Universität Düsseldorf: Bewerbung Zum Inhalt springenZur Suche springen

Bewerbung zum ersten Fachsemester

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Bewerbung zum ersten Semester erfolgt über das sogenannte dialogorientierte Serviceverfahren (Informationen dazu hier).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort gibt es aktuelle Informationen zu Zulassung, Bewerbung und Einschreibung.

Bewerbung in ein höheres Fachsemester

aus einem rechtswissenschaftlichen Studiengang (Abschluss: Erste Prüfung)

Sollten Sie sich als Ortswechsler in ein höheres Fachsemester bewerben wollen, finden Sie die Bewerbungsunterlagen hier. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. März, die Frist für das Wintersemester endet am 15. September. Bitte setzen Sie sich vor einem Ortswechsel mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um alle Fragen zum Wechsel zu klären.

aus einem vorangegangenem Bachelor- oder Masterstudiengang

In diesem Fall benötigen Sie für die Bewerbung auf einen Studienplatz für den Studiengang Rechtswissenschaft eine Einstufungsentscheidung des Dekans.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine solche nur rechtzeitig erfolgen kann, wenn die für diese Entscheidung undefinederforderlichen Unterlagen bei einer Bewerbung für das Sommersemester spätestens bis zum 15. Februar, bei einer Bewerbunfg für das Wintersemester spätestens bis zum 15. August im Dekanat vollständig vorliegen.

Bewerbung im Rahmen eines Zweitstudiums

Hinweis für Zweitstudienbewerber/innen: Bewerber/innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben, müssen bis zum Bewerbungsstichtag eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses, aus dem die Note hervorgeht, sowie eine schriftliche Begründung für ihren Zweitstudienwunsch bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung einreichen. Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien und Regeln wie bei den Studiengängen, die von "hochschulstart" vergeben werden.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Verantwortlichkeit: