Standpunkt

"Freiheit in Schlafzimmern": Viele kirchliche Beschäftigte atmen auf

Veröffentlicht am 24.11.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Jetzt ist klar: Die Änderung der "Grundordnung für den kirchlichen Dienst" kommt. Schwester M. Gabriela Zinkl macht bei vielen Beschäftigten ein tiefes Aufatmen aus, weil die berühmt-berüchtigten Loyalitätsobliegenheiten weitgehend wegfallen.

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Das Thema "Schlafzimmer" dominiert in den letzten Tagen die öffentliche Berichterstattung über die katholische Kirche wie kein anderes: Es ist die Rede vom "Ende der Schlafzimmer-Polizei" über die neue "katholische Freiheit in Schlafzimmern" bis hin zum "Pfarrvikar, der sein Schlafzimmer in ein Bordell verwandelte". Abgesehen vom letztgenannten Gerichtsurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth über den abgrundtiefen Fall eines Priesters spielt der Begriff "Schlafzimmer" im kirchlichen Kontext auf die jüngste Änderung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" an, die die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands diese Woche auf den Weg gebracht hat. Nach deren Erstauflage 1993 und Nachbesserungen 2015 sind die berühmt-berüchtigten "Loyalitätsobliegenheiten" für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen der katholischen Kirche nun, also 30 Jahre später, weitestgehend ad acta gelegt worden.

Vielerorts ist deshalb ein Aufatmen zu vernehmen, bei vielen Beschäftigten in katholischen Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, sozialen Dienststellen oder Krankenhäusern genauso wie bei deren Trägern, also Kirchengemeinden, Diözesen, kirchlichen Sozialdiensten, der Caritas oder Ordensgemeinschaften. Sofern die einzelnen Diözesen demnächst die neue Fassung der Grundordnung in ihrem Bereich in Kraft setzen, wird sich die katholische Kirche Deutschlands dadurch sicher nicht in Sodom und Gomorrha verwandeln – dass es dazu nicht erst der Änderung der Grundordnung bedarf, zeigen eklatante Vorfälle in den eigenen Reihen, wie der des eingangs erwähnten Priesters.

Allen Unkenrufen zum Trotz ist der Arbeitgeberin katholischer Kirche jetzt zu wünschen, dass sie ihre Türen nicht länger verschließt für alle jene, die sie nur zu gerne als "Sünder" bezeichnet, etwa wiederverheiratet Geschiedene oder jene, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Die Erfahrung vieler Einzelfälle zeigt, dass nicht wenige von ihnen das jesuanische Ideal der katholischen Kirche zur Fürsorge am Nächsten, Schwachen, Alten und Kranken mit großer Hingabe umsetzen.

Von Schwester Maria Gabriela Zinkl

Die Autorin

Schwester Dr. Maria Gabriela Zinkl SMCB ist Borromäerin im Deutschen Hospiz St. Charles in Jerusalem und arbeitet als Dozentin für Kirchenrecht und als Pädagogin.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.