Tanzverbot am Karfreitag gelockert: Was jetzt gilt
Discotheken und Co. haben in der Regel an Karfreitag geschlossen, da in Deutschland bundesweit ein allgemeines Tanzverbot gilt. Nun hat aber der Hamburger Senat das Tanzverbot für die Hafenstadt gelockert.
- Der Karfreitag gilt als sogenannter stiller Feiertag.
- In Deutschland herrscht an Karfreitag bundesweit ein Tanzverbot.
- Für Hamburg gibt es nun eine Neuregelung bezüglich des Tanzverbotes.
Ostern gilt als das wichtigste Fest im Christentum und ist dem Sterben und Leiden Jesu Christi gewidmet. Aus diesem Grund gilt der Karfreitag auch als sogenannter stiller Feiertag. Öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen werden daher als unangebracht angesehen und es herrscht dementsprechend bundesweit ein Tanzverbot an Karfreitag, das allerdings zunehmend in Frage gestellt wird. Laut Umfragen ist nämlich jeder Zweite für eine Lockerung des Tanzverbotes.
Hamburg lockert Tanzverbot
Der Hamburger Senat hat nun den ersten Schritt gewagt und hat in Abstimmung mit der evangelischen und katholischen Kirche eine Neuregelung zum Thema Tanzverbot am Karfreitag verkündet. Demzufolge gilt in der Hafenstadt die Feiertagsruhe am Karfreitag erst ab 5 Uhr morgens und endet um 24 Uhr. Bislang war das Tanzen von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Karsamstag untersagt. Die Neuregelung gilt bereits ab diesem Jahr.
Die Regierungsfraktionen SPD und Grünen begründeten die Entscheidung damit, dass es sich hierbei um einen guten und zeitgemäßen Schritt handelt. Durch die Teillockerung soll der Karfreitag jedoch weiterhin als stiller Feiertag geschützt werden, heißt es.
Neben dem Tanzverbot gilt an Ostern zudem ein Filmverbot, daher dürfen bestimmte Filme nicht im Fernsehen und Kino ausgestrahlt werden.
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