Die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen beim Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften:
Gemäß §12 Abs.2 der NFV-Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges (momentan 1994) in allen Herrenmannschaften des Vereines eingesetzt
werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges (momentan 1995), sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Einsatz von A-Junioren ist wechselweise zwischen dem Junioren- und dem Herrenbereich möglich (kein Festspielen)! Ein A-Junior
spielt sich im Herrenbereich aber dann fest wenn er zwischen verschiedenen Herrenmannschaften »hin- und herpendelt" (d.h. er spielt sich in der
höheren Mannschaft fest, ist aber weiterhin für die A-Junioren frei!)!
Die Spieler gelten, ihren Status betreffend, bis zum Ablauf der in der Jugendordnung beschriebenen Altersklasse als Junior. Sie dürfen folglich an einem
Kalendertag nur an einem Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen.