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Der Kampf des Hans Eichel um 14.550 Euro Pension

Hans-Eichel Hans-Eichel
Hans Eichel (SPD) prüft als damaliger Finanzminister die Bissfestigkeit einer Euro-Münze
Quelle: picture-alliance / dpa/dpa
Ex-Minister Eichel fühlt sich ungerecht behandelt: Seine Pension sei zu gering – und müsse auf 14.550 Euro im Monat steigen. Das sieht der Bund der Steuerzahler anders.

Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will vor dem Bundesverwaltungsgericht zusätzliche Pensionsansprüche in Höhe von monatlich 6350 Euro durchsetzen .

Das Gericht bestätigte, dass es sich am 24. November mit der Frage befassen werde, ob die Stadt Kassel dem SPD-Politiker für seine 16-jährige Amtszeit als Oberbürgermeister ein Ruhegehalt zahlen muss.

2008 vor dem Verwaltungsgericht Kassel erfolgreich

Der Rechtsstreit geht damit bereits in die dritte Instanz: Eichel wehrt sich seit längerem vor Gericht dagegen, dass Ansprüche aus seiner Zeit als Kasseler Oberbürgermeister ruhen. Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister der nordhessischen Stadt, danach bis 1999 Ministerpräsident von Hessen und schließlich bis 2005 Bundesfinanzminister.

Er hatte 2008 zunächst vor dem Verwaltungsgericht Kassel Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen wies seine Klage dann 2009 ab und argumentierte dabei mit dem Vermeiden von Doppelversorgung.

Dagegen hat Eichel vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. Dabei geht es um die Frage, ob Eichel seine Pensionsansprüche gegen die Stadt Kassel und das Land Hessen auf der Grundlage des Bundesministergesetzes vollständig gekürzt werden konnten. Das Gesetz schreibt vor, dass für Minister frühere Pensionsansprüche ruhen.

Anspruch würde auf rund 14.550 Euro steigen

Bisher erhält Eichel laut "Bild" eine Pension als ehemaliger Bundesminister und Ex-Bundestagsabgeordneter von rund 8200 Euro. Bekäme er vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht, würde sein Pensionsanspruch auf rund 14.550 Euro steigen.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ging auf Distanz zu dem Parteikollegen . Die SPD habe „immer deutlich gemacht, dass sie gegen eine Überversorgung ehemaliger Politiker ist“. Die Klage von Hans Eichel „gegen dieses Gesetz ist seine reine Privatsache. Aber unabhängig von der Rechtslage erweckt dieses Vorgehen natürlich einen verheerenden Eindruck“, sagte Nahles .

Eichels Anwalt Wolfgang Klemt sieht das anders: Es könne „nicht rechtens“ sein, dass Eichels frühere Tätigkeiten als Beamter und Oberbürgermeister der Stadt Kassel bei seinen Bezügen „vollständig eliminiert und unberücksichtigt“ geblieben sei, sagte Klemt der „Bild“-Zeitung.

Er sehe auch kein Problem in der Höhe der Pensionsansprüche. Im Namen Eichels sagte Klemt: „Die Altersbezüge politischer Amtsträger entsprechen nur einem geringen Bruchteil der Versorgungsbezüge, die in der Privatwirtschaft gezahlt werden, beispielsweise an Vorstandsmitglieder.“

"Es ist ein Skandal"

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Der Bund der deutschen Steuerzahler forderte eine Reform des Beamtenrechts: „Es ist ein Skandal, dass sich seit Jahren Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befassen müssen, welche Anrechnungsbestimmungen bei der Höhe der Pensionsansprüche des Ex-Bundesfinanzministers Hans Eichel anzuwenden sind“, sagte der Präsident des Verbandes, Karl-Heinz Däke.

Auch wenn es für den Betroffenen um viel Geld gehe, sei ein solcher Streit für die Steuerzahler nicht länger hinnehmbar. „Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler hilft nur eine Lösung: Minister und Abgeordnete sollten sich von dem staatlichen Versorgungssystem mit seinen komplizierten Anrechnungs-, Hinzurechnungs- und Verrechnungsvorschriften trennen und eigenverantwortlich ihre Versorgung regeln“, forderte Däke.

Sie sollten „wie jeder Arbeitnehmer in eine Rentenkasse einzahlen und, falls sie sich zusätzlich fürs Alter absichern wollen, dies aus ihrem Einkommen bezahlen.“

Auch andere hoch dotierte Politiker oder Staatsbedienstete haben schon wegen ihrer Altersbezüge geklagt. Ex-Bundesbank-Präsident Ernst Welteke etwa erstritt sich einen Nachschlag zur Rente in Höhe von 5000 Euro.

mit AFP

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