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Faktizität und Geltung: Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats Gebundene Ausgabe – 1. November 1992
"In den ersten beiden Kapiteln verfolgt Habermas das doppelte Ziel zu erklären, warum die Theorie des kommunikativen Handelns der Kategorie des Rechts einen zentralen Stellenwert einräumt und warum sie ihrerseits für eine Diskurstheorie des Rechts einen geeigneten Kontext bildet. Dabei geht es um die Herausarbeitung eines rekonstruktiven Ansatzes, der beide Perspektiven in sich aufnimmt: die der soziologischen Rechtstheorie und die der philosophischen Gerechtigkeitstheorie. Im dritten und vierten Kapitel wird der normative Gehalt des Systems der Rechte und der Idee des Rechtsstaates unter diskurstheoretischen Gesichtspunkten rekonstruiert. In Anknüpfung an vernunftrechtliche Fragestellungen wird gezeigt, wie sich das alte Versprechen einer gesellschaftlichen Selbstorganisation freier und gleicher Bürger unter Bedingungen komplexer Gesellschaften auf neue Weise begreifen läßt. Und im Anschluß daran wird der Diskursbegriff des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates im Kontext der zeitgenössischen Diskussionen überprüft und ausgearbeitet. Das fünfte Kapitel behandelt allgemein das Rationalitätsproblem der Rechtssprechung, das sechste das Legitimitätsproblem der Verfassungsrechtssprechung. Das siebte Kapitel entfaltet das Modell deliberativer Politik in Auseinandersetzung mit sozialwissenschaftlichen Demokratietheorien, die sich auf einen empiristischen Machtbegriff stützen. Als »Anhang« enthält der Band noch Vorstudien und Ergänzungen: Tanner-Lectures unter dem Titel »Recht und Moral«; ferner »Volkssouveränität als Verfahren« sowie »Staatsbürgerschaft und nationale Identität«."
- Seitenzahl der Print-Ausgabe667 Seiten
- SpracheDeutsch
- HerausgeberSuhrkamp Verlag
- Erscheinungstermin1. November 1992
- Abmessungen13.5 x 4.1 x 20.5 cm
- ISBN-103518581260
- ISBN-13978-3518581261
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Produktbeschreibungen
Über den Autor und weitere Mitwirkende
Jürgen Habermas wurde am 18. Juni 1929 in Düsseldorf geboren. Von 1949 bis 1954 studierte er in Göttingen, Zürich und Bonn die Fächer Philosophie, Geschichte, Psychologie, Deutsche Literatur und Ökonomie. Er lehrte unter anderem an den Universitäten Heidelberg und Frankfurt am Main sowie der University of California in Berkeley und war Direktor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg. Jürgen Habermas erhielt zahlreiche Ehrendoktorwürden und Preise, darunter den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels (2001) und den Kyoto-Preis (2004).
Produktinformation
- Herausgeber : Suhrkamp Verlag; Erstausgabe Edition (1. November 1992)
- Sprache : Deutsch
- Gebundene Ausgabe : 667 Seiten
- ISBN-10 : 3518581260
- ISBN-13 : 978-3518581261
- Abmessungen : 13.5 x 4.1 x 20.5 cm
- Amazon Bestseller-Rang: Nr. 1,116,988 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)
- Nr. 2,172 in Rechtslehre
- Nr. 2,933 in Politik & Geschichte des 21. Jahrhunderts (Bücher)
- Nr. 5,765 in Westliche Philosophie
- Kundenrezensionen:
Informationen zum Autor
Jürgen Habermas wurde am 18. Juni 1929 in Düsseldorf geboren. Von 1949 bis 1954 studierte er in Göttingen, Zürich und Bonn die Fächer Philosophie, Geschichte, Psychologie, Deutsche Literatur und Ökonomie. Er lehrte unter anderem an den Universitäten Heidelberg und Frankfurt am Main sowie der University of California in Berkeley und war Direktor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg. Jürgen Habermas erhielt zahlreiche Ehrendoktorwürden und Preise, darunter den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels (2001) und den Kyoto-Preis (2004).
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Das Diskursprinzip selber hatte der Autor bereits in seinem ersten Opus Magnum, der 'Theorie des kommunikativen Handelns' von 1981, ausführlich hergeleitet und als herrschaftsfreien, nur auf Argumente gegründeten Austausch zwischen gleichberechtigten Gesprächspartnern bestimmt. Im vorliegenden, 700 Seiten umfassenden Opus Magnum II wird dieses kommunikative Prinzip auf die Bereiche Staat, Recht, Gerechtigkeit, Rationalität, Justiz, Politik, Moral und Öffentlichkeit angewendet. Hier wird die übergroße Komplexität des Werks deutlich: Es ist schwer, vor lauter hohen Bäumen den gesamten Wald noch zu sehen.
Gegenüber der überwiegend moralphilosophisch ausgerichteten Kommunikationstheorie ergeben sich für die kommunikativ erläuterte Rechtstheorie jedenfalls wichtige Verschiebungen: Nach Habermas ist es so, 'daß die posttraditionale Moral nur eine Form des kulturellen Wissens darstellt, während das Recht zugleich auf der institutionellen Ebene Verbindlichkeit gewinnt. Das Recht ist nicht nur Symbolsystem, sondern auch Handlungssystem' (137). Das Argument für diese Ergänzungsbedürftigkeit der Moral durch das Recht ist also ein kompensatorisches: 'die Konstituierung der Rechtsform wird nötig, um die Defizite auszugleichen, die mit dem Zerfall der traditionalen Sittlichkeit entstehen' (145, vgl. 567).
Bereits an dieser Stelle frage ich mich, wer die Kompensation moralischer Schwächen denn rechtlich auf welche Weise leisten soll, wenn Sittlichkeit zerfällt und keinen Rückhalt in der Bevölkerung mehr hat. Wer individuelle und soziale Freiheitsrechte juristisch absichern will, muss doch von deren Gültigkeit moralisch überzeugt sein. Aber wie soll das im Zustand einer entwerteten und beliebig gewordenen Moral funktionieren? Wenn es Gesetze gibt, heißt dies ja nicht schon, dass sie auch beachtet werden. Auch von hohen Strafen lassen sich Kapitalverbrecher nicht abschrecken.
M.E. kompensiert Recht nicht die Schwächen der Moral, die eigentlich Unzulänglichkeiten ihrer Nutzer, bzw. Nicht-Befolger sind. Vielmehr präzisiert das Recht die Moral für konkrete Lebenszusammenhänge: Es macht sie anwendbar, um es nicht mit dem schrecklich technizistischen Wort "operationalisierbar" zu sagen.
Habermas setzt hier ganz auf das demokratische 'Verfahren der Rechtsetzung, das [angeblich, U.M.] Legitimität erzeugt' (169). Jegliche Rechtsform und jeglicher moralische Inhalt stehen bei ihm zur diskursiven Disposition. Das klingt sehr nach Luhmann'scher Systemtheorie: Legitimität werde nicht durch Menschenrechte und nicht durch philosophische Argumentationen, die Grundprinzipien wie Frieden und Freiheit begründen, sondern allein durch demokratische Verfahren hergestellt (188).
Gerade weil im Zeitalter von Globalisierung, Technisierung wie „Massenmedialisierung“ Geld- und Machtinteressen einen immensen Einfluss auf die private wie politische Meinungsbildung ausüben, darf die rechtslegitimierende Kraft nicht dem demokratischen Verfahren als solchem überlassen werden. Denn dies bedeutet ihre Auslieferung an den jeweils herrschenden Mehrheitswillen eines Volkes. Stattdessen bedürfte sie einer argumentativen Begründung, die sich gerade nicht auf die empirische Meinungs- und Willensbildung einer je spezifischen Volkssouveränität stützen kann, sondern nur auf die reflexive Selbstzweckhaftigkeit des Menschen, verstanden als sein grundlegendes Recht auf freie Selbstbestimmung, gründen muss. Und dieses Recht ist kein genuin demokratisches, es ist ein ursprünglich menschliches. Bei Habermas dagegen wird Recht überhaupt nicht mehr humanistisch, sondern nur noch funktionalistisch, nämlich „als geeignetes Mittel für die Stabilisierung von Verhaltenserwartungen“ gedeutet: „Die Philosophie stellt sich eine unnötige Aufgabe, wenn sie nachweisen will, daß es sich nicht nur aus funktionalen Gründen empfiehlt, sondern daß es moralisch geboten ist, unser Zusammenleben rechtsförmig zu organisieren, also überhaupt Rechtsgemeinschaften zu bilden.“ Als ob es darauf ankäme, unser Zusammenleben nur deshalb gesetzesmäßig zu ordnen, damit unser Verhalten berechenbarer wird, während es doch tatsächlich und entscheidend darauf ankommt, unser soziales Leben richtig im Sinne von vernünftig, gerecht und gut zu regeln, statt es nur irgendwie zu stabilisieren. Die von Habermas vertretene Diskurstheorie des Rechts ersetzt die vernünftig argumentierende Rechtsbegründung durch „das freie Flottieren von Themen und Beiträgen, Informationen und Gründen“ in real existierenden Rechtsstaaten. Letztlich wird auf diese Weise reflexive Rechtsphilosophie in empirische Rechtssoziologie überführt, und somit Rechtspositivismus durch Diskursempirismus nur erweitert, aber nicht wirklich widerlegt oder gar überwunden.
Einer solchen methodischen Relativierung moralischer Grundprinzipien vermag ich mich nicht anzuschließen. Dafür ist mein Vertrauen in demokratisch erzeugte Mehrheiten zu gering. Gewaltlosigkeit ist ein Prinzip, das nicht demokratisch verhandelbar sein sollte. Natürlich gibt es Situationen, die den Einsatz von Gewalt erfordern, um z.B. schlimmere Gewalt zu verhindern. Aber das ist eine Frage der moralischen Güterabwägung und keine von demokratischen Abstimmungen.
Dr. Ulrich Müller (Berlin)