Documenta-Skandal: "Würden Sie heute erneut das Plädoyer der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit unterzeichnen?" | Ruhrbarone
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Documenta-Skandal: „Würden Sie heute erneut das Plädoyer der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit unterzeichnen?“

Screenshot des Videos der Pressekonferenz der Initiative


Kaum ein anderes Ereignis hat das Verhältnis der subventionierten deutschen Kulturszene zur antisemitischen BDS-Kampagne so verändert wie das Plädoyer der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit.“ Wir haben mehrere Unterzeichner gefragt, ob sie heute noch zu ihrer Unterschrift stehen.

Im Dezember 2020 wandte sich eine Initiative mit dem klangvollen Namen „GG 5.3 Weltoffenheit“ an die Öffentlichkeit. Ihr Ziel war es zu verhindern, dass „wichtige lokale und internationale Stimmen aus dem kritischen Dialog ausgegrenzt werden“. Das „Plädoyer“ der Initiative wandte sich gegen einen Beschluss des Bundestags aus dem Mai 2019. Der folgte damals einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen in die BDS-Kampagne, deren Ziel die Vernichtung Israels als jüdischer Staat ist, als antisemitisch bezeichnet. Zu den wenigen Abgeordneten der vier demokratischen Bundestagsfraktionen, die gegen den Antrag stimmten, gehörte die heutige Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Der CDU, SPD, FDP und Grüne verlangten unter anderem, dass keine „Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen.“ und forderte Länder, Städte und Gemeinden sowie alle öffentlichen Akteurinnen und Akteure

dazu auf, sich dieser Haltung anzuschließen. Bereits 2018 hatte der Landtag von Nordrhein-Westfalen einen ähnlichen Beschluss gefasst. Zahlreiche Länder und Städte folgten dem NRW-Landtag und dem Bundestag.

Nachdem die Frage des Umgangs mit BDS-Unterstützern durch den geplanten und wegen der Corona-Pandemie schließlich abgesagten Auftritt des Kameruner Philosophen und Historiker Achille Mbembe auf der Ruhrtriennale im Sommer 2020 zu einer Art Historikerstreit 2.0 geführt hatte, schlossen sich zumeist Vertreter hochsubventionierter Kultureinrichtungen zusammen und veröffentlichten als „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ ein Plädoyer. Indem schrieben sie: „Da wir den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch für grundlegend halten, lehnen wir den Boykott Israels durch den BDS ab. Gleichzeitig halten wir auch die Logik des Boykotts, die die BDS-Resolution des Bundestages ausgelöst hat, für gefährlich. Unter Berufung auf diese Resolution werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt.“ Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Susan Neiman, die Direktorin des Einstein Forum Potsdam, Hortensia Völckers, die Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes und Hartmut Dorgerloh, der Generalintendant der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, aus NRW unterzeichneten auch Stefan Hilterhaus, Intendant von PACT-Zollverein, Stefan Bachmann, der Intendant des Schauspiel Köln und Wilfried Schulz, der Generalintendant des Düsseldorfer Schauspielhauses das Plädoyer.

Vor allem diejenigen, die über Förderungen und Aufträge entscheiden, stellten sich damit gegen den Bundestag. Und ihre Nachricht kam bei denen an, die von ihrer Unterstützung leben und ihre Projekte oft nach den Aussichten auf Förderung ausrichten. Unter dem Slogan „Wir können nur ändern, was wir konfrontieren“ unterstützten über 1500 Unterzeichner, unter ihnen Inke Arns vom Dortmunder Hartware MedienKunstVerein, das Plädoyer der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ und warfen dem Bundestag vor, der Beschluss habe „ein repressives Klima erzeugt, in dem Kulturschaffende routinemäßig dazu aufgefordert werden, BDS zu verurteilen, um in Deutschland arbeiten zu können. Währenddessen werden Kulturinstitutionen immer mehr von Angst und Paranoia getrieben, zeigen sich anfällig für Selbstzensur und schließen in vorauseilendem Gehorsam kritische Positionen durch Nichteinladung aus.“

Die Botschaft der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit angekommen und verstanden worden: Der Teil der Kulturszene, die maßgeblich von staatlicher Unterstützung lebt, hatte sich gegen den Bundestag gestellt. Wer weiter dazugehören wollte, tat also gut daran, diese Position zu übernehmen.

2022 kann man die Folgen der Kuschelei der Subventionsartisten mit BDS-Unterstützern auf der Documenta 15 in Kassel besichtigen. Daniel Botmann, der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, sagte vor dem Kulturausschuss des Bundestages: „Wenn BDS-Aktivisten Einfluss haben im Kulturbereich, dann agieren sie dort antisemitisch. Die 2020 gegründete sogenannte »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit«, die sich offen gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages stellte, hatte gebetsmühlenartig wiederholt, sie verurteile Antisemitismus. 2021 unterstützten die Unterzeichner der Initiative, darunter viele Verantwortliche aus dem Kulturbetrieb, die sogenannte »Jerusalem Declaration on Anti-Semitism«, die letztlich BDS hofiert.“ Und BDS-Unterstützer finden man bei der Documenta sowohl bei dem die Show kuratierenden Kollektiv Ruangrupa, in der Documenta-Organisation und unter den Künstlern.

Wir wollten von Unterzeichnern der Initiative wissen, ob sie nach den bei der Documenta gemachte Erfahrungen noch immer zu ihrer Unterstützung der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit stehen und stellten folgende Fragen:

„Sie haben das Plädoyer Initiative GG 5.3 Weltoffenheit unterzeichnet

  1. Wie schätzen Sie Wirkung von BDS-Unterstützern in Zusammenhang der Antisemitismusdebatte um die Documenta 15 ein?
  2. Sind Ihrer Ansicht nach die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit und die Unterzeichner des Plädoyers mitverantwortlich für die antisemitischen Vorfälle auf der Documenta 15?
  1. Würden Sie heute erneut das Plädoyer der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit unterzeichnen oder distanzieren Sie sich von Ihrer damals getätigten Unterschrift? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.“

Die Fragen versandten wir an Stefan Hilterhaus, (PACT Zollverein), Johannes Ebert (Goethe Institut), Bernd Scherer (Haus der Kulturen der Welt), Hortensia Völckers (Kulturstiftung des Bundes), Hartmut Dorgerloh (Humboldtforum), Carsten Brosda (Bühnenverein), Wilfried Schulz (Schauspiel Düsseldorf), Stefan Bachmann (Schauspiel Köln) und Rolf Rosenbrock (Paritätischer Wohlfahrtsverband). Bei der der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit fragten wir nach, ob wie man dort die Wirkung von BDS-Unterstützern in Zusammenhang der Antisemitismusdebatte um die Documenta 15 einschätzt, ob man der Ansicht sei, die Initiative und ihre Unterzeichner seien mitverantwortlich für die antisemitischen Vorfälle auf der Documenta 15 und ob Unterzeichner ihrer Unterschrift zurückgezogen hätten.

Von den Schauspielhäusern in Köln und Düsseldorf erhielten wir nur einen Hinweis, man sei in den Theaterferien. Die von der der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit bekamen wir keine Antwort. Allerdings konnten wir sie auch nicht direkt anschreiben, sondern mussten uns an die Berliner Agentur SteinbrennerMüller Kommunikation wenden, deren Adresse im Impressum als Kontakt angeben ist.

Hartmut Dorgerloh, Stefan Hilterhaus, und Johannes Ebert beantworteten keine der Fragen und verwiesen auf eine Stellungnahme der Initiative zum Antisemitismusskandal auf der Documenta. Die stammt vom 24. Juni:

„Die Entfernung des Werks „People‘s Justice“ des Künstlerkollektivs Taring Padi bei der documenta fifteen war eine unbedingt notwendige Entscheidung, weil es antisemitische Stereotype nutzt und Hass wie Ressentiments schürt. Es ist ebenso notwendig, sicherzustellen, dass keine weiteren antisemitischen Werke gezeigt werden. Wir lehnen jedwede Relativierung dieses inakzeptablen Vorgangs ab. Antisemitismus darf keinen Platz haben auf der documenta. Seitens der documenta fifteen ist Vertrauen verletzt worden, darum ist jetzt eine ernsthafte Auseinandersetzung aller Beteiligten mit den eigenen Positionen in Bezug auf Antisemitismus erforderlich.

Durch ihre Betonung gemeinschaftlichen und solidarischen Arbeitens ist diese Ausgabe der documenta künstlerisch wie kulturpolitisch bedeutsam und gibt entscheidende Impulse für den globalen Dialog. Gerade angesichts der durch die antisemitischen Motive ausgelösten Verletzungen und des angerichteten Schadens ist die Fortsetzung und Intensivierung dieses Dialogs zwingend notwendig. Die Grundlage dafür kann nur der gemeinsame Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus und alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sein

Der BDS wird mit keinem Wort erwähnt, eine mögliche Mitverantwortung ebenfalls nicht.

Ausführlich antwortete uns hingegen Carsten Brosda. Brosda ist nicht nur Präsident des Bühnenvereins, sondern auch Kultursenator Hamburgs. Er galt nach der Bundestagswahl als aussichtsreicher Kandidat für den Posten des Kulturstaatsministers, der am Ende an Claudia Roth ging:

„Zu den Vorgängen rund um die Documenta 15 habe ich mich unter anderem in der Süddeutschen Zeitung hinlänglich kritisch geäußert.

Dort habe ich geschrieben: „Antisemitische, rassistische oder anderweitig gruppenbezogen menschenfeindliche Diffamierungen können sich daher nicht auf die Meinungs- oder Kunstfreiheit beziehen. Sie verstoßen gegen den Konsens, der diese Freiheiten ermöglicht. Deshalb haben auch konkrete Positionen des BDS in künstlerischen Programmen nichts zu suchen, ganz gleich, ob sie allesamt oder nur im Einzelfall als antisemitisch betrachtet werden. Wer Verständigung nicht radikal im Gespräch sucht, sondern parallel mit Boykott, Sanktionen oder gar Gewalt droht, unterläuft den Diskurs und schließt den Anderen aus. Wer Freiheit sichern will, muss sich gegen solche Drohungen wenden.“

Verantwortlich für die Vorgänge rund um die Documenta sind die Veranstalter und die Kuratoren. Oder wie ich ebenfalls in der SZ geschrieben habe: „Es gehört schließlich zu unserem kulturpolitischen Konsens, dass wir die Kunstfreiheit dadurch sichern, dass die Leitungen der Institutionen und ihre Kuratoren volle Freiheit haben. Es gibt kein Recht, ausgestellt zu werden, sehr wohl aber das kuratorische Recht – auch im Kollektiv – zu entscheiden, was gezeigt wird und was nicht. Diese Entscheidungen sind nicht voraussetzungsfrei, sondern orientieren sich an den Grenzen einer gemeinsamen öffentlichen Ordnung. (…) Freiheit, auch künstlerische und kuratorische Freiheit, ist nämlich ohne Verantwortung nicht zu haben.“

Ich kann daher nur wiederholen, was ich immer gesagt habe: Jede Form von Antisemitismus ist zu ächten, ausdrücklich auch in den Forderungen und Methoden der BDS-Bewegung. Zugleich halte ich den Bundestagsbeschluss aus dem Mai 2019 für präzisierungsbedürftig, weil er nicht nur richtigerweise dazu auffordert, antisemitische Inhalte zu verhindern, sondern den Kultureinrichtungen zumindest nahelegt, auch den allgemeinen politischen Hintergrund von Künstlerinnen und Künstlern generell zu überprüfen. Ich bin mir sicher, dass die allermeisten Abgeordneten diese Lesart des Beschlusses nicht intendiert haben.“

Brosda wendet sich damit gegen BDS-Aktivisten, allerdings äußert auch er sich nicht auf die gestellten Fragen. Kein Wort davon, dass er das Plädoyer heute nicht mehr unterzeichnen würde und auch nichts zu einer möglichen Mitverantwortung der Initiative an den Documenta-Skandalen.

Deutlicher äußerte sich hingegen der Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, einem der wenigen Unterzeichner, die nicht aus der Kulturszene kommen.  Rolf Rosenbrock sagt, dass er gegen den BDS ist. Die Resolution des Bundestages lehnt er indes ab, weil sie Diskursräume einschränken würde: „Es kann nicht sein, dass es keinen Dialog mehr mit Künstlern und Wissenschaftlern geben kann, die einzelne Positionen des BDS teilen.“ Das würde zur Stigmatisierung jeder legitimen Kritik an der Regierungspolitik Israels führen. Das Plädoyer der Initiative würde er auch heute noch unterschreiben. Einen Zusammenhang mit den Vorfällen bei der Documenta sieht er nicht. Er sei gegen jede Form des Antisemitismus, aber die Definition was Antisemitismus ist, sei eine Aufgabe der Wissenschaft und nicht der Politik: „Ich richte mich nach dem, was Deutschlands führende Antisemitismusforscher Wolfgang Benz sagt.“

Wolfgang Benz gehört zu den Unterzeichnern der „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“, die von zahlreichen BDS-Anhängern unterstützt wird und die Antisemitismus von der Kritik an Israel trennen wollen. Benz sieht zudem Parallelen zwischen Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit.

Die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit hat BDS in Deutschland die Tür geöffnet. Ihr Plädoyer war das Signal an die Kulturszene, sich gegen den Bundestagsbeschluss zu stellen. Sie hat maßgeblich dafür gesorgt, dass seine Wirkung verpuffte. Deutlich distanzieren mag sich trotzdem keiner der Angefragten. Es scheint, als ob viele hoffen, dass der Documenta-Skandal nur ein Gewitter ist, das vorbeizieht: Man versucht, nicht nass zu werden.
Die Politik, ob im Bund, in den Ländern oder in den Städten hat nur eine Möglichkeit zu reagieren, um wieder ernst genommen zu werden: Wer BDS-Unterstützer einlädt, bekommt die Zuschüsse gestrichen. Wer vom Staatsgeld abhängig ist, wird darauf reagieren – oder sich einen neuen Job suchen müssen.

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Dani
1 Jahr zuvor

Wiki Fund zu Thomas Oberender, einer der Initiatoren .
https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Oberender

“ Am 16. Mai 2017 kritisierte Marie-Theres Rüttiger im Theatertreffen-Blog, dass bei der zweiten Vorstellung des Theaterstückes 89/90 des Schauspiels Leipzig beim Berliner Theatertreffen „einige Textstellen plötzlich abgeändert“ wurden.[30] So sei von einem Schauspieler „Ich geh mal einen N…BEEEEEP abseilen“ gesagt worden, während bei der Vorstellung zuvor das N-Wort noch genutzt wurde. Auch nach der Pause wurde das N-Wort nochmals durch ein „BEEEEP“ des Schauspielers ersetzt, während Worte wie „Fidschi“ und „Ostfotze“ weiterhin ohne Zensur auf der Bühne zu hören waren. Rüttiger kritisiert diese Zensur, welche die „Freiheit der Kunst und die Freiheit einer Inszenierung“ nicht mehr gewahrt. Über den Zensurvorwurf wurde in den Medien berichtet. Barbara Behrendt von Deutschlandfunk Kultur zitiert die Regisseurin des Stücks, Claudia Bauer, die berichtet, Thomas Oberender und zwei Mitarbeiter seien „wenige Minuten vor Beginn der Vorstellung“ auf sie und ihr Team zugekommen und hätten gesagt, sie „müssen das N-Wort rausnehmen“.[31] Die „überrumpelte Regisseurin willigte ein – hält die Änderung aber für falsch“. Behrendt kritisiert diese „Sprechverbote auch für Kunstfiguren“. Es sei „bedenklich“, wenn „Kunstinstitutionen durch Selbstzensur der Kunst den Freiraum nehmen wollen, den sie braucht, um uns auf der Bühne mit den bösen Anteilen der Realität zu konfrontieren“. Oberender hingegen ist der Auffassung, man hätte in dem betreffenden Stück noch mehr „uminszenieren müssen“, wofür „schlicht nicht genügend Zeit gewesen“ sei. Im Juni 2017 bezeichnete auch Roger Vontobel in der taz den Vorgang als „Zensur“ “

Die Heuchelei ist abstoßend, aber man kennt es nicht anders. Es wird gelogen und Tugend signalisiert. Wie immer in der Deutschen Geschichte. Nichts wirklich neues. Ich glaube die meisten würden die Juden heute wieder über die Klinge springen lassen.

Wenn man sich mit Thomas Krüger beschäftigt, so fallen auch hier ernste Unstimmigkeiten auf. Aber die Kulturbetrieb ist zersetzt mit fragwürdigen Personen, sowie die sogenannten Universitäten, z.B. Stefanie Schüler-Springorum.

Auffällig ist ebenfalls das inzestuöse . Die selben Personen sitzen in Stiftungen, Institute, Parteien und in Kulturbetrieben. Es ist ein Klüngel. Man kennt sich.

Dani
1 Jahr zuvor

Die ganze GG 5.3 „Debatte“ ist faszinierend bizarre , denn in Deutschland gibt es sehr, sehr viel Zensur.

Man darf alles mögliche nicht sagen und schreiben.

Egal ob Islam, Gender, Transen, Migranten, Muslime, Beleidigung, Erniedrigung , Corona (China), Klima, Filme, Bücher….die Liste liese sich lange fortsetzen. In Deutschland und Europa werden Menschen des öfteren eingeknasted weil sie verbotenes sagen.

Aber wenn es darum geht die Juden zu boykottieren und zu vernichten, DANN sind alle bei der Redefreiheit ganz groß mit dabei.
Auch die sogenannten Antisemitismusforscher. Denn es geht ja ums „Prinzip“ und die „Freiheit“ vor der „Zensur“. Das steht im Grundgesetz don’t you know!

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[…] die Hetzkampagne, die sie in ihre Programme heben wollen, aus der Schusslinie zu nehmen. Unbeirrt halten sie daran fest, dass sie BDS, die Verweigerung von Dialog, als „Dialog“ zu präsentieren wünschen, die […]

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