EXIT - Deutsche Schweiz

EXIT – Selbstbestimmt bis ans Lebensende

Wir beraten, schützen und begleiten.

Seit Jahrzehnten setzt sich EXIT für die Eigenverantwortung in der letzten Phase des Lebens und für leidende Menschen ein. Mit über 160 000 Mitgliedern ist sie eine der grössten Vereinigungen der Schweiz. EXIT schützt Sie bei Krankheit und Unfall vor Behandlungswillkür, ist in schwierigen Lebenssituationen für Sie da und unterstützt Sie, sollten Sie dereinst Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben.

Was macht EXIT?

EXIT gibt eine Patientenverfügung aus, berät bei schwerwiegenden gesundheitlichen Situationen, fördert die Palliativmedizin und bietet am Lebensende eine sichere, würdige Freitodbegleitung an.

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Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine wichtige Entscheidungshilfe bei medizinischen Schritten am Lebensende, eine Entlastung für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte sowie eine Diskussionsgrundlage für Angehörige.

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Was ist eine Freitodbegleitung?

Die Freitodbegleitung definiert sich als Hilfeleistung bei der Selbsttötung. EXIT führt die fachlich kompetente Freitodbegleitung nach sorgfältiger, einfühlsamer und verantwortungsvoller Abklärung durch.

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EXIT-Infomaterial

Bestellen Sie sich kostenfrei unsere Infobroschüre per Post nach Hause oder laden Sie sich alternativ die wichtigsten Broschüren von EXIT als PDF-Dokumente herunter.

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Mitgliedschaft

Eine EXIT-Mitgliedschaft wirkt wie eine Versicherung.

EXIT schützt seine Mitglieder in medizinischen Grenzsituationen, gewährt Rechtsschutz und hilft die persönlichen Verfügungen gegenüber Spital und Ärzteschaft durchzusetzen. Die Kosten einer möglichen EXIT-Begleitung am Lebensende werden vom Verein getragen (ab 3 Jahren Mitgliedschaft; davor Kostenbeteiligung in Höhe von mindestens dem Lebenszeit-Mitgliederbeitrag).

EXIT als Organisation ist darauf angewiesen, dass möglichst viele Menschen den Schritt von der passiven Sympathie hin zur aktiven Mitgliedschaft machen. Auch für uns gilt: Je grösser unsere Organisation ist, umso gewichtiger sind unsere Möglichkeiten, auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene Einfluss nehmen zu können.

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Werden Sie EXIT Mitglied

  • Sie sind volljährig mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Wohnsitz in der Schweiz
  • CHF 45 jährlicher Mitgliederbeitrag

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Die Protagonistin des EXIT-Imagefilms hat schon ihr Leben lang immer selbst bestimmt und wünscht sich, später einmal beim Sterben auch selbstbestimmt entscheiden zu können. Der Film macht darauf aufmerksam, dass EXIT einem bei dieser Frage zur Seite steht, beratet und begleitet.

Dafür steht EXIT

Die wichtigsten Fakten

Ärztliche Massnahmen gegen den Patientenwillen sind nicht erlaubt. Für den Fall, dass Sie Ihren Willen bezüglich der Behandlung nicht mehr äussern können, gibt es die EXIT-Patientenverfügung.

In der Schweiz ist die Begleitung beim Freitod seit Jahrzehnten erlaubt. EXIT engagiert sich darin seit über 35 Jahren. Die professionelle Geschäftsstelle und ein Team erfahrener Freitodbegleiterinnen und -begleiter beraten und helfen, wo es die Richtlinien von EXIT zulassen.

Allein seit dem Jahr 2000 hat es in den Eidgenössischen Räten über zwei Dutzend Vorstösse zur Sterbehilfe gegeben. EXIT hält Kontakt zu Parteien, Parlamentariern und dem Bundesrat und begleitet sämtliche politischen Schritte im Sinne unserer Sache.

Als einzige Patientenverfügungsorganisation der Schweiz hilft EXIT nötigenfalls Ihren Angehörigen/Bezugspersonen bei der Durchsetzung Ihres Patientenwillens und unterstützt Sie mit medizinischer Zweitmeinung und juristischer Beratung oder Hilfestellung.

EXIT kooperiert mit Ärzteschaft, Behörden, Justiz und Polizei.

EXIT ist 1982 gegründet worden, hat die erste Patientenverfügung der Schweiz entworfen und ist heute eine der grössten Sterbehilfeorganisationen der Welt.

Für die Beratung von Menschen mit schwerem Schicksal, für komplizierte Rechtsfälle im Gebiet der Sterbehilfe, für den politischen Weg hin zu einer liberalen Gesetzgebung, für die EXIT-Stiftung palliacura – diese und weitere Anstrengungen unternimmt EXIT neben ihrem Einsatz für Patientenverfügung und Freitodbegleitung.

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