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Rechtswissenschaft

- Erste juristische Prüfung


Im Studiengang Rechtswissenschaft geht es darum, das Recht mit Verständnis auch für dessen philosophische, geschichtliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtspolitische Grundlagen zu erfassen. Insbesondere sollen die Studierenden das erforderliche Wissen erwerben, sich in der Rechtsanwendung üben und Methoden und Maßstäbe zur Kritik juristischer Entscheidungen sowie zur Gestaltung von Recht und Rechtswirklichkeit entwickeln und anwenden lernen.

Dabei werden Bezüge zur juristischen Berufspraxis hergestellt, Arbeitsmethoden und -ergebnisse anderer Wissenschaften einbezogen und das wissenschaftliche Arbeiten der Studierenden gefördert. Neben rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenkompetenz (z.B. englische, französische, italienische und spanische Fachterminologie) soll das Studium auch Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit vermitteln. Auch ein dreimonatiges Praktikum gehört zum Studium.

Ge­genstand des Studiums sind Pflichtfächer sowie ein von den Studierenden zu bestimmender Schwerpunktbereich. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Straf­rechts, des Öffentlichen Rechts sowie der jeweiligen Verfahrensrechte (Zivil- und Strafverfahrensrecht, Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht) einschließlich des Europarechts, der rechtswis­senschaftlichen Methoden und der philosophischen, ge­schichtlichen und gesell­schaftlichen Grundlagen. Hinzu treten Fremd­sprachenfach­kompetenz und Schlüsselqualifikationen. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und inter­natio­naler Bezüge des Rechts.

Mehrere Standortvorteile zeichnen das Studium der Rechtswissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin aus.

Mentoringprogramm:

Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterhält ein Mentoringprogramm, um alle Studienanfänger*innen bei ihrem Start in das Jurastudium bei allen organisatorischen Angelegenheiten zu unterstützen. Das Mentoring beginnt im Wintersemester kurz vor der ersten Vorlesungswoche und findet in festen Kleingruppen mit 12-15 Teilnehmenden über das gesamte erste Studienjahr hinweg statt. Die Gruppenleitung übernehmen erfahrene und geschulte Jurastudierende, die nicht nur ihr Wissen und ihre Erfahrung an die Studierenden der ersten beiden Semester weitergeben, sondern auch für eine netten Austausch und für ein Gemeinschaftsgefühl Sorge tragen.

Exzellente Infrastruktur:

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verfügt in seinem Hauptgebäude über eine der größten juristischen Bibliotheken Deutschlands mit umfangreichen Freihandbeständen, vielen Optionen zur Internetrecherche und einer großen Anzahl von Arbeitsplätzen. Dazu kommen im gleichen Gebäude drei eigene Hörsäle, die technisch auf dem neusten Stand ausgerüstet sind und zahlreiche eigene Seminarräume im Nebengebäude. Nicht zu vergessen sind schließlich die eigene Cafeteria im Hauptgebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft und die asiatische Mensa der Freien Universität in unmittelbarer Nähe auf dem grünen Campus in Dahlem. Der Fachbereich ist zudem durch die U-Bahn-Station „Freie Universität“ (Linie U3) verkehrstechnisch sehr gut angebunden.

Breite Unterstützung im Studium:

Im modularisierten Studiengang wird der gesamte Pflichtfachstoff während der ersten fünf Semester sukzessive in Vorlesungen und Kleingruppenveranstaltungen (Methodenkurse, Tutorien) unterrichtet und geprüft sowie im vierten Studienjahr im Rahmen eines kostenfreien Universitätsrepetitoriums mit 44 Probeklausuren zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung („Staatsexamen“) konzentriert wiederholt.

Es existieren zur Unterstützung der Präsenzlehre zahlreiche E-Learning-Kurse, die rege nachgefragt werden.

Innovatives Studiengangskonzept:

In den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung ist ein Bachelor of Laws (LL.B.) integriert. Dieser bedeutet nicht nur eine Rückfalloption und psychologische Entlastung bei der Ablegung der staatlichen Prüfung („Staatsexamen“) im Rahmen der ersten juristischen Prüfung, sondern sondern eröffnet auch vielfältige erwerbsbiographische Möglichkeiten. So können Bachelorabsolvent*innen z.B. ein konsekutives Masterstudium beginnen oder frühzeitig in das Berufsleben einsteigen, während die Option auf ein späteres Ablegen der ersten juristischen Prüfung bestehen bleibt, solange sich deren Zugangsvoraussetzungen nicht ändern.

Internationale Mobilität

Der Fachbereich Rechtswissenschaft fördert in besonderem Maß die internationale Mobilität seiner Studierenden. So ist es möglich, den kompletten einjährigen Schwerpunktbereich des Studiums und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an 50 (!) von insgesamt 70 ausländischen Partneruniversitäten zu absolvieren. An 9 weiteren Partneruniversitäten lässt sich zumindest ein Teil des Schwerpunktbereichsstudiums während eines Semesters bestreiten.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft ermöglicht seinen Studierenden darüber hinaus die Teilnahme an authentischen Simulationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen (Model European Union und Model United Nations) sowie an internationalen und nationalen Wettbewerben (Helga Pedersen Moot Court, Philip C. Jessup International Law Moot Court, Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court, Soldan Moot Court, Moot Court am Bundesarbeitsgericht).

Zulassungs­modus 1. Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung (Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren - DoSV)
Zulassungs­modus höheres Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung (zum Wintersemester für das 3., 5., 7., 9., zum Sommersemester für das 2., 4., 6., 8., 10. Fachsemester)
Studienbeginn
Wintersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Erste Juristische Prüfung (mit integriertem Bachelor of Laws)
Regel­studien­zeit
10 Semester

Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung umfasst Module in einem zweisemestrigen Einführungsbereich, in einem viersemestrigen Aufbau- und Schwerpunktbereich sowie einem dreisemestrigen Vertiefungsbereich unter Einschluss der universitären Prüfungszeiten. Das zehnte Fachsemester ist für die staatliche Pflichtfachprüfung vorgesehen.

Mit der erfolgreichen Absolvierung der Module des Einführungsbereichs legen die Studierenden die studienbegleitende Zwischenprüfung ab. Im Schwerpunktbereich (5. und 6. Fachsemester) erfolgt die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Hier können sich die Studierenden erstmalig nach eigenen Wünschen auf eine der folgenden Thematiken spezialisieren:

  • Grundlagen des Rechts
  • Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht
  • Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Strafrechtspflege und Kriminologie
  • Wirtschaft, Umwelt und Soziales
  • Die Internationalisierung der Rechtsordnung

Studierenden, die alle Fachmodule der ersten sechs Fachsemester, alle Module der Berufsvorbereitung sowie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Studienabschlussarbeit erfolgreich abgeschlossen haben, kann auf Antrag ein Bachelor of Laws (LL.B) verliehen werden.

Als Berufsvorbereitung werden fremdsprachige Module zum Erwerb der juristischen Fachsprache und Veranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Gesprächsführung, Körpersprache, Verhandlungsführung, Mediation, Vertragsgestaltung oder digitale Kompetenzen angeboten. Zum Studium gehört weiterhin ein dreimonatiges Praktikum, welches entsprechend den Wünschen der Studierenden am Gericht, in Anwaltskanzleien oder in Verwaltungsbehörden im In- oder Ausland absolviert werden kann.

Ein Auslandsstudium ist für das 5. und 6. Semester (Auslandstudienjahr) oder das 7. und 8. Semester (Auslandsstudienjahr oder Auslandssemester) vorgesehen. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin existiert zudem die sonst eher seltene Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium inklusive universitärer Schwerpunktbereichsprüfung komplett im Ausland zu absolvieren. Es bestehen umfassende Anerkennungsmöglichkeiten an 50 Partneruniversitäten.

Um die erste juristische Prüfung abzuschließen, muss darüber hinaus die staatliche Pflichtfachprüfung absolviert werden. Wer beide Prüfungen bestanden hat, kann sich vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin den akademischen Grad „Diplom-Juristin/Diplom-Jurist“ verleihen lassen. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) nimmt die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung ab. Wer diese bestanden hat, wird auf Antrag durch Bescheid in den Vorbereitungsdienst (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) aufgenommen. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen.

Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die im Studium zu erwerbenden Fremdsprachenkompetenzen und Schlüsselqualifikationen sind ebenfalls genannt. Die Studien- und Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module sowie der Zwischenprüfung und universitären Schwerpunktbereichsprüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für die einzelnen Module und das gesamte Studium angegeben.

Ein Großteil der Jurist*innen, die ein rechtswissenschaftlichen Studium und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben, ergreift den Anwaltsberuf. Die Chance, als Richter*in oder Staatsanwalt*in in den Staatsdienst übernommen zu werden, besteht in aller Regel nur bei Bestnoten in beiden juristischen Prüfungen. Weitere Berufsfelder für Jurist*innen finden sich z.B. in Verwaltungsbehörden, Unternehmen, Verbänden oder internationalen Nichtregierungsorganisationen.

  • Christof Gramm / Heinrich Amadeus Wolff: Jura – erfolgreich studieren. Für Schüler und Studenten, 6. Auflage, München 2012.
  • Jörn Griebel / Roland Schimmel (Hrsg.): Warum man lieber nicht Jura studieren sollte – und trotzdem: Eine Ermutigung, Paderborn 2022.
  • Kristian Kühl / Hermann Reichold / Michael Ronellenfitsch, Einführung in die Rechtswissenschaft, 3. Auflage, München 2019.
  • Barbara Lange: Jurastudium erfolgreich. Planung – Lernstrategie – Zeitmanagement, 9. Auflage, München 2023.