten entdeckt werden könnten. Stimmt nicht, könnte man zynischer Weise einwenden, die Goldstücke waren schon vorab mithilfe des Verschiebetricks eingesammelt, die nebenläufige Datenfälschung war nur noch notwendiges Übel, um Zusammenhänge der Machenschaften zu verschleiern.

Will man ein Fazit aus solchem Geschäftsgebaren ziehen oder danach fragen, „Was ist die Moral der Geschichte“, so sei an die Redewendung erinnert „Trau, schau, wem“, was da heißt: Vertraue niemandem leichtfertig.