Ex-Minister Felix Braz ist mit der Klage gegen seine Entlassung aus der Regierung auch am Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Wie in erster Instanz wiesen die Richter seinen Einspruch ab. Sie eröffneten ihm aber die Möglichkeit für einen weiteren Prozess.

Die Wahlen vom 8. Oktober haben die Aufgabe der Richter im Fall Felix Braz gegen den Staat etwas erleichtert. Eine Verfassungskrise konnte durch die langen Prozeduren der Justiz nämlich abgewendet werden. Denn hätten die Richter dem Kläger recht gegeben, wäre die Zusammensetzung der blau-rot-grünen Regierung und des vorigen Parlaments nicht gesetzeskonform gewesen. Die Wahlen kamen den Richtern nun zuvor, am Ausgang des Prozesses änderten sie aber nichts. Ex-Vizepremier Felix Braz musste auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken. Doch damit ist der Fall vermutlich noch nicht abgeschlossen.

In zwei Urteilen vom 5. Dezember, die Reporter.lu vorliegen, beschäftigen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs sich mit der Frage, ob die Entlassung von Felix Braz aus der Regierung im Jahr 2019 rechtmäßig war. Nach einem schweren Herzinfarkt damals im August hatte der Grünen-Politiker für mehrere Wochen im Koma gelegen. In der Zeit beschloss die Koalition bzw. seine Partei Déi Gréng eine Regierungsumbildung. Durch ein „Arrêté Grand-Ducal“ vom 11. Oktober 2019 wurde das Ausscheiden des Vizepremiers und Justizministers aus der Regierung verfügt – ohne seine Einwilligung.

Da es sich dabei um einen Regierungsbeschluss handelte, erklärte der Verwaltungsgerichtshof sich für nicht zuständig. Dies würde die im Prinzip des Rechtsstaates verankerte Gewaltenteilung von Exekutive, Legislative und Judikative missachten. Sie folgten damit der Argumentation der Richter aus erster Instanz. Dennoch wies der Verwaltungsgerichtshof nicht alle Argumente des Anwalts von Felix Braz ab …