Tanzverbot an Ostern: Das sind die stillen Tage in Bayern | Abendzeitung München

Tanzverbot an Ostern: Das sind die stillen Tage in Bayern

Party-Pause in München und Bayern: Im März gibt es während der stillen Feiertage wieder mehrere Tage mit einem Tanzverbot – los geht es mit dem Gründonnerstag. Musik darf aber auch an weiteren Tagen nicht laut gespielt werden...
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München – Über das Jahr verteilt gibt es in Bayern ein Dutzend gesetzliche Feiertag zudem noch einige sogenannte Stille Tage. An den gesetzlichen Feiertagen sind wie an den Sonntagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. 

An den stillen Tagen gelten Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ("Tanzverbot"), fröhliche Feiern mit mächtig Wumms in den Lautsprechern sind dann untersagt, das gilt in der Stadt wie auf dem Land. Für Ausnahmen sind behördliche Genehmigungen unter bestimmten Auflagen notwendig.

Alles zu Feiertagen, stillen Tagen und Tanzverbot in München im Überblick: 

 Die gesetzlichen Feiertage in ganz Bayern

  • 1. Januar - Neujahr
  • 6. Januar - Heilige Drei Könige 
  • Karfreitag (am ersten Freitag, der nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsbeginn folgt)
  • Ostermontag
  • 1. Mai - Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt (stets an einem Donnerstag, 39 Tage nach Ostersonntag)
  • Pfingstmontag (50. Tag nach Ostersonntag)
  • Fronleichnam (stets am zweiten Donnerstag nach Pfingsten)
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • 1. November - Allerheiligen
  • 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
  • 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag

Gesetzliche Feiertage in Teilen Bayerns

  • 15. August (Mariä Himmelfahrt): Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Welche dies sind, erfahren Sie hier.
  • 8. August (Friedensfest): Nur in der Stadt Augsburg

Tanzverbot: Wann sind die stillen Feiertage in Bayern?

Insgesamt neun stille Tage gibt es in Bayern – besonders viele davon rund um Ostern und im November. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, es sei denn, man hat eine behördliche Genehmigung. Sportveranstaltungen sind erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag.
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

In Bayern gibt es folgende stille Tagen

  • Aschermittwoch (stets 46 Tage vor Ostersonntag)
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag 
  • Karsamstag
  • Allerheiligen (1. November)
  • Volkstrauertag (zwei Sonntage vor dem 1. Adventssonntag)
  • Buß- und Bettag (stets am Mittwoch vor Totensonntag, in Bayern kein Feiertag mehr, Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Bayern haben an diesem Tag allerdings frei)
  • Totensonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr vor dem 1. Adventssonntag)
  • Heiligabend (24. Dezember)

Tanzverbot an drei "Stillen Tagen" im März 2024

Der März 2024 hält gleich drei Tage mit  einem Tanzverbot bereit. Am Gründonnerstag  gilt  der Schutz der sogenannten "stillen Tage" von 2 Uhr nachts bis um 24 Uhr. An Karfreitag und Karsamstag  gilt das Tanzverbot  sogar von 0 Uhr bis 24 Uhr. 

Das sind die "stillen Tage" mit Tanzverbot in München und Bayern im März 2024

Das Gesetz "zum Schutz der Sonn- und Feiertage" verordnet aber nicht nur Diskotheken eine Ruhepause. Der Charakter der "stillen Tage" muss bei allen öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen gewahrt bleiben. Spielhallen bleiben deshalb ebenfalls geschlossen.

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Bei Konzerten gilt das Tanzverbot laut Kreisverwaltungsreferat nicht für alle Musikgenres: "Heavy-Metal-Konzerte oder Hardrock werden an diesen Tagen eher nicht geduldet, dafür sind klassische Konzerte meist problemlos durchführbar", steht auf der Webseite des KVR.

Kabarett-, Variete- und Zirkusshows sind hingegen erlaubt, denn die gesetzliche Regelung betrifft das Tanzen zu lauter Musik. Daher sind an "stillen Tagen" auch Sportevents möglich - bis auf zwei Ausnahmen: Buß- und Bettag und Karfreitag.

Gilt das Tanzverbot auch für private Feierlichkeiten?

Sind private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage vom Tanzverbot betroffen? Hier ist man eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn man Gäste einlädt und das Ganze als geschlossene Gesellschaft veranstaltet wird, zu der nicht jeder Zugang hat – denn das Tanzverbot gilt  nur für öffentliche Veranstaltungen. Bei Zweifeln kann man sich im Vorfeld beim Kreisverwaltungsreferat erkundigen.

Gesetzeslockerung verkürzt Tanzverbot

Im Jahr 2013 hatte der Bayerische Landtag das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht. In den Nächten vor diesen Tagen darf normalerweise bis zwei Uhr morgens hineingefeiert werden – zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind als einziges Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.

Eventveranstalter können  allerdings Genehmigungen bei den verantwortlichen Behörden  beantragen. Sollten diese, unter bestimmten Voraussetzungen, erteilt werden, müssen sich die Veranstalter nicht an das Tanzverbot halten.

Trotz Grünen-Antrag: Verbot an "stillen Feiertagen" bleibt bestehen

Bei dieser Regelung soll es auch bleiben, eine weitere Lockerung des Tanzverbots lehnte der Landtag in Bayern im Februar 2022 ab: Die Grünen wollten ein Ende der Tanzverbote erwirken, scheiterten aber mit ihrem Anliegen, das sowohl CSU, Freie Wähler, AfD als auch SPD ablehnten.

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Hinweis: Dies ist ein älterer Artikel, der von der AZ-Redaktion regelmäßig aktualisiert wird.

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78 Kommentare
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  • loewenhund am 28.03.2024 18:11 Uhr / Bewertung:

    wahnsinn so ein verlust das ist ja kaum zu verkraften wie kann man diese tage nur überleben ?

  • Redakteur am 23.03.2024 09:53 Uhr / Bewertung:

    Oh, die KI hat wieder einen Artikel aus dem Jahr 2021 „erneuert“!?

  • Analyst am 22.03.2024 20:01 Uhr / Bewertung:

    Hast recht,sag das mal den Parteien die mit Stolz ein „C“ in ihrem Parteinamen tragen ,Besonderst hier in unserem Freistaat.Vorneherum eine christliche Partei die die Kirchgänger im Land weit um die Städte herum einsammelt und sie zu Treuen Wähler zu erziehen.