Wann unterschreibt Steinmeier das Cannabisgesetz?
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Wann unterschreibt Steinmeier das Cannabisgesetz?

Zuletzt kursierten einige Gerüchte und dubiose „Aufforderungen“ seitens der CDU an den Bundespräsidenten Steinmeier, das im Bundestag beschlossene und auch im Bundesrat gebilligte Cannabisgesetz (CanG) nicht zu unterschreiben. Verfassungsrechtliche Bedenken hat die CDU dabei nicht – sie bezieht ihre Forderung auf eine „chaotische Debatte & Uneinigkeit der Länder“. Dass diese Argumente nicht ansatzweise ausreichen, um die Unterschrift für ein beschlossenes Gesetz zu verweigern, sollte der CDU eigentlich klar sein.

Tatsächlich läuft ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten in Deutschland nichts. Dass ein Bundespräsident ein beschlossenes Gesetz nicht unterschrieben hat, kam schon vor, ist aber äußerst selten. Warum die Befürchtung seitens der Cannabiscommunity (bzw. die Hoffnung der CDU) unbegründet sind, erläutern wir in diesem Beitrag.

Update vom 27.03.2024: Das Gesetz ist unterzeichnet, siehe hier! 🥳🥳🥳

 

 

Wann darf ein Bundespräsident die Unterschrift verweigern?

Der Bundespräsident hat grundsätzlich das Recht, die Ausfertigung von Gesetzen zu verweigern, allerdings nur unter sehr spezifischen Bedingungen.

Der Bundespräsident hat sowohl ein formelles als auch ein materielles Prüfungsrecht bezüglich der von ihm auszufertigenden Gesetze. Das formelle Prüfungsrecht ermöglicht es ihm, zu überprüfen, ob ein Gesetz den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes entspricht. Ein materielles Prüfungsrecht, das ihm erlauben würde, die inhaltliche Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen, ist jedoch umstritten und nicht eindeutig geklärt, da es sich um eine offensichtliche und schwerwiegende Verfassungswidrigkeit handeln müsste und die Hürden hierfür extrem hoch sind.

In der Praxis haben Bundespräsidenten bisher selten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern. Seit 1949 ist dies nur in acht Fällen geschehen (zuletzt im Jahre 2006), wobei die Gründe dafür sowohl formeller als auch materieller Natur waren. Die Entscheidungen bezogen sich auf fehlende Zustimmungen, unklare Zuständigkeiten und materielle Verfassungsverstöße​.

 

Die 8 Male, in denen ein Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschrieb

  • Theodor Heuss verweigerte die Unterschrift aus formalen Gründen bezüglich der Steuerverwaltung.
  • Heinrich Lübke sah in einem Gesetz eine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit.
  • Gustav Heinemann stoppte zwei Gesetze aufgrund fehlender Bundeszuständigkeit.
  • Walter Scheel lehnte ein Gesetz wegen fehlender Bundesratszustimmung ab.
  • Richard von Weizsäcker stoppte die Privatisierung der Flugsicherung, bis eine Verfassungsänderung erfolgte.
  • Roman Herzog und Johannes Rau lehnten keine Gesetze ab, obwohl Rau Bedenken beim Zuwanderungsgesetz hatte und dieses vom Verfassungsgericht gekippt wurde.
  • Horst Köhler initiierte eine verfassungsrechtliche Prüfung des Luftsicherheitsgesetzes, welches später für verfassungswidrig erklärt wurde, und verweigerte später die Unterschrift bei einem Verbraucherinformationsgesetz, da es gegen das Grundgesetz verstieß.

 

Verweigerung der Unterschrift von Steinmeier sehr unwahrscheinlich

Um es ganz klar zu sagen: Bisher hat die CDU keinerlei stichhaltige Argumente geliefert, die eine Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten rechtfertigen würden. Weder sind formale noch inhaltliche Probleme mit dem Cannabisgesetz bekannt. Ob die Justiz- und Innenminister der Länder das Gesetz kritisieren – wie der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, vorbringt -, ist völlig unerheblich. Schließlich wurde das CanG mit beinahe Zweidrittelmehrheit vom Bundestag verabschiedet und hat auch den Bundesrat ganz regulär passiert – hitzige Debatte hin oder her. Daher sind wir sicher, dass das Cannabisgesetz nicht an einer verweigerten Unterschrift des Bundespräsidenten scheitern wird, sondern wie vorgesehen am Ostermontag in Kraft tritt.

 

Unterschreiben kann auch die Stellvertreterin des Bundespräsidenten

Auch eine Abwesenheit des Bundespräsidenten – ob nun urlaubs- oder krankheitsbedingt – muss niemanden nervös machen. Tatsächlich ist Frank-Walter Steinmeier Ende März nicht im Dienst. Seine Stellvertreterin ist Manuela Schwesig (SPD) als amtierende Bundesratspräsidentin, die in der Zeit vom 25. März bis 3. April 2024 die Befugnisse des Bundespräsidenten übernimmt, wie auf der Website des Bundesrates nachzulesen ist. Dies umfasst ggf. auch die Unterzeichnung von Gesetzen, die ihr in dieser Zeit vom Bundespräsidialamt vorgelegt werden. Man darf davon ausgehen, dass dies auch beim Cannabisgesetz der Fall sein wird. Und wenn es soweit ist, wird es auf der Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts offiziell bekanntgegeben.

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