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Was das „Celler Loch“ über Geheimdienste verrät

Im Sommer 1978 ließen Verfassungsschützer an einer Gefängnismauer eine Bombe sprengen, um V-Leute in den harten Kern der RAF einzuschleusen. Die Aktion ging schief - und wuchs sich zum Skandal aus.
Dieses Loch machte Geschichte: Am 25. Juli 1978 ließen Verfassungsschutz-Mitarbeiter eine Bombe an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle detonieren. Als das bekannt wurde, gab es einen veritablen Streit. Das „Celler Loch“, hier mit dem ehemaligen Gefängnisdirektor Paul Kühling, wurde 1998 zum Museumsstück Dieses Loch machte Geschichte: Am 25. Juli 1978 ließen Verfassungsschutz-Mitarbeiter eine Bombe an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle detonieren. Als das bekannt wurde, gab es einen veritablen Streit. Das „Celler Loch“, hier mit dem ehemaligen Gefängnisdirektor Paul Kühling, wurde 1998 zum Museumsstück
Dieses Loch machte Geschichte: Am 25. Juli 1978 ließen Verfassungsschutz-Mitarbeiter eine Bombe an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle detonieren. Als das bekannt wurde,... gab es einen veritablen Streit. Das „Celler Loch“, hier mit dem ehemaligen Gefängnisdirektor Paul Kühling, wurde 1998 zum Museumsstück
Quelle: picture-alliance / dpa

Geheimdienstler haben eine wenig angenehme Wahl, jedenfalls in Deutschland: Entweder gelten ihre Arbeitgeber der Öffentlichkeit als übermächtige Informationskraken, die jedes Telefonat mitschneiden und jede E-Mail kontrollieren. Oder sie sollen total unfähig sein und nicht einmal in der Lage, eine jahrelange Mordserie an meist türkischstämmigen Opfern als ausländerfeindlich und neonazistisch zu erkennen.

Beides gleichzeitig jedenfalls können Verfassungsschützer und BND-Mitarbeiter schlechterdings nicht sein: düstere Manipulateure des Datenreichs und bürokratische Idioten. Da gut geführte Nachrichtendienste darauf achten, ihre Erfolge möglichst geheim zu halten, während Misserfolge immer irgendwann ans Licht kommen, spricht viel dafür, dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt. Diese Feststellung nimmt den zahllosen Skandalen und Skandälchen der westdeutschen Geheimdienste allerdings nicht ihr - auch durchaus berechtigtes - Aufregungspotenzial.

Das zeigt das Beispiel „Celler Loch“, das 1978 seinen Ausgang nahm: Am frühen Morgen des 25. Juli, genau genommen um 2.54 Uhr, detonierte eine Sprengladung an der massiven, sechs Meter hohen Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle. Die Bombe reißt in die Konstruktion aus dickem Stahlbeton nur ein etwa 40 Zentimeter kleines Loch; auch die Armierungen aus hochfestem Metall bleiben teilweise intakt. Um einen Flucht wegfreizusprengen, war die Ladung offensichtlich zu schwach.

Ein Fluchtversuch?

In Celle saß zu dieser Zeit der Linksterrorist Sigurd Debus ein, der wegen eines Banküberfalls und weiterer Vergehen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war. Kaum eine Stunde später weckten Justizbeamte den Strafgefangenen unsanft, um seine Zelle zu durchsuchen. Später hieß es, dabei seien „Ausbruchswerkzeuge“ gefunden worden. Warum Debus allerdings nachweislich schlief, als die Ladung hochging, konnten die Ermittler nicht erklären.

Die Explosion machte zunächst über Niedersachsen hinaus wenig Aufsehen. Die „Bild“-Zeitung brachte ein Foto der beschädigten Mauer, andere Blätter druckten eine knappe Agenturmeldung ab. Darin hieß es nüchtern: „Unbekannte haben in der Nacht zum Dienstag mit Zeitzünder ein Loch in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle gesprengt. Nach Angaben des Anstaltsleiters Paul Kühlung gibt es bisher keine Hinweise auf die Ziele des Anschlags.“

Das sollte auch so bleiben. Weil die Version einer geplanten Flucht schwerlich glaubhaft gemacht werden konnte, schoben die Behörden eine zweite Deutung nach.

Symbolisches Ziel?

Demnach hatte ein anderer RAF-Terrorist, Karl-Heinz Dellwo, in einem internen Papier unter anderem das Celler Gefängnis als mögliches Ziel einer neuen Terrorstrategie genannt: Durch gleichzeitige Anschläge auf den äußeren Bereich mehrerer Vollzugsanstalten solle eine Zusammenlegung inhaftierter Terroristen erzwungen werden - eine zentrale Forderung bei den verschiedenen Hungerstreiks der Linksterroristen.

Wirklich überzeugend war auch diese Deutung aber nicht, denn es hatte nur diesen einen Anschlag und keine ganze Serie gegeben. Außerdem war es aus Sicht der RAF wenig „effizient“, Sprengstoff ausgerechnet an einem Ziel aus dem denkbar härtesten Material zu vergeuden.

So blieb die Ungewissheit, was die Hintergründe des Anschlages waren - das allerdings war wiederum nicht ungewöhnlich, denn in den späten 1970er-Jahren waren noch mehr RAF-Verbrechen unaufgeklärt als heute, wo es immer noch zahlreiche offene Fragen zu Tätern einzelner Anschläge gibt, nicht nur zu den Todesschützen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern.

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Knapp acht Jahre später, in Niedersachsen stand eine Landtagswahl an, sickerte die Wahrheit durch. Ein Reporter der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ recherchierte nach und fand heraus, dass Beamte die Bombe gezündet hatten. Die Belege waren so dicht, dass der Bericht nach kurzer Zeit in allen wesentlichen Punkten bestätigt wurde.

Eine Infiltration?

Ein Untersuchungsausschuss beleuchtete das Vorgehen. Nun kam auf einmal als Begründung für die Aktion auf, durch den Anschlag hätten sich zwei V-Mann gegenüber dem harten Kern der RAF als ernsthafter Terrorkandidat ausweisen sollen. Doch das gelang augenscheinlich nicht: Die im Sommer 1978 ohnehin durch die Festnahme von Brigitte Mohnhaupt und anderen Top-Mitgliedern in Jugoslawien ausgedünnte Führungsebene wurde offenbar nicht ernsthaft infiltriert.

Oppositionspolitiker aus SPD und Grünen sahen stattdessen den Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttert und beschworen das drohende Ende der Freiheit in der Bundesrepublik. Reihenweise wurden Rücktritte gefordert: des niedersächsischen Ministerpräsidenten, seines Innenministers, der Verfassungsschutz-Chefs in Hannover und sogar des Kommandeurs der GSG9, die den eigentlichen Anschlag ausgeführt hatte.

Die CDU, in Niedersachsen Regierungspartei und in Person von Ministerpräsidenten Ernst Albrecht 1978 in die Pläne des Verfassungsschutzes eingeweiht, setzte dagegen auf die Verteidigung des Kalküls - und machte damit eine schlechte Figur.

Denn was vielleicht noch nachgesehen worden wäre, wenn die Aktion ein Erfolg gewesen wäre, sah im Falle des Scheiterns anders aus. Da die beanspruchten positiven Ergebnisse beim Kampf gegen den Terrorismus nicht belegt werden konnten blieb schließlich haften, dass der Verfassungsschutz schon mal Löcher in Gefängnisse sprengen ließ.

Das „Celler Loch“ war nicht der erste Geheimdienstskandal in der Bundesrepublik und beileibe nicht der letzte. Ob allerdings immer die Aufregung, mit der sich die jeweilige Opposition darauf stürzt, der Sache dienlich ist, darf man getrost bezweifeln. Gerade bei tendenziell immer grenzwertigen Geheimdienstaktionen ist nüchterner Realismus beim Urteil hilfreicher als rituelle Aufgeregtheit.

Dieser Artikel wurde erstmals 2013 veröffentlicht.

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